Die Verpflichtung für KRITIS-Einrichtungen zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung besteht gemäß IT-Sicherheitsgesetz 2.0 seit dem 1. Mai 2023. Was bedeutet das für KRITIS-Betreiber? Wo stehen die KRITIS-Betreiber in der Umsetzung und was ist dringend zu tun? Das Interview von Insider Research mit Steffen Heyde von der secunet Security Networks AG liefert Antworten.
Wie KRITIS-Einrichtungen Angriffe erkennen und abwehren können, ein Interview von Oliver Schonschek, Insider Research, mit Steffen Heyde von der secunet Security Networks AG.
(Bild: Vogel IT-Medien - secunet Security Networks AG - Schonschek)
Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hat eine Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung veröffentlicht. Diese liefert Anhaltspunkte für die Anforderungen an Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie Betreiber von Energieanlagen und Energieversorgungsnetzen sowie prüfende Stellen.
Im Gespräch mit Oliver Schonschek, News-Analyst bei Insider Research, erklärt Steffen Heyde, Leiter Marktsegmente, secunet Security Networks AG, unter anderem:
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hat sich der Kreis der KRITIS-Einrichtungen nochmals vergrößert. Wer gehört jetzt alles dazu?
Welche neuen Anforderungen an KRITIS-Betreiber sind dazu gekommen?
Was versteht man unter Angriffserkennung?
Was leistet secunet monitor KRITIS, auch gerade mit Blick auf eine einfache Bedienung?
secunet hat eine Studie durchführen lassen zur Angriffserkennung bei Kritischen Infrastrukturen. Was hat die Umfrage ergeben, wie KRITIS-Unternehmen das Thema Angriffserkennung sehen?
Ist die Angriffserkennung auch für andere Bereiche ein Thema?
Was wünschen sich die Unternehmen von einer Angriffserkennung?
Was sind die größten Security-Herausforderungen, die in der Umfrage genannt wurden?
Wie können Services hier helfen?
Worauf müssen Unternehmen bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistungen achten?
Wie ist die weitere Entwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes?
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