Ob Selfie, Erinnerungsfoto oder Beweisbild: Fotografien sind allgegenwärtig. Neben ihrer offensichtlichen Funktion der Momentaufnahme bieten sie aber eine zusätzliche Informationsebene. Es handelt sich hierbei um die EXIF-Informationen, die leider auch für bösartige Zwecke ausgenutzt werden können.
Hinsichtlich der Informationssicherheit hatte die Analogefotografie zweifelsohne einen Vorteil.
(Bild: Archiv)
Heute, da beinahe jeder eine Digitalkamera besitzt und bei Smartphones eine eingebaute Megapixel-Kamera zur Standardausstattung gehört, wird munter alles Mögliche abgelichtet. Da alles so einfach ist, entfällt normalerweise auch der Blick in die Bedienungsanleitung, denn die Inbetriebnahme ist mit einigen wenigen Handgriffen abgeschlossen.
Allerdings hätte ein Blick in die Bedienungsanleitung den Anwender darüber informiert, dass Digital-Fotoapparate das Exchangeable Image File Format (EXIF) nutzen. Dieser Quasi-Standard wird dazu verwendet, zusätzliche Daten (Metadaten) zu den Fotos abzulegen. Darunter fallen beispielsweise Aufnahmedatum, Belichtungszeit, Brennweite, ISO-Wert, Kamerahersteller und weitere Informationen.
EXIF-Daten sind durchaus sinnvoll, denn sie werden u.a. von Bildbearbeitungsprogrammen genutzt, um eine optimale Darstellung und Bearbeitung zu ermöglichen. So ist in den EXIF-Daten beispielsweise auch hinterlegt, ob ein Foto im Hoch- oder Querformat aufgenommen wurde. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch eine „Spionagefunktion“, da die EXIF-Daten wesentlich mehr verraten.
Bildanalyse
Was genau man aus den Bildern herauslesen kann, soll Gegenstand der folgenden Betrachtung sein. Dabei nehmen wir einen fiktiven Versicherungsfall zur Hilfe, bei dem es um PKW-Vandalismus geht (Kratzspuren auf der Beifahrerseite).
Natürlich soll dies keine Aufforderung sein, eine Versicherung durch das Manipulieren oder Löschen von EXIF-Daten zu täuschen. Versicherungen setzen üblicherweise auch Gutachter ein, die den Schaden begutachten. Vielmehr wollen wir anhand des Beispiels zeigen, wie sich EXIF-Daten nutzen lassen – und wann sie mitunter einen anderen Sachverhalt wiedergeben.
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Stand vom 30.10.2020
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