Zentralisierung der Datenschutz-Aufsicht Welche Folgen hätte eine zentrale Aufsichtsbehörde im Datenschutz?

Von Dipl.-Phys. Oliver Schonschek 4 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Unternehmen in Deutschland klagen über Rechtsunsicherheit, hohe Aufwände und fehlende Einheitlichkeit im Datenschutz. Die Bundes­regierung hat eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht im nicht­öffentlichen Bereich ins Spiel gebracht. Ist das die Lösung für die Herausforderungen der Unternehmen? Oder könnte genau das Gegenteil der Fall sein? Wir geben eine Übersicht.

Die Bundesregierung will mehr Befugnisse bei der Bundes­datenschutz­beauftragten konzentrieren. Die Landes­datenschützer wünschen sich dagegen mehr Vereinheitlichung beim Datenschutz selbst.(Bild: ©  Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)
Die Bundesregierung will mehr Befugnisse bei der Bundes­datenschutz­beauftragten konzentrieren. Die Landes­datenschützer wünschen sich dagegen mehr Vereinheitlichung beim Datenschutz selbst.
(Bild: © Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)

„Beim Datenschutz brauchen wir dringend mehr Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Ein­heit­lich­keit. Das wäre ein Förderprogramm für die Unternehmen, das kein Geld benötigt, sondern nur politischen Willen“, erklärte Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Diesen politischen Willen scheint die Bundesregierung zu haben, denn im Bereich der Wirt­schaft sieht der Koalitionsvertrag eine zentrale Aufsichtsbehörde für den Datenschutz vor. „Wir reformieren die Datenschutzaufsicht und bündeln sie beim Bundes­datenschutz­beauftragten“, so findet man es im Koalitionsvertrag. Die Bundes­datenschutz­beauftragte zeigt sich offen dafür: „Ich stehe bereit, diese neue Verantwortung anzunehmen und werde mich für einen innovationsfreundlichen und zugleich effektiven Datenschutz einsetzen“, so die Bundes­datenschutz­beauftragte. Die Landesdatenschutzbeauftragten sehen die geplante Zentralisierung der Datenschutzaufsicht für die Wirtschaft weniger positiv.

Zentrale Aufsichtsstrukturen haben Folgen für die Wirtschaft

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, erklärte für die Datenschutzbehörden der Länder: „Wir sind nah dran an Wirtschaft, Vereinen und den Menschen in unseren Ländern. Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten und sind unmittelbar ansprechbar. Wir sind eng vernetzt mit Unternehmen, Vereinen und Verbänden vor Ort. Auf regionale Themen und Beratungsbedarf reagieren wir zielgerichtet mit individueller Beratung, Veranstaltungen, Schulungen und Veröffentlichungen.“

Bettina Gayk, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, kritisierte die Vorstellungen der neuen Bundesregierung zum Umbau des Datenschutzes scharf. Sie erläuterte, warum gerade die Aufsicht über die Unternehmen nicht bei einer Zentralbehörde gebündelt werden darf. „Zentralisierung bedeutet lange Wege, Anonymität und das Untergehen in der Masse.“

Nun ist es nicht so, dass es nur im Datenschutz unterschiedliche Überlegungen gibt, was eine Zentralisierung bringen würde. So erläutert zum Beispiel der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen BDU e.V., dass es eine Reihe von Erfolgsfaktoren gibt, damit eine Zentralisierung die erhofften Vorteile bringt.

Als mögliche Risiken nennen die Unternehmensberater zum Beispiel Verlust von Flexibilität und individuellen Lösungen, Verlust der schnellen Reaktion vor Ort, Verlust der individuellen regionalen Kundenbetreuung und Kundenbindung und Verlust des regionalen Markt- und Kundenknowhows.

Für den Datenschutz sehen das die Landesdatenschutzbehörden sehr ähnlich. Wie aber zeigen sich die „regionalen Vorteile“?

