Einhaltung der DSGVO Datenschutzbehörden leiten Prüfverfahren gegen DeepSeek ein

Von Melanie Staudacher 1 min Lesedauer

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Sieben Landesdatenschutzbehörden prüfen derzeit, ob DeepSeek die Anforderungen an die Datenschutzgrundverordnung erfüllt. Denn dem KI-Startup scheint bisher ein EU-Vertreter zu fehlen. Doch es gibt noch weitere Bedenken.

Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden prüfen derzeit, ob die chinesische App DeepSeek die Vorgaben der DSGVO erfüllt. Es drohen Bußgelder oder sogar Verbote, wie bereits in anderen Ländern.(Bild:  KI-generiert)
Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden prüfen derzeit, ob die chinesische App DeepSeek die Vorgaben der DSGVO erfüllt. Es drohen Bußgelder oder sogar Verbote, wie bereits in anderen Ländern.
(Bild: KI-generiert)

Wie der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Alexander Roßnagel mitteilte, haben mehrere deutsche Landesdatenschutzaufsichtsbehörden Prüfverfahren gegen DeepSeek eingeleitet. Die Verfahren begannen am 14. Februar 2025 und haben zunächst das Ziel, zu erörtern, ob die beiden chinesischen Unternehmen hinter dem Sprachmodell einen Vertreter in der Europäischen Union benannt haben. An dem Verfahren beteiligt sind die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Bremen und Berlin. Die beteiligten Behörden stimmten sich zu ihrem Vorgehen auf nationaler und europäischer Ebene ab.

Wieso wird DeepSeek überprüft?

Bereits Anfang Februar hatte sich der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann kritisch gegenüber DeepSeek geäußert. „Die ist datenschutzrechtlich nach erstem Eindruck kritisch zu sehen, da fehlt offenbar viel“, sagte er. Denn wenn ein digitales Produkt, wie hier die DeepSeek-App auf dem europäischen Markt verfügbar ist, müssen auch die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Konkret bezieht sich die Datenschutzaufsichtsbehörde Hessen auf Artikel 27, Absatz 1 der DSGVO: So hat jeder Verantwortliche, der in der EU Dienstleistungen anbietet, aber dort nicht ansässig ist, einen Vertreter innerhalb der EU zu benennen. Dieser dient als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen in Datenschutzfragen. Verstöße gegen diese Pflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.

Datenschutzbedenken gegenüber DeepSeek

Nicht nur in Deutschland gibt es datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber DeepSeek. In Australien und Taiwan wurde es Mitarbeitenden aus Behörden und kritischen Infrastrukturen bereits verboten DeepSeek zu nutzen. Auch in Italien wurde Ende Januar „die Einschränkung der Verarbeitung italienischer Benutzerdaten“ angeordnet. Kurz danach folgte ein Verbot des lokalen Dienstes von App in Südkorea. Kritisiert wird weltweit nicht nur die Speicherung von Nutzerdaten. Auch die mögliche Manipulation der App durch Dritte für kriminelle Zwecke, zum Beispiel einen Spionage-Angriff, wird diskutiert.

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