Die Datenanonymisierung ist eine Maßnahme des Datenschutzes. Bei der Anonymisierung werden personenbezogene oder personenbeziehbare Daten so verändert, dass sie sich nicht mehr bestimmten Personen zuordnen lassen. Anonymisierte Daten fallen nicht mehr in den Anwendungsbereich der DSGVO.
Datenanonymisierung ist eine Maßnahme des Datenschutzes durch entfernen der Zuordnungsmöglichkeiten zu bestimmten Personen.
Datenanonymisierung (im Englischen Data Anonymization) ist eine Maßnahme des Datenschutzes. Sie wird auch den Verfahren der Datenverschleierung zugeordnet. Es handelt sich um einen Datenverarbeitungsvorgang, der personenbezogene Daten oder personenbeziehbare Daten so verändert, dass sie nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Zeit-, Kosten- und Arbeitsaufwand bestimmten natürlichen Personen zugeordnet werden können.
Zur Anonymisierung kommen verschiedene Techniken und Verfahren zum Einsatz, die die betreffenden Daten entfernen, ersetzen, verfälschen oder aggregieren. Die grundsätzliche Integrität und Nutzbarkeit der anonymisierten Daten bleiben erhalten. Sie lassen sich beispielsweise weiterhin für bestimmte Analysezwecke verwenden. Die Datenanonymisierung trägt zum Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten bei und hilft, Datenschutz- oder Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Vollständig anonymisierte Daten ohne Personenbezug fallen nicht mehr in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Welche Verfahren werden zur Datenanonymisierung eingesetzt?
Zur Anonymisierung von Daten können zahlreiche verschiedene Techniken und Verfahren zum Einsatz kommen. So werden beispielsweise Daten oder Datenmerkmale, über die sich ein Personenbezug herstellen lässt, gelöscht oder durch Platzhalterdaten ersetzt werden. Ein weiteres Anonymisierungsverfahren ist das Aggregieren von Daten. Bei der Aggregation werden einzelne Datensätze zu Gruppen zusammengefasst, aus denen das Zuordnen zu bestimmten Personen nicht mehr möglich ist. Die Anonymisierung von Daten lässt sich auch erreichen, indem bestimmte Daten durch Daten mit vergleichbarer Bedeutung, aber ohne Bezugsmöglichkeiten zu einzelnen Personen ersetzt werden. Weitere Verfahren und Techniken zur Datenanonymisierung sind das zufallsbasierte Verfälschen beziehungsweise Verändern von Daten, das Nachbilden der Ursprungsdaten mithilfe synthetisch generierter Daten, das Verallgemeinern von Daten, das Umordnen oder Verschieben von Daten (Data Swapping oder Data Shuffling) oder das Einfügen von Datenstörungen wie zufälliges Rauschen (Data Perturbation).
Betrachtet man den zeitlichen Ablauf einer Datenanonymisierung ist eine Unterscheidung zwischen einer statischen, einer dynamischen oder einer interaktiven Anonymisierung möglich.
Welche Daten werden üblicherweise anonymisiert?
Die Datenanonymisierung wird üblicherweise auf Daten angewandt, über die sich ein Bezug zu bestimmten natürlichen Personen herstellen lässt. Typische Daten mit einem direkten Personenbezug sind beispielsweise Namen, Adressen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern. Unter Umständen müssen aber auch Daten anonymisiert werden, die zwar keine direkte oder eindeutige Identifikation einer bestimmten Person zulassen, aber durch deren Kombination oder Analyse ein Personenbezug hergestellt werden kann. Setzt man beispielsweise Daten wie die Postleitzahl, Geburtsjahr, Geschlecht und Beruf in Beziehung, ist es unter bestimmten Umständen möglich, auf eine einzelne Person oder ein eng eingegrenzte Personengruppe zu schließen. Typische von einer Datenanonymisierung betroffene Daten sind:
Vor- und Nachname einer Person
Wohnadressen von Personen
Geburtsdaten von Personen
Festnetz- oder Mobilfunkrufnummern von Personen
Fahrzeugkennzeichen
Ausbildungsstatus und Beruf
eindeutig auf bestimmte Personen verweisende Nummern wie Mitgliedsnummern oder Ausweisnummern
E-Mail-Adressen
IP-Adressen
biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Netzhautmuster
Zahlungs- und Finanzdaten mit Personenbezug
Einkaufs- und Bestelldaten mit Personenbezug
Was ist der Unterschied zwischen Datenanonymisierung von der Datenpseudonymisierung?