Landesdatenschützer sind offensichtlich näher „dran“

Schaut man sich einige der aktuellen Beratungsangebote auf Länderebene an, so ist es alleine schon aus Gründen der Nähe zu den Unternehmen vor Ort für eine zentrale Behörde nicht so einfach, vergleichbare Leistungen anzubieten: So gibt es in Berlin die „Starthilfe Datenschutz“ mit Schulungen für Vereine, Start-ups und Kleinunternehmen, eine Datenschutz­sprechstunde mit dem Landesbeauftragten Thomas Fuchs in Hamburg oder den „Runden Tisch der rheinland-pfälzischen Wirtschaft“.

Nun ist es nicht so, dass die Landesdatenschützer keinen Änderungsbedarf sehen würden: Als Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden schlägt die Datenschutzkonferenz (DSK) konkret vor:

  • 1. Eine Datenschutzbehörde als Ansprechpartnerin für Unternehmen und Forschende: Zentrale Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde bei länderübergreifenden Sachverhalten, zum Beispiel bei Forschungsprojekten oder bei Konzernen mit mehreren Standorten.
  • 2. Effiziente Arbeitsteilung durch Ausweitung des Eine-für-Alle-Prinzips (EfA) auf die Datenschutzbehörden: Das Ergebnis der Prüfung von länderübergreifend oder bundesweit eingesetzten Verfahren durch eine Landesbehörde bindet die anderen Behörden.
  • 3. Eine starke Stimme, die einheitlich entscheidet: Die DSK institutionalisieren und mit einer Geschäftsstelle zum gemeinsamen Entscheidungsgremium von Bund und Ländern formen. Rechtssicherheit durch verbindliche Mehrheitsentscheidungen in der DSK schaffen.

Vergleicht man dies mit den Forderungen von Wirtschaftsverbänden wie Bitkom, stellt man eine hohe Deckung fest, wie zum Beispiel „Bessere Abstimmung zwischen den Behörden“ und „Anerkennung der Entscheidungen anderer Aufsichtsbehörden“.

Datenschutzaufsichtsbehörden wünschen sich selbst mehr Einheitlichkeit

Nun ist es auch nicht so, dass die Landesdatenschützer erst jetzt mit Vorschlägen zur Vereinheitlichung gekommen wären, sie arbeiten schon länger an einer sogenannten „DSK 2.0“, also der Stärkung und Institutionalisierung der Kooperation der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.

Es gibt konkrete Forderungen an die Politik, mehr Einheitlichkeit im Datenschutz zu fördern, wie zum Beispiel: Für das Bundesdatenschutzgesetz fordert die Datenschutzkonferenz unter anderem eine zentrale Zuständigkeits­regelung bei bundesweiten Sachverhalten und die Institutionalisierung der DSK mit einer Geschäftsstelle. Die DSK sieht erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Harmonisierung europäischer Digitalrechtsakte wie KI-Verordnung und Data Act mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein kohärenter Rechtsrahmen ist essenziell für die Rechtssicherheit und den effektiven Grundrechtsschutz.

Jetzt Newsletter abonnieren

Täglich die wichtigsten Infos zur IT-Sicherheit

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

So sagt auch Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen: „Ich möchte hervorheben, dass vielfach Vorwürfe einer uneinheitliche Datenschutzaufsicht ihre Ursache in einer nicht homogenen Gesetzgebung haben. Es ist ein wichtiges Handlungsfeld für die Bundesregierung, einen stimmigen gesetzlichen Rahmen für eine grundrechtskonforme Datennutzung herzustellen.“

Anstelle von zentralen Datenschutzbehörden wünschen sich die Landesdatenschützer also mehr Vereinheitlichung im Datenschutz selbst. Denkt man an die Beratungen und Schulungen der Aufsichtsbehörden vor Ort, dürfte dieser Ansatz auch im Sinne der Unternehmen sein.

(ID:50446146)