Wir rechnen damit, dass einige der neuen Bestimmungen reichlich überholt wirken könnten: So wird etwa die Entfernung von Daten von Servern, um ein Recht auf Löschung sicherzustellen oder die Übertragung in Nicht-EU-Länder zu verhindern, keine leichte Aufgabe für Unternehmen werden, die ihre Infrastruktur nicht auf eine solche Anforderung ausgelegt haben.
Und faktisch sorgt der Übergang zu Cloud-Technologien ja dafür, dass Daten über viele Geräte und Plattformen hinweg weltweit verbreitet und frei bewegt werden können. Hier liegt auch der Grund dafür, dass viele unserer Mitglieder vermuten, dass das „Recht auf Löschung“ vielleicht einfach nicht umsetzbar sein wird.
Auch stellen wir fest, dass ziemlich viel Raum für Interpretationen geblieben ist, zum Beispiel bei der Definition der kritischen Infrastrukturen und der Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft. Viele argumentieren, dass diese sich zu schnell verändern würden, um definiert werden zu können, und/oder dass solche Begriffe heute auf die meisten Unternehmen anwendbar seien.
Außerdem führt die GDPR das „Recht auf Datenportabilität“ ein, das heißt das Recht, seine Daten von einem Unternehmen zu einem Mitbewerber übertragen zu lassen (zum Beispiel von Whatsapp zu Facebook), und zur Implementierung dieses Rechts muss ein entsprechender Mechanismus entwickelt werden.
Was (ISC)²-Experten meinen
Wie Fachkräfte für Informationssicherheit und Cyber-Sicherheit sich mit der Implementierung der neuen Gesetze auseinandersetzen, zeigen die hier eingebundenen Statements aus den verschiedenen Bereichen unserer Community in Deutschland und Österreich exemplarisch auf.
Über das IT-Sicherheitsgesetz hinaus macht insbesondere die GDPR es für Unternehmen erforderlich, all seine Prozesse zu überprüfen, da alle mit der Verarbeitung digitaler Daten einhergehen. Ebenso müssen sie die Prozesse ihrer Zulieferfirmen überprüfen. Wir müssen darauf gefasst sein, dass viele bestehende Verträge mit Zulieferern nicht tragfähig sein könnten, besonders mit solchen außerhalb der EU.
Ganze Branchen oder Geschäftsbereiche könnten in Gefahr geraten, weil bestimmte Vorschriften wahrscheinlich neue Hindernisse für bestehende Geschäftsmodelle schaffen und sie verteuern werden. Das gilt zum Beispiel für die Bestimmung der GDPR, wonach sich Unternehmen von den Konsumenten explizit bestätigen lassen müssen, dass sie damit einverstanden sind, wie ihre Daten genutzt werden.
Es herrscht kaum Zweifel, dass wir derzeit seismische Veränderungen in dem regulatorischen Umfeld erleben, in dem wir als Fachkräfte für Cyber-Sicherheit in Europa operieren müssen. Das ultimative Ziel für die Europäische Union besteht darin, die Geschäftstätigkeit in dieser Region einfacher und sicherer zu gestalten und so Barrieren zu beseitigen und Chancen zu eröffnen.
Ich als Sicherheitsfachmann unterstütze dieses Ziel. Und wir als Community können auf dem Weg dahin eine wichtige Aufgabe übernehmen und eine einzigartige Perspektive beitragen: indem wir die Gesetzeslandschaft und die sich neu entwickelnden Standards einem Realitätscheck unterziehen und den Blick auf Lücken und Missbräuche lenken, die abgestellt werden müssen, während die digitale Ära mehr und mehr die Zukunft prägt.
Wir als Berufsstand haben die Möglichkeit, unseren gemeinsamen Erfahrungsschatz aufzubieten und diesen Prozess mit unserem Know-how zu begleiten. Denjenigen von uns, die draußen an der Front die Implementierung übernehmen müssen, steht ein erheblicher Lernprozess bevor. (ISC)2 als internationaler Verband für Fachkräfte der Cyber-Sicherheit will mithilfe seines regionalen (ISC)2 EMEA Advisory Councils die gewonnenen Erfahrungen zusammentragen.
* Adrian Davis, CISSP, ist Managing Director EMEA bei (ISC)².