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Erweiterte Meldepflicht für Energieversorger
Zu den gesetzlichen Auflagen für Energieversorger könnte auch bald eine erweiterte Meldepflicht zählen. So enthält der Entwurf des neuen IT-Sicherheitsgesetzes Regelungen für Unternehmen, die von einem Cyber-Angriff betroffen sind – darunter die Vorschrift, schwerwiegende Vorfälle zu melden. Zu den Branchen, für die diese Pflicht bindend sein soll, zählt unter anderem das Energiewesen.
Angesichts der Bedeutung dieses Themas sind für die Zukunft umfassende Auswertungs-Tools, wie beispielweise SIEM-Lösungen (Security Information and Event Management) zu erwarten. Erste wirkungsvolle Ansätze eines solchen Systems können aber bereits heute mit ganz konventionellen Mitteln realisiert werden – so wie dies beispielsweise prego services in einem aktuellen Projekt getan hat.
Auf Basis von Syslog-Filtern werden E-Mails und SMS-Benachrichtigungen erzeugt, die die Zentrale über relevante Ereignisse informieren. Erfährt die Leitstelle auf diesem Weg beispielsweise, dass der Türöffner eines Schaltschranks aufgebrochen wurde und treten zusätzliche Indizien, Alarme oder Ereignisse auf, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Sicherheitsvorfall handelt, sehr hoch.
So viel zu den technischen Möglichkeiten. Wie immer beim Thema IT-Sicherheit gilt aber auch beim Schutz von Prozessnetzwerken: Die Technik ist nur die halbe Miete, denn genauso wichtig sind die Mitarbeiter. Ein Sicherheitskonzept steht und fällt mit seiner Umsetzung durch alle Beteiligten.
Vor allem wenn die Anwender einbezogen werden, erhöht sich der Schutz vor Angriffen um ein Vielfaches. Deshalb sollten Energieversorger ihre Mitarbeiter unbedingt dafür sensibilisieren, mögliche Bedrohungen zu erkennen und den Folgen von Angriffen vorzubeugen.
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