Der Bundestag hat Gesetzentwürfe zur Umsetzung des EU Data Act und des Data Governance Act verabschiedet. Die Bundesnetzagentur wird zentrale Aufsichtsbehörde und das Metadatenportal GovData übernimmt die Verwaltung der Metadaten und das Anfragenmanagement.
Der Bundestag hat die Entwürfe zum Data Act und zum Daten Governance Gesetz mit Änderungen verabschiedet. Nun können die EU‑Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden.
(Bild: Casiana Malaia's via Canva)
Am 26. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Umsetzung von EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung verabschiedet. Thematisiert wurden der Entwurf für den Data Act wie auch das Daten-Governance-Gesetz. Beide wurden zuvor im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung teilweise abgeändert. Zu den Änderungen am Data-Act-Durchführungsgesetz, die der Ausschuss im parlamentarischen Verfahren vornahm, gehört auch, dass die Bundesnetzagentur Datenverlangen öffentlicher Stellen prüfen soll. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Datenverlangen öffentlicher Stellen der Länder soll bei den jeweils nach Landesrecht zuständigen Stellen verbleiben.
Der Entwurf für den Data Act dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Der Data Act hat das Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können. Er wurde EU-weit am 12. September 2025 in großen Teilen in direkt anwendbares Recht umgesetzt, schreibt die Bundesregierung im entsprechenden Entwurf.
Die EU-Vorgaben sollen durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen ergänzt werden. Die Datenverordnung schaffe einen harmonisierten Rahmen dafür, „wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, Produktdaten oder verbundene Dienstdaten zu nutzen“, heißt es weiter. Nationale Vorgaben würden insbesondere für die behördliche Aufsicht, die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen sowie die Durchsetzung des Rechtsrahmens benötigt.
Den Gesetzesentwürfen zu Data Act und Daten-Governance-Gesetz haben CDU/CSU und SPD mit Mehrheit zugestimmt. Dagegen war die AfD, enthalten hat sich Die Linke. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich beim Entwurf zum Data Act enthalten und dem Entwurf zum Daten-Governance-Gesetz zugestimmt.
Die Bundesnetzagentur soll als zuständige Behörde benannt werden. Mit Artikel 1 des Gesetzes werde sie zur zentralen Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung. Aufgaben der Behörde sollen es unter anderem sein, Beschwerden zu bearbeiten, Ablehnungen von Datenzugangsgesuchen an die EU-Kommission zu melden, Streitbeilegungsstellen zuzulassen und die Weitergabe von Daten an Forschungseinrichtungen zu fördern. Der Entwurf des EU-Data-Acts regelt zudem die Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit sektoralen Behörden. Die Bundesnetzagentur soll unter anderem Ermittlungen führen, Auskünfte verlangen, vorläufige Anordnungen treffen und Zwangsgelder bis zu 500.000 Euro verhängen können.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Data Acts eine Reihe von Änderungen gefordert. Die Vorschläge betreffen unter anderem eine stärkere föderale Zuständigkeitsverteilung, eine Konkretisierungen bei der Datenschutzaufsicht und eine bessere Ausstattung der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung lehne diese vorgeschlagenen Änderungen überwiegend ab. Einzelne Vorschläge sollen geprüft werden.
Um mehr Effizienz zu schaffen ist die Bundesnetzagentur für die Prüfung von Datenzugangsverlangen zuständig. Dies gilt auch dann, wenn Landesbehörden betroffen sind. Der Bundesrat fordert, diese Zuständigkeit ausdrücklich auszunehmen. Andernfalls würde die Regelung föderalen Ordnungsprinzipien widersprechen, da Landesbehörden der Kontrolle durch entsprechend benannte Stellen der Länder unterliegen müssten.
Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat gegen die geplante alleinige Zuständigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei der Überwachung personenbezogener Daten. Die Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht, parallelen Gerichtsverfahren und divergierenden Entscheidungen.
Darüber hinaus regt der Bundesrat ergänzende Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder an sowie die Streichung der vorgesehenen Gesamtentscheidung der Bundesnetzagentur, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Beide Forderungen wies die Bundesregierung zurück und verwies unter anderem auf EU-rechtliche Vorgaben.
Stand: 08.12.2025
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Schließlich fordert der Bundesrat eine ausreichende Mittelausstattung der Bundesnetzagentur, was die Bundesregierung für künftige Haushaltsverfahren prüfen wolle.
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Daten-Governance-Gesetz
Das Daten-Governance-Gesetz schaffe einheitliche Vorschriften, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung. Um die Verpflichtungen bundeseinheitlich zu erfüllen, seien gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich.
Im Entwurf des Daten-Governance-Gesetzes heißt es, dass der Daten-Governance-Rechtsakt seit dem 24. September 2023 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Ziel des Gesetzes ist es, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die Netzagentur soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und hat die Aufgabe, öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten zu unterstützen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben.
Behördenkooperation und elektronische Kommunikation
In dem Entwurf sind auch umfangreiche Regelungen zur behördlichen Zusammenarbeit, zur elektronischen Kommunikation sowie zu Gebühren und Bußgeldern enthalten. Ergänzt wurden Bußgeldvorschriften, mit denen Verstöße gegen den Daten-Governance-Rechtsakt sanktioniert werden können. Diese können je nach Tatbestand bis zu 500.000 Euro betragen.
Dadurch würden bei der Bundesnetzagentur würden jährliche Mehrkosten von rund 1,13 Millionen Euro entstehen, unter anderem für zusätzliches Personal und Sachaufwand. Für das Statistische Bundesamt werde ein jährlicher Personalaufwand von rund 5,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 14,6 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029 veranschlagt. Für die Verwaltung ändere sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund acht Millionen Euro.
Ergänzt wurde im Daten-Governance-Gesetz außerdem, dass die Zuständigkeiten nach Artikel 8 der EU‑Daten‑Governance‑Verordnung auf das Metadatenportal GovData übertragen werden und die Liste geschützter Verwaltungsdaten sowie das Anfragenmanagement in die bereits vorhandene Bestandsliste für offene Verwaltungsdaten integriert werden. Dadurch sollen die Nutzerfreundlichkeit erhöht und Abläufe beschleunigt werden. Außerdem sollen bestehende Spielräume bei der Gebührenordnung genutzt werden, um kleinen und mittleren Unternehmen und Startups faire Chancen zu bieten, betonten Abgeordnete von Union und SPD.