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Security-Insider: Auch ein indirekter Zugriff wäre möglich. Geht man bei GMX und Web.de denn tatsächlich davon aus, dass Geheimdienste keinen Zugriff auf die Mails zwischen GMX- und Web.de-Nutzern haben? Immerhin deutet einiges darauf hin, dass dafür die gesamte Kommunikation wohl über verschlüsselte Verbindungen über Backdoor-freie Router (am besten mit BSI-Zertifikat) ablaufen müsste. Woran machen GMX und Web.de also eine Abhörsicherheit der eigenen Produkte fest? Der Stempel „Internet made in Germany“ dürfte dafür nicht reichen…
Oetjen: Aufgrund unserer vielfältigen Sicherheitsvorkehrungen können wir ausschließen, dass Unbefugte direkten Zugang zu den Serverräumen in unseren Hochleistungs-Rechenzentren haben. In der Regel werden E-Mails unverschlüsselt übers Internet verschickt, und die Mailserver befinden sich in räumlich getrennten Rechenzentren. Typische Angriffspunkte für Geheimdienste sind der Speicherort der Mails in den Rechenzentren, die Transportwege sowie die Metadaten. Diese beinhalten unter anderem die für Geheimdienste besonders relevante Absender- und Empfängerkennung. E-Mails, die zwischen Teilnehmern von Web.de und GMX versendet werden, sind vor allen drei möglichen Angriffspunkten geschützt. Denn zum einen erfolgt die Speicherung der Daten nach dem strengen deutschen Datenschutz. Zweitens stehen die Mailserver in ein- und demselben Rechenzentrum, so dass der Übertragungsweg zwischen den Servern sicher ist. Und drittens ist der Transportweg vom Nutzer zum Mailserver (und umgekehrt) standardmäßig SSL-verschlüsselt, so dass Inhalte und Metadaten geschützt sind.
Security-Insider: Gibt es denn offizielle Anfragen von US-Behörden zu deutschen Nutzern?
Oetjen: Anfragen der US-Behörden wie CIA, FBI und NSA kommen durchaus vor, sind allerdings eher selten. Wir verweisen dann an die entsprechenden Ermittlungsbehörden in Deutschland, zum Beispiel an das BKA, und teilen den US-Geheimdiensten mit, dass sie sich dort Amtshilfe holen können, wir aber nie Daten ohne richterlichen Beschluss herausgeben.
Security-Insider: Was passiert, wenn deutsche Behörden anschließend die Herausgabe der gewünschten Bestands- oder Verkehrsdaten verlangen?
Oetjen: Bei einem richterlichen Beschluss sind wir gesetzlich zur Herausgabe der Daten verpflichtet. Wir teilen diese jedoch nie den US-Behörden direkt mit, sondern immer nur den deutschen Behörden.
Hintergrund zur Studie: Die Umfrage basiert auf Online-Interviews und wurde vom Marktforschungsinstitut YouGov unter 1033 Personen ab 18 Jahren im Zeitraum vom 26. bis 28. Juni 2013 erhoben.
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