Heimvorteil für City Cloud Database Service gegenüber Amazon S3 Cloud versus Patriot Act – Die Daten bleiben hier!

Redakteur: Ulrike Ostler |

Die Basis des Konflikts ist uralt: Freiheit contra Sicherheit, in IT-Cloud-Speaking: Cloud contra Patriot Act. Das Antiterror-Gesetz aus dem Jahr 2001 verpflichte US-Provider, die Kundendaten offen zu legen. Liegt die Lösung für Unternehmen, die nicht wollen, dass ihre Daten dort landen, in rein europäischen oder gar rein deutschen Cloud-Angeboten? City Network und Severalnines meinen „ja“.

Anbieter zum Thema

City Cloud DataBase Service: Alaremierung und Warnungen (Serveralnines)
City Cloud DataBase Service: Alaremierung und Warnungen (Serveralnines)

Die großen Cloud-Anbieter Amazon, Google, Microsoft unterliegen dem Patriot Act, dem aus dem Jahr 2001 stammenden amerikanischen Antiterror-Gesetz, das die Richterkontrolle bei Telefon- oder Internet-Überwachung weitgehend aufhebt und die Abhörrechte des FBI und der CIA deutlich erweitert. Telekommunikationskonzerne und Internet-Provider müssen die Kundendaten offenlegen.

In Bezug auf Cloud-Computing ist das Thema in diesem Sommer, als Gordon Frazer, Managing Director bei Microsoft Großbritannien, sagte, dass Cloud-Daten auch außerhalb der USA nicht vor dem Zugriff über den USA Patriot Act sicher seien. Er bestätigte darüber hinaus, dass Microsoft nicht gewährleisten können, dass europäische Daten, die in Datenzentren in der EU liegen, dort landeten. „Das kann auch kein anderes amerikanisches Unternehmen“, Frazer wörtlich.

Das aber widerspricht europäischem Recht. Hier gilt: Organisationen dürften insbesondere persönliche nicht an Dritte und schon gar nicht außerhalb an Dritte außerhalb der EU ohne Einwilligung des Betroffenen weitergeben.

Politik und Recht im Streit über den Datenschutz

Schon im März hatte die für den Datenschutz zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding gefordert: „Alle Unternehmen auf dem EU-Markt und alle Online-Dienste, die sich an EU-Kunden wenden, müssen sich auch an EU-Regeln halten. Nationale Datenschützer sollten die nötigen Kompetenzen für Ermittlungen und Aktionen gegen Datenverarbeiter aus Nicht-EU-Ländern erhalten, um die EU-Gesetze durchsetzen zu können.“

Nach Artikeln in US-Medien soll kürzlich eine durch den Patriot ermächtigte Suche nach Verdächtigem auch den Terminus „Delayed warrants“ (verzögerte Optionsscheine) eingeschlossen haben, um etwa aufzudecken, wo kriminelle Machenschaften dazu beitragen könnten, entscheidende Beweise zu vernichten beziehungsweise zu manipulieren. Die Suche habe in 1.618 Fällen Verdachtsmomente zutage gefördert, die im Zusammenhang mit Drogen standen, 122 mit Betrug und 15 Fälle im Zusammenhang mit Terrorismus.

Die nach hiesigen Gesetzen illegale Durchsuchung von privaten und Unternehmensdaten in der von US-Companies gehosteten Clouds ist kein rein deutsches Problem. So experimentierten die niederländischen Behörden mit „Google Docs“ und „Dropbox“, allerdings, wie sie bisher glaubten, nach EU-Recht; die Daten liegen in europäischen Rechenzentren. Doch nun schließen Empfehlungen der Regierung US-Betreiber von Cloud-Anbietern aus.

weiter mit: Datenbank als europäischer Service

(ID:30532270)