Die Zukunft der mobilen E-Discovery

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E-Discovery-Anforderungen in Unternehmen steigen

Die mobilen Endgeräte werden technisch immer ausgefeilter, und die aktuelle Marktentwicklung lässt nicht darauf schließen, dass sich daran etwas ändern wird. Denn einer Studie des Marktforschungsinstitutes International Data Corporation (IDC) zufolge wuchs der weltweite Smartphone-Markt in 2012 um 45 Prozent an.

Mit den hochentwickelten Mobilgeräten der heutigen Zeit erzeugen Nutzer viele unterschiedliche Dateitypen und Informationen. Dazu gehören Anruflisten, E-Mails, Texte, GPS-Daten, Fotos, Videodateien, Voice-Mails, Web-Browser-Chroniken, Adressbücher, eingegebene Suchbegriffe, Kalender etc.

Diese Daten könnten womöglich bei Zivil- und Strafverfahren nützlich sein. Für die Rechtsabteilungen von Unternehmen wird es dadurch immer schwerer, all diese Informationsarten bei der E-Discovery zusammenzusuchen. Zunächst müssen die Daten erfasst, dann verarbeitet und geprüft werden.

Diese Reihenfolge zieht viele zeitintensive Arbeitsprozesse nach sich. Doch die Verantwortlichen der Strafverfolgung machen vor, wie es geht: Sie nehmen schon seit einigen Jahren erfolgreich Daten von hochentwickelten Mobilgeräten auf. Daher sollten Justiziare realisieren, dass von ihnen vor Gericht in Zukunft wesentlich mehr verlangt wird.

Insbesondere die Untersuchung von elektronisch gespeicherten Informationen, so genannten ESIs (Electronically Stored Information), bedeutet eine große Belastung für Unternehmen. Anhand der ausgelesenen ESIs auf einem Mobilgerät können Anwälte die Aktivitäten des Besitzers rekonstruieren.

Neue E-Discovery-Technologien erleichtern Rechtsabteilungen das Ausfiltern dieser wichtigen elektronischen Hinweise. Nichtsdestotrotz lauern rechtliche Fallen, wenn es um das Auslesen von Daten für Zivilprozesse, HR-Angelegenheiten (Human Resources) oder behördliche Belange geht.

Unternehmen dürfen einerseits keine Persönlichkeitsrechte verletzen, müssen sich aber im Gegenzug bestmöglich gegenüber drohenden Sanktionen absichern. Da viele Firmen beim Einsatz von Mobilgeräten die Methode „Bring-your-own-Device“ (BYOD) befürworten, wird diese Absicherung noch um einiges komplizierter.

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