Datenschutz oder Täterschutz Gefährdet der Datenschutz die öffentliche Sicherheit?

Von Dipl.-Phys. Oliver Schonschek 4 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Aus der Politik kommen regelmäßig Forderungen nach weiteren Über­wachungs­möglichkeiten, die der Datenschutz aber verhindern würde. Verbände wie eco Verband der Internetwirtschaft und Datenschutz­aufsichts­behörden sehen die geforderten, zusätzlichen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden kritisch. Was erlaubt der Datenschutz und was verhindert er?

Sicherheit soll die Freiheit schützen, zur Freiheit aber gehört der Datenschutz als Recht auf Privatsphäre dazu. Datenschutz ist also nicht der Verhinderer von Sicherheit, sondern gehört zu den Zielen.(Bild:  Yeti Studio - stock.adobe.com)
Sicherheit soll die Freiheit schützen, zur Freiheit aber gehört der Datenschutz als Recht auf Privatsphäre dazu. Datenschutz ist also nicht der Verhinderer von Sicherheit, sondern gehört zu den Zielen.
(Bild: Yeti Studio - stock.adobe.com)

Aus der CDU / CSU Fraktion im Deutschen Bundestag kam Ende Januar 2025 die Forderung, umgehend Maßnahmen für eine wirksame Stärkung der Inneren Sicherheit zu ergreifen. Dafür solle der Schutz von Menschenleben und die Sicherheitsinteressen des Staates Vorrang vor Datenschutzinteressen des Einzelnen haben. So solle eine Mindestspeicherfrist für IP-Adressen samt Port-Nummern zum Zwecke der Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eingeführt werden.

Der Daten- und Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden müsse zudem verbessert werden. So benötigten die Polizeien in den Ländern und im Bund dringend eine einheitliche Plattform für den Datenaustausch und eine Harmonisierung der polizeilichen IT-Architektur. Weiterhin gefordert wurden Befugnisse zur elektronischen Gesichtserkennung, auch zum Videoschutz in Echtzeit an besonders kriminalitäts­belasteten Orten wie Bahnhöfen und Flughäfen. Überdies sei eine umfassende Befugnis zum Einsatz moderner Software zur Analyse großer Datenmengen, polizeilicher Datenbanken und sozialer Netzwerke einzuführen, ebenso wirksame und praktikable Kompetenzen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.

Die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste müssten verbessert und ausgeweitet werden, damit sie auf Augenhöhe mit der Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste der ausländischen Partner arbeiten könnten. Aufgrund einer falschen Zielrichtung solle das Vorhaben einer sogenannten Überwachungsgesamtrechnung umgehend aufgegeben werden, stattdessen sei eine Bedrohungsgesamtrechnung zu erstellen, um eine Übersicht des Bedarfs an Fähigkeiten und gesetzlichen Anpassungen für die Sicherheitsbehörden des Bundes abzuleiten.

Diese Forderungen stießen auf Kritik, von mehreren Seiten.

Grundrechte oder Sicherheit gefährdet?

Der Verband der Internetwirtschaft eco kritisierte die Pläne zur Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden scharf, da dies grundrechtswidrig sei. Die erneut geforderte Vorrats­daten­speicherung wurde bereits durch die Rechtsprechung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) und des Bundesverwaltungsgerichts für grundrechtswidrig erklärt und ihre Durchsetzung untersagt, betonte der Verband.

Trotzdem stehe die Vorratsdatenspeicherung und weitere Maßnahmen wie Echtzeit Video­überwachung, Massen-Funkzellenabfragen sowie eine Ausweitung der Nachrichten­dienst­befug­nisse zur Debatte.

Für den eco-Vorsitzenden Oliver Süme ist dies besorgniserregend: „Datenschutz ist ein Grund­recht, das in Deutschland aufgrund historischer Erfahrungen etabliert wurde. Eingriffe in dieses Grundrecht müssen stets gegen die jeweils betroffenen Rechtsgüter abgewogen werden“.

