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Nutzungsrichtlinie
Web-Monitoring ohne eine Richtlinie kann nicht gutgehen. Durch die grundlose Überwachung der Internetaktivitäten fühlen sich Mitarbeiter in ihrer Privatsphäre eingeschränkt. Außerdem können rechtliche Konsequenzen drohen. Mit einer Richtlinie sind Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen geschützt. In der Richtlinie sollte festgelegt werden, wozu Mitarbeiter berechtigt sind. Idealerweise werden dazu auch Beispiele genannt. Außerdem sollten in der Richtlinie auch die Grundfunktionen des Web-Monitoring erläutert werden.
Mithilfe einer Richtlinie lassen sich viele Probleme lösen: Mitarbeiter besuchen keine unangemessenen Websites mehr, suchen nicht mehr nach gesperrten Begriffen und verschwenden keine Zeit mehr mit Online-Spielen, -Filmen oder Sportergebnissen. Eine Richtlinie allein reicht jedoch nicht aus. Den Mitarbeitern muss erklärt werden, was die Richtlinie umfasst und wie sie sicher im Internet surfen können.
Kontrolle der Bandbreite
Bandbreite wird zwar zunehmend kostengünstiger, gehört aber zu einer der wichtigsten Ressourcen mit einer hohen Nachfrage. Mithilfe von Web-Monitoring können Unternehmen herausfinden, welche Benutzer am meisten Bandbreite beanspruchen und durch welche Aktivitäten die Bandbreite am meisten leidet. Sie sollten Maßnahmen zur Begrenzung der Bandbreitennutzung einleiten und beispielsweise den Download großer Anwendungen, Videodateien und anderer großer Objekte blockieren.
Einige Tools ermöglichen das Festlegen von Download-Limits oder zeitlichen Begrenzungen für bandbreitenintensive Websites. Zunächst werden die Benutzer einer Überwachungsrichtlinie möglicherweise skeptisch gegenüberstehen, doch das wird sich schnell ändern – denn in einem geschützten Unternehmen sind auch ihre Arbeitsplätze sicherer.
Über den Autor
Doug Barney ist Senior Research Analyst bei GFI Software.
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