Datenschutzaufsicht unter neuer Führung Moritz Hennemann tritt Amt als neuer BfDI an

Von Melanie Staudacher 2 min Lesedauer

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Mit Moritz Hennemann übernimmt ein ausgewiesener Informationsrechtler die Spitze der Datenschutzaufsicht des Bundes. Am 6. Oktober wird der neue BfDI die Schwerpunkte seiner Amtszeit vorstellen.

Der 41-jährige Rechtswissenschaftler Moritz Hennemann war zuletzt Professor und Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht an der Universität Freiburg sowie Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe.(Bild:  BPA, Steffen Kugler)
Der 41-jährige Rechtswissenschaftler Moritz Hennemann war zuletzt Professor und Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht an der Universität Freiburg sowie Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe.
(Bild: BPA, Steffen Kugler)

Moritz Hennemann ist seit heute neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Der 41-jährige Rechtswissenschaftler wurde im Juni vom Bundestag gewählt. Von den Bundestagsabgeordneten stimmten 391 für den BfDI-Kandidaten, 122 gegen ihn und 55 Abgeordnete hatten sich enthalten. Erforderlich waren Ja-316 Stimmen. Am 29. September folgte die Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Hennemann folgt damit auf Louisa Specht-Riemenschneider, die das Amt seit dem 3. September 2024 innehatte und im März diesen Jahres ankündigte, sich aus gesundheitlichen Gründen zurückzuziehen.

Freiburger Rechtswissenschaftler

„Es ist eine große Ehre, das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übernehmen zu dürfen“, kommentierrt der neue BfDI. „Datenschutz und Informationsfreiheit dienen den Bürgerinnen und Bürgern und sind für unser Gemeinwesen unverzichtbar. Mein Anspruch ist es, beide Rechte angemessen zu schützen – zugunsten jedes Einzelnen und der digitalen Souveränität unseres Landes.“

Hennemann studierte in Heidelberg, Krakau, Freiburg und Oxford. Nach seinem juristischen Referendariat war er zunächst als Rechtsanwalt tätig. Im Anschluss schlug er eine wissenschaftliche Laufbahn an der Universität Freiburg ein, die ihn unter anderem auch an die Harvard Law School führte. Seit 2020 hatte er den Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht an der Universität Passau inne, wo er zudem die Forschungsstelle für Rechtsfragen für Digitalisierung leitete. 2023 wechselte er zurück nach Freiburg, wo er seitdem den Lehrstuhl für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht, Internetrecht innehat und als Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht fungiert. Im Nebenamt ist er zudem seit 2025 Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Ämter an der Universität Freiburg und am Oberlandesgericht Karlsruhe ruhen während seiner Amtszeit als Bundesdatenschutzbeauftragter.

Auf der Bundespressekonferenz am 6. Oktober um 11 Uhr wird Hennemann Schwerpunkte seiner Amtszeit vorstellen.

Aufgaben des BfDI

Der BfDI ist in Deutschland eine eigenständige Behörde. Mit dem Beauftragten an der Spitze kontrolliert sie die Einhaltung der Bestimmungen in der Bundesverwaltung und berät den Bundestag in Datenschutzfragen. Ihr Leitgedanke ist es, Grundrechte zu schützen, Innovationen zu ermöglichen und Verstöße von vornherein zu verhindern. Neben dem Datenschutz ist der BfDI auch für die Informationsfreiheit zuständig. Er hilft Bürgerinnen und Bürgern, Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes zu bekommen.

Der BfDI kontrolliert vor allem die öffentlichen Stellen des Bundes, also Ministerien und Bundesbehörden. Dazu kommen bestimmte bundesweit tätige Sozial- und Finanzstellen. Auch Telekommunikations- und Postdienstleister überwacht er, soweit sie personenbezogene Daten für ihre Dienste verarbeiten. Für die meisten anderen privaten Unternehmen sind dagegen die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder zuständig.

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