Datenanonymisierung und Datenpseudonymisierung sind beides Maßnahmen des Datenschutzes, lassen sich aber deutlich voneinander abgrenzen. Während es bei der Datenanonymisierung darum geht, die Zuordnungsmöglichkeit von Daten zu bestimmten Personen vollständig zu entfernen, bleiben bei der Pseudonymisierung grundsätzliche Zuordnungsmöglichkeiten weiterhin erhalten. Sie sind allerdings ausgelagert. Die Pseudonymisierung ersetzt personenbezogene oder personenbeziehbare Daten durch Pseudonyme beziehungsweise eindeutige Schlüssel und bewahrt die Zuordnungsmöglichkeit getrennt auf. Zum Beispiel wird eine externe Datei gepflegt, in der die jeweiligen Pseudonyme beziehungsweise Schlüssel und die ihnen zugeordneten Daten gespeichert sind. Der Zugang zu den Zuordnungsinformationen ist nur unter definierten Voraussetzungen und nur für autorisierte Personen oder Anwendungen möglich. Während die Datenanonymisierung grundsätzlich ein nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand umkehrbarer Vorgang ist, ist die Datenpseudonymisierung durch Wiederherstellung der Identifikationsmerkmale über getrennt vorgehaltene Zuordnungsinformationen umkehrbar.
Datenanonymisierung und die Datenschutz-Grundverordnung
Anonymisierte Daten fallen nicht mehr in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Sind alle Identifikationsmöglichkeiten aus den Daten entfernt, können sie ohne Einschränkungen gesammelt, auf unbegrenzte Zeit gespeichert und für beliebige Zwecke verwendet werden. Allerdings haben die für die Datenverarbeitungsvorgänge Verantwortlichen den Nachweis zu erbringen, dass es sich tatsächlich um anonyme Daten ohne Personenbezug oder personenbeziehbare Informationen handelt. Obwohl sich auch bei pseudonymisierten Daten ohne Zugriff auf die getrennt aufbewahrten Zuordnungsinformationen kein Personenbezug herstellen lässt, gelten pseudonyme Daten im Gegensatz zu anonymen Daten weiterhin grundsätzlich als personenbezogene Daten und müssen auch so behandelt werden. Der technische und organisatorische Schutzbedarf pseudonymisierter Daten ist jedoch niedriger als bei nicht pseudonymisierten Daten. Laut DSGVO entspricht die Pseudonymisierung dem Grundgedanken der Datenminimierung. Das Risiko des Missbrauchs der pseudonymisierten Daten ist bei einer Datenpanne ohne Zugriff auf die Zusatzinformation minimiert.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Was sind typische Anwendungsbereiche der Datenanonymisierung?
Die Datenanonymisierung ist eine Maßnahme des Datenschutzes. Sie kommt für viele verschiedene Anwendungsbereiche zum Einsatz.
In der Europäischen Union sind personenbezogen Daten von Einzelpersonen zu schützen. Sollen sie für bestimmte Zwecke verarbeitet oder außerhalb der EU gespeichert oder verarbeitet werden, gelten strenge Vorgaben. Durch die vollständige Datenanonymisierung fallen die Daten nicht mehr in den Anwendungsbereich der DSGVO. Die Daten werden für bestimmte Zwecke einsetzbar. Strafen oder Sanktionen für Datenschutzverstöße lassen sich vermeiden. Durch die Datenanonymisierung entsteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Nutzung der Daten. Die Daten können an Dritte weitergegeben und dort in der gewünschten Art und Weise verarbeitet, analysiert und gespeichert werden. Wird unberechtigt auf anonymisierte Daten zugegriffen oder werden sie gestohlen, verhindert die Datenanonymisierung den Missbrauch personenbezogener Daten. Typische Anwendungsbereiche anonymisierter Daten sind:
Forschungsarbeiten
klinische Studien
Training von KI-Modellen
Auswerten des Verbraucherverhaltens
Auswertung von Finanzdaten und Finanztransaktionen
Auswertung des Produktnutzungsverhaltens
Auswertung des Internetnutzungsverhaltens
Analyse von Telekommunikationsdaten
Auswertung von Mobilitäts- und Verkehrsdaten
Auswertung und Durchführung von Marketing- und Werbekampagnen