Datenschutz jedoch als Täterschutz zu diffamieren, zeuge von einem fragwürdigen Grund­rechts­verständnis. Dies werde durch das Konzept der Bedrohungsgesamtrechnung noch verstärkt, da es ausschließlich die Wünsche und Bedürfnisse der Sicherheitsbehörden berücksichtige, ohne jegliche grundrechtliche Einordnung. Oliver Süme machte deutlich: „Dies als Grundlage für eine flächendeckende, anlasslose und somit grundrechtswidrige Vorrats­daten­speicherung heranzuziehen, ist aus Sicht der Internetwirtschaft abzulehnen.“

Datenschutz wird regelmäßig in Frage gestellt

Auch die Datenschutzaufsichtsbehörden melden sich immer wieder zu Wort, wenn der Datenschutz als Täterschutz und als Verhinderer der öffentlichen Sicherheit dargestellt wird.

Im Oktober 2024 zum Beispiel bezeichnete die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, die Pläne der NRW-Landesregierung für verschärfte Sicherheitsmaßnahmen in Teilen kritisch. Insbesondere die angedachte Erweiterung von Befugnissen für den Verfassungsschutz sowie die Verwendung von Künstlicher Intelligenz zur Gesichtserkennung im Internet hätten tiefe Eingriffe in die Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger zur Folge, die kaum zu rechtfertigen seien.

„Gerade ein möglicher Zugriff des Verfassungsschutzes auf private Videoüberwachungsanlagen versetzt mich in Alarmbereitschaft“, sagte Gayk. „Unsere Verfassung gewährleistet, dass wir uns grundsätzlich unbeobachtet in dieser Gesellschaft frei entfalten können. Wenn ich hinter jeder privaten Kamera den mitbeobachtenden Verfassungsschutz vermuten muss, ist das nach meiner Vorstellung nicht mehr mit dem vereinbar, wovor uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes schützen wollten“, betonte die Beauftragte.

Freiheit, Sicherheit und Datenschutz

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, erklärte, dass der Ausgangspunkt in jeder Diskussion um Freiheit und Sicherheit zunächst die Freiheit sein müsse, Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit hingegen seien immer legitimierungs­bedürftig. Die in Deutschland diskutierte Überwachungsgesamtrechnung sei ein sinnvolles Werkzeug, um den Umfang der von den Sicherheitsbehörden ausgeübten Maßnahmen abschätzen und damit demokratisch kontrollieren zu können.

Jetzt Newsletter abonnieren

Täglich die wichtigsten Infos zur IT-Sicherheit

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

Die sogenannte Überwachungsgesamtrechnung umfasst eine wissenschaftliche und evidenzbasierte Untersuchung, die insbesondere aufzeigen soll, welche Auswirkungen das Bestehen und die praktische Anwendung der Überwachungsbefugnisse in den Sicherheitsgesetzen auf Freiheit und Demokratie haben.

Der Landesdatenschutzbeauftragte mahnte aber: „Die Balance von Freiheit und Sicherheit in Deutschland funktioniert nur auf Basis einer gut gelebten Sicherheitskultur in der freiheit­lichen Demokratie. Nicht jedes technische Mittel, das verfügbar wäre, darf reflexartig für die Polizeiarbeit gefordert und genutzt werden. Hier stehen auch die Polizeibehörden in der Verantwortung: Sie müssen zu einer ausgewogenen Sicherheitskultur beitragen. Dann dürfen sie auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erwarten.“

Für Datenschützer steht also fest: Sicherheit soll die Freiheit schützen, zur Freiheit aber gehört der Datenschutz als Recht auf Privatsphäre dazu. Datenschutz ist also nicht der Verhinderer von Sicherheit, sondern gehört zu den Zielen.

„Wir hoffen und appellieren an alle Parteien im kommenden Deutschen Bundestag, dass diese Forderungen kein Fanal für die kommende Wahlperiode sein werden“, so eco-Vorsitzender Oliver Süme.

(ID:50305802)