Digitaler Ausweis Bundesrat billigt elektronischen Identitätsnachweis

Autor Susanne Ehneß |

Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises auf mobilen Endgeräten gebilligt. Die Bürger können sich damit künftig per Smartphone oder Tablet ausweisen.

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Der Weg ist frei für den Personalausweis auf dem Handy
Der Weg ist frei für den Personalausweis auf dem Handy
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Der Bundestag hat am 20. Mai 2021 die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises auf Smartphone & Co. beschlossen, nun hat dies der Bundesrat gebilligt. Der Bundestag hatte den zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Punkten ergänzt und dabei auch Änderungswünsche aus der Stellungnahme des Bundesrates aufgegriffen. So werden nun beispielsweise die Länder befugt, den automatisierten Abruf von Lichtbild und Unterschrift über zentrale Datenbestände zu ermöglichen. Weitere Ergänzungen betreffen Regelungen zur Datenspeicherung – unter anderem durch die Kartenhersteller sowie Auskunftsansprüche für Bürger.

Sicherheit und OZG

Wie der Bundesrat in seiner Bekanntmachung betont, soll die Sicherheit des elektronischen Identitätsnachweises durch zwei Faktoren gewährleistet sein. Der erste Faktor sei eine sechsstellige Geheimnummer, der zweite Faktor der Personalausweis, die eID-Karte oder der elektronische Aufenthaltstitel, deren elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium beim Identifizierungsvorgang ausgelesen werde.

„Mit einer geeigneten Software wie der Ausweis-App 2 auf dem Smartphone oder Tablet sowie der Eingabe der Geheimnummer kann man sich dann künftig elektronisch ausweisen – zum Beispiel bei Online-Verwaltungsleistungen“, heißt es in Bezug auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Da die Datenübertragung bestimmte Anforderungen zur Sicherheit des Speicher- und Verarbeitungsmediums erfüllen müsse, seien möglicherweise nicht alle am Markt erhältlichen Smartphones oder Tablets geeignet, heißt es allerdings in der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesbegründung.

Die Bundesregierung wird nun das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorlegen und anschließend die Verkündung im Bundesgesetzblatt organisieren. Das Gesetz soll am 1. September 2021 in Kraft treten.

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