Update: Übergangsregelung ist ausgelaufen Die Debatte um die Chatkontrolle ist zurück

Aktualisiert am 09.04.2026 Von Melanie Staudacher sowie Inhalte der DPA 6 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die EU-Chatkontrolle ist gescheitert. Als Übergangsregelung durften Messengerdienste Chats freiwillig durchsuchen, um die Verbreitung von Kinderporonografie zu verhindern. Doch die Regelung galt nur bis 3. April 2026. Wie geht es nun weiter?

Die nächste Verhandlung über die „Regulation to Prevent and Combat Child Sexual Abuse“ (CSAR) findet am 12. September 2025. Am 14. Oktober 2025 soll dann final über eine neue EU-Verordnung abgestimmt werden.(©  growth.ai - stock.adobe.com / KI-generiert)
Die nächste Verhandlung über die „Regulation to Prevent and Combat Child Sexual Abuse“ (CSAR) findet am 12. September 2025. Am 14. Oktober 2025 soll dann final über eine neue EU-Verordnung abgestimmt werden.
(© growth.ai - stock.adobe.com / KI-generiert)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Staaten – allen voran Dänemark – diskutierten über eine mögliche Verordnung zur Chatkontrolle.
  • Die Chat­kontrolle würde Anbieter verpflichten, private Chats aktiv client-seitig zu scannen, um Ermittlungen des Kindesmissbrauchs zu unterstützen.
  • Eigentlicht hätte am 14. Oktober 2025 über eine Verordnung zur Chat­kon­trolle abgestimmt werden sollen. Doch dem Vorschlag fehlte die nötige Mehrheit von mindestens 15 von 27 EU-Staaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
  • Während anhaltender Verhandlungen gab es eine Übergangsregelung, die es Messengerdiensten bis zum 3. April 2026 erlaubte, Chats freiwillig zu scan­nen. Diese lief ab, da anschließende Verhandlungen scheiterten. Langfristig soll die Gesetzeslücke jedoch geschlossen werden.

Nachdem bereits Mitte 2024 das Vorhaben, eine verbindliche Chatkontrolle in der EU ein­zu­führen, gescheitert war, misslang nun auch ein weiterer Anlauf. Einige EU-Staaten hatten Ende 2025 weiterhin auf die Kontrolle von Chats in Kommunikationsdiensten wie WhatsApp, Signal und Co gedrängt. Allen voran setzte sich die dänische Präsidentschaft für ein client­seitiges Scan­nen ein – auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation. Ursprünglich sollte der EU-Rat der Innenminister am 14. Oktober 2025 über den Vorschlag Dänemarks entscheiden. Doch nach Angaben aus Diplomatenkreisen fand der Kompromiss keine aus­rei­chende Unter­stütz­ung. Damit war die Abstimmung vom Tisch und die Chatkontrolle vorerst gescheitert.

Freiwilliges Scannen als Übergangsregelung

Nachdem die „Regulation to Prevent and Combat Child Sexual Abuse (CSAR)“ erneut in einer Sackgasse zu landen drohte, setzen die EU-Staaten der Deutschen Presse-Agentur (DPA) zufolge auf eine freiwillige Kontrolle durch die Apps und Plattformen. Ein neuer Gesetzesvorschlag sah eine Reihe von Maßnahmen vor, die Anbieter umsetzen sollten, allerdings ohne die Pflicht des Chat-Scannings. Nach drei Jahren wollte die EU-Kommission dem Vorschlag nach prüfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sahen folgendes vor:

  • Die Messenger-Dienste sollen prüfen, ob sie zur Verbreitung oder Erstellung von Miss­brauchs­material genutzt werden können. Die EU will das Risiko demnach in hoch, mittel oder gering einstufen. Anbieter mit einem hohen Risiko sollen verpflichtet werden, Tech­no­lo­gien zur Risikominderung einzusetzen.
  • Plattformen müssen künftig verlässliche Methoden zur Alterskontrolle einsetzen sowie Privatsphäre-Einstellungen für Kinder standardmäßig aktivieren.
  • Anbieter müssen Meldesysteme bereitstellen und missbräuchliche Inhalte entfernen. Zudem dürfen nationale Behörden kritische Inhalte sperren oder entfernen. Eine zentrale EU-Stelle soll die Meldungen verarbeiten und Datenbanken betreiben.

Diese Maßnahmen galten bis zum 3. April 2026. Ein langfristiger Rechtsrahmen ergab sich daraus jedoch nicht. Denn eine Mehrheit der Abgeordneten des Europaparlaments lehnte bei einer Abstimmung in Brüssel am Donnerstag, den 2. April, die Verlängerung der Erlaubnis für Online-Plattformen wie Instagram oder LinkedIn ab. Die Parlamentarier wollten strengere Bedingungen für die Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln. Bundeskanzler Friedrich Merz kritisierte die Entscheidung. Das „ist ein schwerer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“, sagte der CDU-Vorsitzende in Berlin. Man werde sich bemühen, nun auf nationaler Ebene eine Lösung zu finden.

Worum geht es bei der Chatkontrolle?

Im Rahmen der Chatkontrolle sollen Anbieter von Messenger- und Hosting-Diensten ver­pflichtet werden, beim Auffinden von Materialien des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs zu helfen, indem sie aktiv private Chats scannen. Dazu gehören auch Annäherungsversuche von Erwachsenen gegenüber Kindern. Werden solche Anzeichen oder kinderpornografisches Material gefunden, sollen die Provider dies an die Behörden melden. 2021 entbrannte erstmals die Debatte um die Chatkontrolle, im Mai 2022 hatte die Europäische Kommission erstmals einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Dieser wurde jedoch immer wieder abgelehnt, mit dem Argument dass dieser keine ausreichend hohen Niveaus für den Datenschutz und die Cyber­sicherheit biete.

Die neue vorgelegte „EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Miss­brauchs von Kindern“ sieht vor, dass dafür sämtliche private Kommunikation und Dateien von Strafermittlungsbehörden durchleuchtet werden dürfen. Vorgesehen ist, dass ein sogenanntes Client-Side Scanning erfolgen soll. Dies bedeutet, dass Apps wie WhatsApp, Signal oder Tele­gram bereits auf dem Gerät des Nutzers Inhalte durchsuchen – noch bevor sie verschlüsselt werden.

Kritik an der Chatkontrolle

Während die EU damit für die Chatkontrolle argumentiert, dass die bestehenden, freiwilligen Initiativen der Anbieter gegen den Kindesmissbrauch im Internet nicht ausreichend seien. Deshalb sollen nun verpflichtende, technische Maßnahmen erfolgen.

Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, zufolge ist die geplante EU-Verordnung aus „datenschutz­rechtlicher Sicht ist das Vorhaben höchst problematisch“. Das Ziel, Kinder vor sexuellem Miss­brauch zu schützen, sei überaus wichtig und zu unterstützen. Die EU schieße mit ihrem Vor­schlag jedoch über dieses Ziel hinaus. Denn die Chatkontrolle biete kaum Schutz für Kinder, sondern stelle den Einstieg Europas in eine anlasslose und flächendeckende Über­wachung der privaten Kommunikation dar. Deshalb fordert die BfDI die Einhaltung der Grundrechte bei der Chatkontrolle.

Ähnlich hatten sich bereits 2022 der Eu­ro­päische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Eu­ro­päische Datenschutzbeauftragte (EDSB) positioniert. Beide waren der Ansicht, dass der Vor­schlag in der damaligen Form für Einzelpersonen sowie für die Gesellschaft größere Risiken berge als für die verfolgten Straftäter.

Zuletzt hatten sich zudem Initiativen gegen die Chatkontrolle gebildet. So hat D64, das Zentrum für digitalen Fortschritt, 300.000 Unterschriften von Gegnern der Chatkontrolle gesammelt und diese am 9. Oktober an das Bundesministerium des Inneren übergeben. Zudem haben sich 638 Experten aus 35 Ländern zusammengetan und einen offenen Brief gegen die Chatkontrolle unterzeichnet.

Jetzt Newsletter abonnieren

Täglich die wichtigsten Infos zur IT-Sicherheit

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

Kritik gibt es auch vom deutschen E-Mail-Anbieter Tuta. Dieser sehe die Gefahr, dass Straf­ver­fol­gungsbehörden in ganz Europa die Anbieter von Online-Kommu­nikation zwinge, mit „un­zuver­lässiger KI“ nach bekannten und unbekannten illegalen Inhalten zu suchen. Dies berge das Risi­ko, dass intime private Gespräche und Fotos offengelegt würden sowie, dass die KI-An­bieter ihre Modelle mit diesen Daten trainieren könnten. Zudem ruft Tuta seine Blog-Leser dazu auf, die Entscheidungsträger ihrer lokalen Regierungen sowie die EU-Vertreter anzurufen und sie dazu aufzufordern, die Verschlüsselung zu schützen und die Chatkontrolle abzulehnen.

Zuletzt äußerte auch Meredith Whittaker, Chefin der Signal-App, scharfe Kritik an der Chat­kontrolle und drohte mit dem Rückzug aus Europa. Signal werde niemals die Integrität seiner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergraben.

Langfristige Lösung geplant

Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet finden. Allerdings müssen der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament noch über den Gesetzestext verhandeln. Erst wenn beide Institutionen eine Ei­ni­gung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten. „Wir hoffen, so rasch wie möglich eine Ei­ni­gung mit dem Parlament zu erzielen, um die durch die Gesetzeslücke entstehenden negati­ven Auswirkungen zu begrenzen“, teilte eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsi­dent­schaft mit. Die EU-Kommission hatte ursprünglich 2022 vorgeschlagen, die Kontrollen verpflichtend zu ma­chen. Dies scheiterte auch am Widerstand der deutschen Bundesregierung.

(ID:50530544)