Mehr Sicherheit und Transparenz bei Videokonferenzdiensten IT-Sicherheits­kennzeichen des BSI jetzt auch für Video­konferenz­dienste

Quelle: Pressemitteilung 3 min Lesedauer

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Das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herausgegebene IT-Sicherheitskennzeichen gilt jetzt auch für Videokonferenzdienste. Anbieter, deren Dienst die Basisanforderungen der DIN SPEC 27008 erfüllen, können das neue Kennzeichen ab sofort beantragen. Sie zeigen damit, dass ihre Lösungen grundlegende Sicherheitsstandards einhalten und verpflichten sich zu schnellen Updates bei Schwachstellen.

Das IT-Sicherheitskennzeichen schafft für Verbraucher Transparenz zu Videokonferenzdiensten, indem es deren Sicherheitseigenschaften auf einen Blick erkennbar macht.(Bild:  Studio Romantic - stock.adobe.com)
Das IT-Sicherheitskennzeichen schafft für Verbraucher Transparenz zu Videokonferenzdiensten, indem es deren Sicherheitseigenschaften auf einen Blick erkennbar macht.
(Bild: Studio Romantic - stock.adobe.com)

Anbieter von Videokonferenzdiensten können nun das IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen, wenn sie die Basisanforderungen der DIN SPEC 27008 erfüllen. Dieses Kennzeichen verbessert die Transparenz und Sicherheit für Verbraucher, indem es die Sicherheitseigenschaften von IT-Produkten sichtbar macht und ein Basis-Sicherheitsniveau etabliert. Die Entwicklung der DIN SPEC 27008, die technische Vorgaben zur Minimierung von Risiken für Informationssicherheit und Privatsphäre beinhaltet, wurde vom BSI unterstützt. Anbieter müssen ihre Produkte auf Konformität prüfen und sich zur Einhaltung der Standards verpflichten. Das BSI überwacht die Einhaltung der Anforderungen über vier Jahre.

BSI-Präsidentin Claudia Plattner: "Das IT-Sicherheitskennzeichen schafft für Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz zu IT-Produkten und -Diensten, indem es deren Sicherheits­eigenschaften auf einen Blick erkennbar macht. So gestalten wir Cybersicherheit auf einem Einstiegslevel ganz pragmatisch für den Alltag. Anbieter von Videokonferenzdiensten für Privatnutzer können das Kennzeichen ab sofort beantragen und damit zeigen, dass ihr Angebot grundlegende IT-Sicherheitsanforderungen erfüllt. Zugleich versichern sie zügige Updates für mögliche Schwachstellen. Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen wird über die gesamte Laufzeit des Kennzeichens geprüft."

Die DIN SPEC 27008 wurde in einem Zeitraum von 18 Monaten von einem Anbieterkonsortium entwickelt. Das BSI hat den Prozess begleitet und den Standard nun als geeignet für das IT-Sicherheitskennzeichen anerkannt. Die DIN SPEC 27008 adressiert mögliche Risiken für die Informationssicherheit und Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern und beinhaltet technische Vorgaben, wie diese Risiken minimiert werden können. Adressiert werden die Aspekte Accountschutz, ein angemessenes Update- und Schwachstellenmanagement, zeitgemäße Authentisierungs­mechanismen, ein sicherer Rechenzentrumsbetrieb und weitere Sicherheitsfunktionen wie aktuelle Verschlüsselungstechnologien sowie Transparenz und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.

So müssen die vorkonfigurierten Standardeinstellungen neuer Meetings beinhalten, dass diese privat (nicht öffentlich) erstellt werden und über schwer zu erratende Zugangsdaten abgesichert werden müssen. Sie müssen zudem mit einer Warteraum-Funktionalität ausgestattet sein, sodass Moderatoren neu beigetretenen Teilnehmern den Zugang zum Meeting manuell gewähren müssen. Videokonferenzdienste müssen überdies ermöglichen, alle Teilnehmer der Konferenz anzeigen zu lassen; der Beitritt neuer Teilnehmer muss per Audio oder Videosignal klar erkennbar gemacht werden. Auftretende Schwachstellen müssen unverzüglich Nutzenden sowie dem BSI gemeldet und sogleich behoben werden. Die DIN SPEC 27008 fordert zudem eine Transportverschlüsselung nach Stand der Technik (aktuelle Transportverschlüsselung nach BSI-TR-02102).

Im Rahmen der Erteilung des IT-Sicherheitskennzeichen prüfen Anbieter ihre Produkte vor der Antragsstellung zunächst selbst auf Konformität. Alternativ können Antragsteller auch auf Prüfstellen mit der entsprechenden Kompetenz zurückgreifen. Nur in Einzelfällen darf von als „optional“ gekennzeichneten Anforderungen des Standards abgewichen werden. Diese Abweichungen müssen im Rahmen des Antrags auf ein IT-Sicherheitskennzeichen begründet werden. Diensteanbieter verpflichten sich zur konstanten Aufrechterhaltung der Anforderungen der DIN SPEC 27008. Im Rahmen der Marktaufsicht prüft das BSI die Video­konferenz­dienste über die gesamte Laufzeit von vier Jahren anlasslos (z.B. durch Stichproben) und anlassbezogen (z.B. bei Bekanntwerden von Schwachstellen) auf die Einhaltung der Anforderungen. Dabei kann das BSI selbst technische Prüfungen durchführen oder Prüfungen durch Prüfstellen durchführen lassen.

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