NIS 2 BSI-Portal zur Meldung von Sicherheitsvorfällen ist live

Von Melanie Staudacher 2 min Lesedauer

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Das BSI-Portal ist ab sofort freigeschaltet. Das bedeutet, dass Unternehmen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen und einen erheblichen Sicher­heits­vor­fall erleiden, dies melden müssen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

So sieht das BSI-Portal aus, dass seit dem 6. Januar freigeschaltet ist.(Bild:  Vogel IT-Medien GmbH)
So sieht das BSI-Portal aus, dass seit dem 6. Januar freigeschaltet ist.
(Bild: Vogel IT-Medien GmbH)

Einen Monat, nachdem die NIS-2-Richtlinie offiziell in Kraft trat, öffnet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das Online-Portal, über das die von NIS 2 be­troffenen Unternehmen erhebliche Sicherheitsvorfälle melden müssen.

Was ist das BSI-Portal?

Mit der Umsetzung von NIS 2 erhalten nicht nur rund 29.500 Unternehmen in Deutschland neue Aufgaben, sondern auch das BSI. Das Bundesamt erhält mit dem neuen Gesetz weit­reichende Aufsichtsbefugnisse. So müssen Unternehmen gewisse Fristen einhalten und innerhalb dieser das BSI von Sicherheitsvorfällen unterrichten. Dafür ist das sogenannte „BSI-Portal“ entwickelt worden.

Das Portal auf einer Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Services basiert und „sukzessiv zu einer Informations- und Austauschplattform mit Echtzeit-Daten und aktuellen Analysen für schnelle Reaktionsmöglichkeiten ausgebaut wird“. Dadurch soll es dazu beitragen, Gefahren zu erkennen, bevor sie Schaden anrichten. Doch auch in der NIS-2-Richtlinie selbst werden be­troffene Unternehmen verpflichtet, erweiterte Sicherheitsvorkehrungen durchzuführen. So müssen sie eine eine Risiko­analyse durchführen, um anschließend angemessene Risiko­manage­mentmaßnahmen umsetzen und dokumentieren zu können. Dazu erhalten sie über das BSI-Portal Informationen und Hilfestellungen. Das Portal liefert zudem Tageslageberichte und IT-Sicherheitsmitteilungen des BSI. Auch Schwachstellen und Sicherheitslücken können dem BSI über das Portal gemeldet werden. Dies ist auch anonym und ohne Registrierung möglich.

Wie funktioniert die Meldung von Sicherheitsvorfällen?

Um Sicherheitsvorfälle beim BSI zu melden, müssen sich Betroffene beim BSI-Portal registrieren. Deser Registrierungsprozess ist zweistufig:

  • 2. Erst danach kann die Registrierung im BSI-Portal erfolgen, welches ab sofort zur Verfügung steht.

Welche Fristen gelten bei der Meldung von Sicherheitsvorfällen?

Die Meldung an das BSI wiederum muss in drei Stufen erfolgen:

  • 1. Innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung eines Sicherheitsvorfalls muss das betroffene Unternehmen sich über das BSI-Portal melden.
  • 2. Nach 72 Stunden muss das Unternehmen einen Zwischenstand an das BSI durchgeben.
  • 3. Innerhalb eines Monats muss das Unternehmen dem BSI einen Abschlussbericht vorlegen.

BSI-Präsidentin Claudia Plattner kommentiert das Go-Live des neuen Melde-Portals: „NIS 2 ist ein Gamechanger für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes. Die neue Gesetzgebung sorgt dafür, dass wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sowie die gesamte Bundes­ver­wal­tung ihre Cyberresilienz effektiv und effizient stärken. Um diesen und weitere Prozesse kom­fortabel und unbürokratisch zu gestalten, haben wir das BSI-Portal als One-Stop-Shop kon­zi­piert. Es wird kontinuierlich und im Austausch mit den Nutzenden weiterentwickelt. Das BSI-Portal wird den sicheren und zielgerichteten Austausch relevanter Cybersicher­heits­in­for­ma­tionen zwischen Unternehmen, Behörden und Institutionen erleichtern. Mit dem BSI-Portal werden wir künftig noch besser in der Lage sein, die Cybersicherheitslage für verschiedene Zielgruppen transparent, praxisgerecht und handlungsorientiert aufzubereiten. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Cybernation Deutschland.“

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