Wenn es um Hemmnisse für den Einsatz von KI (Künstliche Intelligenz) in Deutschland geht, werden zuerst der Datenschutz und die Regulierung genannt. Gleichzeitig würden Unternehmen eine KI von deutschen Anbietern bevorzugen. Unter den Gründen dafür ist auch wieder der Datenschutz zu finden. Offensichtlich muss der Datenschutz bei KI neu bewertet werden.
Je nach Herkunftsland einer KI besteht bei vielen Unternehmen die Unsicherheit, was mit ihren Daten dort geschehen könnte. In Deutschland und in der EU insgesamt vertraut man dagegen auf den Datenschutz und die KI-Regulierung, an die sich die Anbieter halten müssen.
(Bild: Franklin - stock.adobe.com)
Deutschlands Unternehmen wünschen sich mehr generative Künstliche Intelligenz „made in Germany“, so eine Studie des Digitalverbands Bitkom. Für 84 Prozent der Unternehmen, die generative KI einsetzen oder dies planen, ist das Herkunftsland des Anbieters wichtig, eine klare Mehrheit von 86 Prozent würde dabei Deutschland bevorzugen.
Je nach Herkunftsland einer KI besteht bei vielen Unternehmen die Unsicherheit, was mit ihren Daten dort geschehen könnte. In Deutschland und in der EU insgesamt vertraut man dagegen auf den Datenschutz und die KI-Regulierung, an die sich die Anbieter halten müssen.
Andererseits sind es genau Datenschutz und Regulierung, die als Hemmnisse für einen KI-Einsatz genannt werden: Unternehmen, die generative KI einsetzen, befürchten laut Bitkom vor allem Einschränkungen durch Regulierung und Datenschutz. 82 Prozent haben Sorge vor zukünftigen rechtlichen Einschränkungen. 73 Prozent verweisen auf Datenschutzanforderungen als Hemmnis.
Wie aber kann man den Datenschutz als Standortvorteil bewerten und gleichzeitig ein Hemmnis darin sehen? Offensichtlich wünscht man sich den Schutz der Daten, aber weniger kompliziert und mit geringem Aufwand. Dabei sollte man aber nicht übersehen, dass die Einführung von KI die Herausforderungen im Datenschutz noch erhöht.
KI macht den Datenschutz noch wichtiger und auch komplexer. Wenn man zum Beispiel personenbezogene Daten vor unberechtigtem Zugriff schützen will, reicht es nicht, Nutzende davon abzuhalten. Dank KI könnten neugierige oder aber auch bösartige Nutzerinnen und Nutzer plötzlich Zugriff erhalten, ohne selbst die Berechtigung dafür zu haben. Wenn die KI die Rechte dafür hat, können auch die Nutzenden der KI über diese Zugriffsrechte verfügen.
Eine KI darf immer nur so viele Rechte an Daten haben, wie es dem KI-Nutzer oder der KI-Nutzerin zusteht, nicht weniger, um die Produktivität nicht zu hemmen, aber auch nicht mehr, um die Sicherheit und den Datenschutz nicht auszuhöhlen. Man kann auch sagen, die KI muss sich an den gleichen Datenschutz halten wie die Nutzenden.
So erklärte der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann: „Auch für Künstliche Intelligenz gilt das Datenschutzrecht und wir beschäftigen uns bereits gegenwärtig mit der Technologie, ihrer Anwendung durch Verwaltung und Wirtschaft sowie ihrer Fortentwicklung. Zugleich geht es darum, die Entwicklung im Rahmen des Datenschutzrechts in die Richtung einer menschenzentrierten und grundrechtsschonenden Nutzung von Systemen Künstlicher Intelligenz zu lenken.“
Datenschutzmaßnahmen helfen unmittelbar der Compliance von KI
Wenn man ein funktionierendes Datenschutzmanagement-System hat, dann muss auch die KI den entsprechenden Vorgaben unterworfen werden. Sieht man sich die Vorgaben der KI-Verordnung (AI Act) an, findet man darin viele Parallelen zu den Forderungen des Datenschutzes.
So fordert die KIVO für Hochrisiko-KI-Systeme, bevor sie in Verkehr gebracht werden können: angemessene Risikobewertungs- und Risikominderungssysteme, hohe Qualität der Datensätze, die das System speisen, um Risiken und diskriminierende Ergebnisse zu minimieren, Protokollierung der Aktivitäten, um die Rückverfolgbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten, ausführliche Dokumentation, die alle erforderlichen Informationen über das System und seinen Zweck enthält, damit die Behörden seine Konformität bewerten können, klare und angemessene Informationen für den Betreiber, angemessene menschliche Aufsichtsmaßnahmen zur Minimierung des Risikos und eine hohe Robustheit, Sicherheit und Genauigkeit.
Nicht ohne Grund fühlt man sich an viele Anforderungen aus dem Datenschutz erinnert, denn KI ist eine Verarbeitung von Daten, mit und ohne Personenbezug. Man kann also viele Maßnahmen aus dem Datenschutz als Basis der eigenen KI-Schutz-Maßnahmen verwenden.
Auch die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz werden häufig kritisiert, sie würden zu wenig beraten und unterstützen. Doch es gibt viele Beispiele, die zeigen, wie von dort Unterstützung geleistet wird und werden soll, auch bei KI. In Niedersachsen zum Beispiel begleitet der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) als Projektpartner das Forschungsprojekt CRAI zur Entwicklung vertrauenswürdiger KI-Anwendungen für den Mittelstand. Im Rahmen des Projekts entsteht in Niedersachsen ein Reallabor, in dem praxisnahen Lösungen für den Einsatz vertrauenswürdiger, auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierter Geschäftsmodelle in mittelständischen Unternehmen entwickelt werden.
Stand: 08.12.2025
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Dazu der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Denis Lehmkemper: „Wir freuen uns, als Teil dieses innovativen Projekts zum Entwickeln datenschutzfreundlicher und vertrauenswürdiger KI-Anwendungen beizutragen. Wir erhoffen uns darüber hinaus wichtige Impulse zu Anwendung und gegebenenfalls Weiterentwicklung des Rechtsrahmens rund um Reallabore und Künstliche Intelligenz.“
Der Datenschutz will also und kann weiter als Standortvorteil für deutsche KI-Anbieter wirken und bei der Einführung von KI helfen. Es zeigt sich, dass bestehende Datenschutzkonzepte ein wichtiger Teil von KI-Konzepten sein können, nicht nur aus regulatorischer Sicht, sondern auch ganz praktisch bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen.