Änderungen an Gesetzesentwürfen Bundestag verabschiedet EU-Vorgaben zum Data Act

Von Melanie Staudacher 5 min Lesedauer

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Der Bundestag hat Gesetzentwürfe zur Umsetzung des EU Data Act und des Data Governance Act verabschiedet. Die Bundesnetzagentur wird zentrale Auf­sichtsbehörde und das Metadatenportal GovData übernimmt die Ver­wal­tung der Metadaten und das Anfragenmanagement.

Der Bundestag hat die Entwürfe zum Data Act und zum Daten Governance Gesetz mit Änderungen verabschiedet. Nun können die EU‑Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden.(Bild:  Casiana Malaia's via Canva)
Der Bundestag hat die Entwürfe zum Data Act und zum Daten Governance Gesetz mit Änderungen verabschiedet. Nun können die EU‑Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden.
(Bild: Casiana Malaia's via Canva)

Am 26. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Um­setzung von EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung verabschiedet. The­ma­tisiert wurden der Entwurf für den Data Act wie auch das Daten-Governance-Gesetz. Beide wurden zuvor im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung teilweise ab­ge­än­dert. Zu den Änderungen am Data-Act-Durchführungsgesetz, die der Ausschuss im parla­men­ta­rischen Verfahren vornahm, gehört auch, dass die Bundesnetzagentur Datenverlangen öf­fent­licher Stellen prüfen soll. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Datenverlangen öf­fent­licher Stellen der Länder soll bei den jeweils nach Landesrecht zuständigen Stellen verbleiben.

Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Data Act

Der Entwurf für den Data Act dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/2854 des Euro­päi­schen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Der Data Act hat das Ziel, in unter­schied­li­chen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können. Er wurde EU-weit am 12. September 2025 in großen Teilen in direkt anwendbares Recht umgesetzt, schreibt die Bun­des­regierung im entsprechenden Entwurf.

Die EU-Vorgaben sollen durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sank­tions­re­gel­un­gen ergänzt werden. Die Datenverordnung schaffe einen harmonisierten Rahmen dafür, „wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, Produktdaten oder verbundene Dienstdaten zu nutzen“, heißt es weiter. Nationale Vorgaben würden insbesondere für die behördliche Aufsicht, die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen sowie die Durchsetzung des Rechtsrahmens benötigt.

Den Gesetzesentwürfen zu Data Act und Daten-Governance-Gesetz haben CDU/CSU und SPD mit Mehrheit zugestimmt. Dagegen war die AfD, enthalten hat sich Die Linke. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich beim Entwurf zum Data Act enthalten und dem Entwurf zum Daten-Governance-Gesetz zugestimmt.

Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt

Die Bundesnetzagentur soll als zuständige Behörde benannt werden. Mit Artikel 1 des Gesetzes werde sie zur zentralen Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung. Aufgaben der Behörde sollen es unter anderem sein, Beschwerden zu bearbeiten, Ablehnungen von Datenzugangsgesuchen an die EU-Kommission zu melden, Streitbeilegungsstellen zu­zu­lassen und die Weitergabe von Daten an Forschungseinrichtungen zu fördern. Der Entwurf des EU-Data-Acts regelt zudem die Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit der Bun­des­be­auf­trag­ten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit sektoralen Behörden. Die Bundesnetzagentur soll unter anderem Ermittlungen führen, Auskünfte verlangen, vorläufige Anordnungen treffen und Zwangsgelder bis zu 500.000 Euro verhängen können.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Data Acts eine Reihe von Änderungen gefordert. Die Vorschläge betreffen unter anderem eine stärkere föderale Zu­stän­dig­keits­verteilung, eine Konkretisierungen bei der Datenschutzaufsicht und eine bessere Aus­stattung der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung lehne diese vorgeschlagenen Än­der­un­gen überwiegend ab. Einzelne Vorschläge sollen geprüft werden.

Um mehr Effizienz zu schaffen ist die Bundesnetzagentur für die Prüfung von Daten­zu­gangs­ver­lan­gen zuständig. Dies gilt auch dann, wenn Landesbehörden betroffen sind. Der Bundesrat fordert, diese Zuständigkeit ausdrücklich auszunehmen. Andernfalls würde die Regelung fö­deralen Ordnungsprinzipien widersprechen, da Landesbehörden der Kontrolle durch ent­sprech­end benannte Stellen der Länder unterliegen müssten.

Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht

Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat gegen die geplante alleinige Zuständigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei der Über­wach­ung personenbezogener Daten. Die Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht, parallelen Gerichtsverfahren und divergierenden Entscheidungen.

Darüber hinaus regt der Bundesrat ergänzende Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Da­ten­schutzaufsichtsbehörden der Länder an sowie die Streichung der vorgesehenen Gesamt­ent­schei­dung der Bundesnetzagentur, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Beide For­der­ungen wies die Bundesregierung zurück und verwies unter anderem auf EU-rechtliche Vor­ga­ben.

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Schließlich fordert der Bundesrat eine ausreichende Mittelausstattung der Bundesnetzagentur, was die Bundesregierung für künftige Haushaltsverfahren prüfen wolle.

Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Daten-Governance-Gesetz

Das Daten-Governance-Gesetz schaffe einheitliche Vorschriften, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung. Um die Verpflichtungen bundeseinheitlich zu erfüllen, seien gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich.

Im Entwurf des Daten-Governance-Gesetzes heißt es, dass der Daten-Governance-Rechtsakt seit dem 24. September 2023 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Ziel des Gesetzes ist es, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Als zu­ständige Behörden werden die Bundesnetzagentur sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die Netzagentur soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und hat die Aufgabe, öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiter­ver­wen­dung geschützter Daten zu unterstützen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme keine Ein­wände gegen den Gesetzentwurf erhoben.

Behördenkooperation und elektronische Kommunikation

In dem Entwurf sind auch umfangreiche Regelungen zur behördlichen Zusammenarbeit, zur elektronischen Kommunikation sowie zu Gebühren und Bußgeldern enthalten. Ergänzt wurden Bußgeldvorschriften, mit denen Verstöße gegen den Daten-Governance-Rechtsakt sanktioniert werden können. Diese können je nach Tatbestand bis zu 500.000 Euro betragen.

Dadurch würden bei der Bundesnetzagentur würden jährliche Mehrkosten von rund 1,13 Mil­lio­nen Euro entstehen, unter anderem für zusätzliches Personal und Sachaufwand. Für das Sta­tistische Bundesamt werde ein jährlicher Personalaufwand von rund 5,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 14,6 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029 veranschlagt. Für die Verwaltung ändere sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund acht Millionen Euro.

Änderungen im Digitalausschuss

Ergänzt wurde im Daten-Governance-Gesetz außerdem, dass die Zuständigkeiten nach Artikel 8 der EU‑Daten‑Governance‑Verordnung auf das Metadatenportal GovData übertragen werden und die Liste geschützter Verwaltungsdaten sowie das Anfragenmanagement in die bereits vor­handene Bestandsliste für offene Verwaltungsdaten integriert werden. Dadurch sollen die Nut­zer­freundlichkeit erhöht und Abläufe beschleunigt werden. Außerdem sollen bestehende Spiel­räume bei der Gebührenordnung genutzt werden, um kleinen und mittleren Unternehmen und Startups faire Chancen zu bieten, betonten Abgeordnete von Union und SPD.

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