Definition KRITIS Was KRITIS für Unternehmen bedeutet
Das IT-Sicherheitsgesetz verlangt von Betreibern kritischer Infrastrukturen, kurz KRITIS, dass sie ihre Netze besser schützen und Angriffe melden. Doch wer genau ist Teil von KRITIS? Und welche Konsequenzen hat das IT-Sicherheitsgesetz für andere Unternehmen?
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Für KRITIS gibt es eine offizielle Definition des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind demnach Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen einträten. BSI und BBK nennen auch eine ganze Reihe von Sektoren (und Branchen), die den Kritischen Infrastrukturen zugeordnet werden.
Alleine diese Definition hilft aber nicht: Gehören wir zu KRITIS oder nicht, diese Frage stellten sich viele Unternehmen spätestens dann, als das IT-Sicherheitsgesetz im Juli 2015 in Kraft getreten war. Insbesondere Unternehmen aus dem Mittelstand waren verunsichert. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Gesetzes soll per Rechtsverordnung genauer festgelegt werden. Im Februar 2016 wurde der Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung zum IT-Sicherheitsgesetz veröffentlicht.
Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) begrüßte den Entwurf einer „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz“, meldete aber sogleich Nachbesserungsbedarf an. Auch andere Verbände wie VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.), VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) oder DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) sehen den Bedarf einer weiteren Konkretisierung (pdf), wer genau zu KRITIS gehört.
Klar ist hingegen, wer zu UP KRITIS gehört oder gehören kann. Der UP KRITIS ist nach BSI-Definition eine öffentlich-private Kooperation zwischen Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), deren Verbänden und den zuständigen staatlichen Stellen. Eine Teilnahme an UP KRITIS kann man beantragen, die Mitgliedschaft ist freiwillig. Deshalb gilt: Auch wenn man kein Mitglied im UP KRITIS ist, kann man unter die Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes fallen.
Bedeutung und Empfehlung für Unternehmen
Bevor die „KRITIS-Verordnung“ nicht final vorliegt, lässt sich zwar sagen, dass bestimmte Branchen zwingend unter die Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes fallen, ausschließen kann man ein bestimmtes Unternehmen aber nicht so einfach. Selbst auf Basis der KRITIS-Verordnung kann wohl nicht ausgeschlossen werden, dass es Unklarheiten bei der Zuordnung zu KRITIS geben wird.
Laut einer PwC-Umfrage sind sich 18 Prozent der Unternehmen unsicher, ob sie dem IT-Sicherheitsgesetz unterliegen. Betrachtet man die laufende Diskussion um das Thema KRITIS, dürfte die Zahl der Unternehmen, die sich unsicher sind, noch deutlich höher sein. Immerhin bietet zum Beispiel KPMG eine sogenannte Betroffenheitsanalyse, damit Unternehmen besser verstehen, ob sie vom Gesetzgeber als Betreiber einer Kritischen Infrastruktur (KRITIS) angesehen werden und welche Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes sie erfüllen müssen.
Nicht nur KRITIS-Unternehmen sind betroffen
Wie zum Beispiel der Insider Talk zum IT-Sicherheitsgesetz ergab, betrifft das IT-Sicherheitsgesetz auch den Mittelstand in deutlicher Form, selbst dann, wenn ein Unternehmen nicht selbst zu KRITIS gezählt wird. Dies folgt insbesondere daraus, dass man erwarten kann, dass die betroffenen Unternehmen die Sicherheitsanforderungen an ihre Zulieferer und Dienstleister weitergeben werden, wie auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärt hat.
KRITIS und das IT-Sicherheitsgesetz sind somit für weitaus mehr Unternehmen ein Thema, als der bisherige Entwurf der KRITIS-Verordnung erwarten lässt. Unternehmen tun deshalb gut daran, sich einen Überblick über die Forderungen des IT-Sicherheitsgesetzes zu verschaffen, was zum Beispiel mit einer Tabelle des BSI gut möglich ist. Ebenso sollten Unternehmen die weitere Berichterstattung über KRITIS und das IT-Sicherheitsgesetz hier bei Security-Insider.de im Auge behalten.
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