Für eine optimierte Wiederherstellung von Daten im Notfall sind Leistungsziele festzulegen. Was müssen CISOs über maximal tolerierbare Ausfallzeiten (MTD), Wiederherstellungspunkte (RPO) und Wiederherstellungszeiten (RTO) wissen?
RPO, RTO und MTD fungieren für eine Organisation als wichtige Schwellenwerte zur Modellierung von Aktivitäten der Datensicherheit, Notfallwiederherstellung und Geschäftskontinuität.
(Bild: Artur - stock.adobe.com)
Nach einem System-Ausfall oder einer Hacker-Attacke stehen die Verfügbarkeit von IT-Systemen und die Wiederherstellbarkeit von Daten im Vordergrund. Dabei kommen unter anderem die Instrumente Recovery Point Objective (RPO), Recovery Time Objective (RTO) und Maximum Tolerable Downtime (MTD) ins Spiel.
Da die oberste Führungsebene für den erfolgreichen Betrieb jeder Organisation verantwortlich ist, sollte sie zu diesen Instrumenten in Absprache mit der IT-Abteilung unbedingt sinnvolle Leistungsziele beziffern. Vorausschauende Unternehmensleiter sind sich über die Funktionsweise und Bedeutung dieser Instrumente für alle wichtigen Systeme und Prozesse als Teil einer Risk Management-Strategie im Klaren.
Schwellenwerte des Risk Managements
Ohne klare Entscheidungen und Vorgaben seitens des Managements lassen sich diese Instrumente für eine zielführende Zweckerfüllung nur bedingt konzipieren. Wobei das Management die dafür notwendigen technischen Anforderungen oder Systemspezifikationen natürlich nicht detailliert verstehen muss. RPO, RTO und MTD fungieren für eine Organisation als wichtige Schwellenwerte zur Modellierung von Aktivitäten der Datensicherheit, Notfallwiederherstellung und Geschäftskontinuität.
Im Rahmen eines solchen Sicherheitsprogramms implementieren CISOs insbesondere Konfigurationen der Hochverfügbarkeit, um sicherzustellen, dass die IT-Systeme auch bei routinemäßigen Problemstellungen bzw. möglichen Geräteausfällen innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte arbeitsfähig bleibt.
Im Falle eines Problems, das die Möglichkeiten dieses Hochverfügbarkeitsdesigns sprengt, befasst sich die Disaster-Recovery-Planung mit dem Austausch von Geräten bzw. der Wiederherstellung von Daten aus Backups, um die Unterstützung für kritische Geschäftsfunktionen innerhalb dieser Schwellenwerte wiederherzustellen.
Wiederherstellungspunktziel (RPO)
Bei den sogenannten Wiederherstellungspunktzielen (Recovery Point Objective / RPO) geht es um die Datenverlusttoleranz. Das bedeutet, RPO ist der Schwellenwert, der in der Geschäftskontinuität verwendet wird, um den maximal angestrebten Zeitraum zu identifizieren, in dem Daten verloren gehen können, ohne die Wiederherstellung des Betriebs erheblich zu beeinträchtigen.
Wenn ein Geschäftsprozess beispielsweise nicht mehr als einen Tag an Daten verlieren dürfte, würde der RPO für diese Informationen 24 Stunden betragen. RPO ist sehr nützlich, um die Häufigkeit von Backups für ein bestimmtes System zu bestimmen. Der Wiederherstellungspunkt wird auf der Grundlage von folgenden Fragestellungen abgeleitet:
Wie oft werden Daten aktualisiert?
Wie viel Aufwand wäre für den Anwender erforderlich, um nach Möglichkeit die seit der letzten Sicherung erstellten oder aktualisierten Daten zu rekonstruieren?
Wenn eine Wiederherstellung nicht möglich wäre, wie viele aktuelle Daten kann das Unternehmen unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit eines katastrophalen Datenverlusts dauerhaft verlieren?
Wenn ein Backup-System ein RPO nicht einhalten kann, muss nicht zwingend mehr Backup-Ausrüstung oder eine schnellere Internetverbindung im Falle von Remote-Backups erworben werden. Es bieten sich auch andere Techniken an, wie etwa die Segmentierung von Daten, die häufig eine dauerhaftere Lösung darstellen als die schrittweise Erhöhung der Kapazität des Backup-Systems. Vielfach ist es nicht möglich, jede Nacht alles zu sichern. Wenn der Anwender jedoch Daten, für die möglicherweise kein täglicher RPO erforderlich ist, von den anderen Daten trennt, kann er beispielsweise einen täglichen RPO erfüllen.
Wiederherstellungszeitziel (RTO)
Der Schwellenwert RTO (Recovery Time Objective) definiert, wie schnell der Anwender nach einem Ausfall oder Datenverlust wieder in der Lage sein sollte, eine Softwarefunktion wiederherzustellen, Geräte auszutauschen bzw. verlorene Daten aus einem Backup wiederherzustellen. Für jedes Gerät, jede Softwareanwendung und jede Datenbank muss die IT-Abteilung dafür die geltenden maximal tolerierbaren Ausfallzeiten (MTD) untersuchen, ein Diagramm der Abhängigkeiten der IT-Komponenten erstellen und diese Abhängigkeiten rückwärts durchgehen, um zu bestimmen, wie viel Zeit für die Wiederherstellung jeder technischen Komponente aufgewendet werden muss.
Dieses Diagramm enthält idealerweise die oben erwähnte Zeit, die der Anwender benötigt, um zu überprüfen, ob die Daten tatsächlich auch korrekt wiederhergestellt wurden. Bei der RTO spielen zudem die Redundanz, Reparaturzeiten sowie Verfügbarkeit und Kompetenz der Techniker eine Rolle. Bei Systemen mit hohem Volumen (viele Transaktionen oder User) kann es hier sinnvoll sein, Abstufungen des MTD zu definieren, um übermäßige Investitionen in redundante Geräte, Softwarelizenzen und Techniker auf Abruf zu vermeiden. So könnte ein System beispielsweise einmal im Quartal für vier Stunden außer Betrieb sein, aber nur einmal im Jahr den ganzen Tag.
Maximal tolerierbare Ausfallzeit (MTD)
Bei der Maximum Tolerable Downtime (MTD) handelt es sich um die maximale Zeitspanne, die Anwendungen oder Daten für die jeweiligen User nicht verfügbar sein dürfen. Dieser Schwellenwert muss zwingend von der Unternehmensleitung festgelegt werden, und ist im Wesentlichen Teil der Notfallwiederherstellung und der Planung der Geschäftskontinuität auf Führungsebene. Im Grunde muss die technische Funktionalität nach einem Hacker-Angriff bzw. Absturz umgehend wiederherzustellen sein, da die User alle während des Ausfalls versäumten Arbeiten natürlich nachholen müssen, während die MTD-Uhr noch läuft. In dieser Hinsicht dient die MTD als Maß für die Berechnung eines detaillierteren Schwellenwerts der RTO.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.