Der EU Cyber Solidarity Act ist ein Gesetz, das die grenzüberschreitende Prävention, Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen in der Europäischen Union stärken soll. Das Cybersolidaritätsgesetz ist Anfang 2025 in Kraft getreten und sieht die Einrichtung eines europäischen Cybersicherheitsalarmsystems, eines Cybernotfallmechanismus und eines Überprüfungsmechanismus für Cybersicherheitsvorfälle vor.
EU Cyber Solidarity Act ist ein Cybersolidaritätsgesetz der Europäischen Union für die grenzüberschreitende Prävention und Abwehr von Cyberangriffen.
Die deutsche Bezeichnung für den EU Cyber Solidarity Act lautet EU-Cybersolidaritätsgesetz. Es handelt sich um ein Gesetz zur Stärkung der grenzüberschreitenden Vorbeugung, Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen in der Europäischen Union, das auf einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023 zurückgeht. Der EU Cyber Solidarity Act wurde als Verordnung EU 2025/38 am 15. Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 4. Februar 2025 in der Europäischen Union in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, die Cybersicherheitsstrukturen in der EU auszubauen und zu harmonisieren, indem EU-weite Infrastrukturen für Warn-, Notfall- und Überprüfungssysteme eingerichtet werden, die die kollektiven Fähigkeiten der Europäischen Union, auf groß angelegte Cyberbedrohungen angemessen zu reagieren, stärken.
Der EU Cyber Solidarity Act ist als Ergänzung zu weiteren Rechtsakten der EU im Bereich der Cybersicherheit und der digitalen Souveränität wie zum EU Cybersecurity Act und zur NIS-2-Richtlinie zu sehen. Er adressiert vor allem die operative Zusammenarbeit und die Solidaritätsmechanismen innerhalb der EU.
Die Finanzierung des EU-Cybersolidaritätsgesetzes erfolgt überwiegend über das Programm "Digitales Europa" (DIGITAL). Es sieht Mittel in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro vor, um beispielsweise Security Operation Center aufzubauen und zu betreiben, technische Kapazitäten zu entwickeln und auszubauen und die Ausbildung von IT-Sicherheitsfachkräften zu verbessern. Um ein möglichst einheitliches Sicherheitsniveau innerhalb der gesamten Europäischen Union zu erreichen, geht ein bestimmter Anteil der Finanzmittel speziell an kleinere Mitgliedstaaten und weniger entwickelte Regionen.
Übergeordnetes Ziel des EU Cyber Solidarity Act ist es, den digitalen europäischen Binnenmarkt widerstandsfähiger und sicherer gegenüber grenzüberschreitenden Cyberbedrohungen zu machen. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gestärkt und koordinierte Reaktionsmechanismen zur Prävention und Bekämpfung von Cyberangriffen eingerichtet werden. Das soll sicherstellen, dass in den Mitgliedstaaten der EU ausreichende Mittel, Kapazitäten, Know-how und Solidaritätsmechanismen vorhanden sind, um nicht allein auf großangelegte Cyberangriffe reagieren zu müssen.
In welcher Beziehung stehen der EU Cyber Solidarity Act und die NIS-2-Richtlinie?
Der EU Cyber Solidarity Act ist als Ergänzung zu weiteren Rechtsakten der EU im Bereich der Cybersicherheit und der digitalen Souveränität, insbesondere zur NIS-2-Richtlinie, zu sehen. Die NIS-2-Richtlinie ist ein verbindliches EU-Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit, das Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in kritischen Branchen zu strengen IT-Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Beide Gesetze bilden ein eng verzahntes EU-Regelungsgefüge zur Stärkung der Abwehrfähigkeit gegen Cyberangriffe.
Während NIS-2 den Fokus auf Prävention, Risikomanagement und Meldepflichten in kritischen Sektoren legt, konzentriert sich der EU Cyber Solidarity Act auf die operative Zusammenarbeit und Solidarität auf EU-Ebene für eine grenzüberschreitende Reaktion zur Bewältigung schwerer, groß angelegter Cyberangriffe.
NIS-2 verpflichtet Unternehmen und Behörden, Cybervorfälle den nationalen Behörden zu melden. Mit dem EU Cyber Solidarity Act soll der Austausch dieser Informationen auf EU-Ebene gefördert werden. So können von NIS-2 betroffene Einrichtungen bei signifikanten Cybervorfällen gezielt über koordinierte Maßnahmen unterstützt werden.
Kurz zusammengefasst lässt sich die Beziehung zwischen EU Cyber Solidarity Act und NIS-2-Richtlinie so beschreiben, dass NIS-2 kritische Infrastrukturen sicherer macht, indem die Pflichten von Unternehmen und Betreibern geregelt werden, während der Cyber Solidarity Act die EU-Staaten bei der Reaktion auf grenzüberschreitende Krisen enger zusammenbringt, indem er gemeinsame EU-Kapazitäten und Notfallmechanismen für große Vorfälle aufbaut. NIS-2 ist eine EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der EU Cyber Solidarity Act hingegen ist eine Verordnung, die nach ihrem Inkrafttreten automatisch und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt und keine Umsetzung in nationales Recht erfordert.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Was sind die drei Hauptsäulen des EU Cyber Solidarity Act?
Der EU Cyber Solidarity Act fußt auf diesen drei Hauptsäulen:
Einrichtung eines europäischen Cybersicherheitsalarmsystems zur Verbesserung der Erkennung, Warnung und Reaktion auf Cyberbedrohungen
Einrichtung eines Notfallmechanismus für Cybervorfälle (inklusive einer Cybersicherheitsreserve) zur Verbesserung der Reaktion auf Cyberangriffe
Einrichtung eines Mechanismus zur Überprüfung von Cybersicherheitsvorfällen
Europäisches Cybersicherheitsalarmsystem
Das europäische Cybersicherheitsalarmsystem soll aus einem Netzwerk aus Security Operations Centres (SOCs) bestehen. Diese agieren sowohl auf nationaler als auch auf grenzüberschreitender EU-Ebene und nutzen modernste Technologien wie Künstliche Intelligenz und automatisierte Datenanalyseverfahren, mit denen sich Cyberbedrohungen in Echtzeit erkennen und analysieren lassen, um daraus entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Zu den Aufgaben der Security Operations Centres gehört der grenzüberschreitende Informationsaustausch über Bedrohungen mit den Behörden der Mitgliedstaaten. Dies soll ein gegenseitiges Lernen ermöglichen, Synergien heben, die Reaktionsfähigkeit verbessern und ein Frühwarnsystem etablieren. Die am Netzwerk teilnehmenden Mitgliedstaaten ernennen hierfür jeweils einen nationalen Cyber-Hub, der unter der Autorität des Mitgliedstaats handelt. Die Hubs können sich mit den Hubs anderer Länder zu grenzüberschreitenden Cyber-Hubs zusammenschließen. Für einen grenzüberschreitenden Cyber-Hub arbeiten mindestens drei EU-Länder zusammen. Die ENISA (EU-Agentur für Cybersicherheit) stellt über Richtlinien die Interoperabilität der grenzüberschreitenden Hubs sicher.
Die Einrichtung eines Notfallmechanismus für Cybervorfälle soll eine hohe Abwehrbereitschaft und eine schnelle, angemessene Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle sicherstellen. Der Notfallmechanismus greift vor allem bei besonders schweren und umfassenden Cyberangriffen und sorgt für die Gewährleistung gegenseitiger Amtshilfe. Ein wesentlicher Bestandteil des Notfallmechanismus ist die Einrichtung einer EU-weiten Cybersicherheitsreserve. Diese kann bei Cybernotfällen von den EU-Institutionen und von nationalen Behörden angefordert werden. Die Cybersicherheitsreserve besteht aus einem Pool von privaten, vertrauenswürdigen Anbietern von IT-Sicherheitsservices. Sie unterstützen bei Aufgaben wie forensischen Analysen, Systemwiederherstellungen oder bei der Bekämpfung eines laufenden Angriffs. Private Diensteanbieter haben strenge Kriterien zu erfüllen, um für die EU-Cybersicherheitsreserve infrage zu kommen. Dazu gehören zum Beispiel Sicherheitsfreigaben für das Personal, die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz von vertraulichen Informationen sowie ausreichendes Fachwissen und technische Ressourcen. Überwacht wird die Reserve von der Europäischen Kommission. Die ENISA übernimmt deren Betrieb und Verwaltung. Der Notfallmechanismus für Cybervorfälle unterstützt zudem Vorsorgemaßnahmen wie die Prüfung von Einrichtungen in kritischen Sektoren wie Finanzen, Energie, Verkehr, digitale Infrastruktur und Gesundheitswesen auf potenzielle Schwachstellen für Cyberbedrohungen.
Mechanismus zur Überprüfung von Cybersicherheitsvorfällen
Die Einrichtung eines Überprüfungsmechanismus für Cybersicherheitsvorfälle soll sicherstellen, dass größere Cybersicherheitsvorfälle besser analysiert und bewertet werden können, um daraus zu lernen, strukturelle Schwachstellen zu identifizieren, Erkenntnisse für zukünftige Vorbeugungsmaßnahmen zu gewinnen und die EU-Cybersicherheitsstrategie kontinuierlich zu verbessern. Koordiniert und durchgeführt wird der Überprüfungsmechanismus von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA). Im Rahmen des Überprüfungsmechanismus werden Reaktionen auf Cybervorfälle dokumentiert und Handlungsempfehlungen an die EU-Institutionen und nationalen Behörden ausgesprochen. Als Ergebnis ihrer Arbeit legt die ENISA ein Dokument mit ihren gewonnenen Erkenntnissen und mit entsprechenden Empfehlungen zur Verbesserung der Cybersicherheitslage vor.