Mit der Orientierungshilfe für die Implementierung von Systemen zu Angriffserkennung (SzA) hat das BSI verbindliche Anforderungen für Protokollierung, Detektion und Reaktion auf Cyberangriffe veröffentlicht. Die Vorgaben sind in Kritischen Infrastrukturen und Energieversorgungsnetzen bis Mai 2023 umzusetzen.
Unternehmen der kritischen Infrastrukturen und Betreiber von Energieversorgungsnetzen müssen bis 2023 Systeme zur Angriffserkennung implementieren. Das BSI gibt dazu Orientierungshilfe.
(Bild: Skórzewiak - stock.adobe.com)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) hat am 26.09.2022 die finale Fassung der Orientierungshilfe (OH) für die Implementierung von Systemen zu Angriffserkennung (SzA) veröffentlicht. Das 18-seitige Dokument beschreibt verbindliche Anforderungen für Protokollierung, Detektion und Reaktion. Der verwendete Terminus „System“ ist dabei nicht nur im technischen Zusammenhang zu interpretieren – er ist vielmehr als übergeordnetes Rahmenwerk zu interpretieren, dessen Inhalte es in Kritischen Infrastrukturen und Energieversorgungsnetzen bis 01.05.2023 nachweislich (alle 2 Jahre) umzusetzen gilt.
Das BSI fasst in dem Dokument die Anforderungen zusammen, die es für nachweiserbringungspflichtige Organisationen innerhalb der gesetzten Fristen anhand eines Reifegradmodell prüfungsfest umzusetzen gilt. Einleitend wird im Überblick kurz auf die gesetzlichen Grundlagen (BSI-Gesetz § 8a Absatz 1a, Energiewirtschaftsgesetz) eingegangen und die Eignung der Inhalte als Grundlage für die Fortentwicklung weiterer, branchenspezifische Standards (B3S) genannt.
Glossar & referenzierte BSI Bausteine
Vor dem Lesen der Folgekapitel lohnt es sich, vorab einen Blick in das Glossar am Ende der Orientierungshilfe zu werfen. Dabei fällt auf, dass die Verfasser bis auf die genutzte Terminologie NIDS keinerlei konkrete Anforderungen an die Technologien machen, die eingesetzt werden müssen, sollen oder können. Es bleibt vorerst unklar, was sich konkret hinter „Angriffsmuster für technische Vulnerabilitäten“ bzw. „zentrale automatisierte Analyse mit Softwaremitteln“ verbirgt bzw. durch welche Maßnahmen, Ziele erreicht werden. Das Verarbeiten entsprechender Inhalte der im Abschnitt „Weiterführende Informationen“ referenzierten BSI Grundschutzbausteine ist daher ebenfalls zu empfehlen, da erst die darin formulierten „Basis-Anforderungen“ mess- und prüfbare Parameter liefern.
Hervorzuheben sind dabei insbesondere DER.1 und DER2.1. Sehr konkret sind die Inhalte in der OH bezüglich dem Scope, der „informationstechnische Systeme, Komponenten und Prozesse“ beinhaltet, „die für die Funktionsfähigkeit der … beschriebenen Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind.“ Explizit genannt werden dabei „sowohl IT als auch OT, Rechenzentren oder Embedded Systems und schließt weitere Bereiche mit ein“. Dem versierten Leser wird spätestens nun klar, welche Dimension das Planen, Ausrollen und Betreiben entsprechender Systeme zur Angriffserkennung annehmen kann.
Anforderungen und Umsetzungsgradmodell
Diese Punkte sind in der OH formal beschrieben und werden in Kapitel 3 ausgeführt. Die technischen Funktionalitäten werden dabei in die 3 Blöcke „Protokollierung, Detektion und Reaktion“ unterteilt, erstgenannte jeweils zusätzlich in die 2 Unterblöcke „Planung und Umsetzung“. Hinsichtlich der Priorisierung der Anforderungen wird ein 3-stufiges System mit absteigender Priorität angewendet. MUSS-Anforderungen müssen umgesetzt werden, Ausnahmen bei der Anwendung von SOLL-Anforderungen gilt es stichhaltig zu begründen, die Erfüllung von KANN-Anforderungen wird, abhängig vom angestrebten Reifegrad, als nicht zwingend notwendig definiert. Die Muss-Anforderung „Mitarbeitende von Dienstleistern speziell damit zu beauftragen, alle Protokoll- und Protokollierungsdaten auszuwerten“ ist dabei als Verpflichtung zu interpretieren, Dritte aktiv zu integrieren. Neben der Abdeckung der Anforderungen ist die Sicherstellung des Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) übergreifend sicherzustellen und ebenfalls Teil der Nachweisverpflichtung, die auf Basis der Bewertung des Grades der Erfüllung von Anforderungen letztendlich durch Anwendung eines 5-stufigen Bewertungsgradmodells nachzukommen ist.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Messlatte
Betreiber sollen, so das definierte Ziel des BSI, grundsätzlich den Reifegrad 4 erreichen, um den Nachweis nach BSI-Gesetz zu erbringen. Eine Abweichung nach unten ist nur begründet zulässig. Im ersten Prüfzyklus 2023 ist aber Reifegrad 3 noch erlaubt. Dennoch setzt die Zieldefinition, gepaart mit der oben erwähnten Dimension, ein ambitioniertes Vorgehen voraus – auch vor dem Hintergrund zeitlicher Aspekte (Stichwort 01.05.2023).
Fazit
Das BSI strebt mit den Anforderungen aus der OH SzA an, dass betroffene Organisationen die Implementierung adäquater Maßnahmen für die Einführung von Systemen zur Angriffserkennung, in Form eines „längerfristig angesetzten Prozess“ umsetzen. Insbesondere vor dem Hintergrund der weltpolitischen Lage ist der zeitliche Druck dabei sicher gerechtfertigt – aber sicher auch einer der kritischen Faktoren bei einer Umsetzung.
Über den Autor: Markus Thiel ist Experte in den Bereichen ISMS, SIEM/SOC und Incident Response Management.