Security-Insider Podcast – Folge 110 Wer haftet bei Verstößen gegen NIS2?

Von Peter Schmitz und Melanie Staudacher 2 min Lesedauer

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Haftet die Geschäftsführung wirklich bei Verstößen gegen die NIS-2-Richt­linie und ist man als Unternehmen tatsächlich für die Cybersicherheit der eigenen Zulieferer verantwortlich? Über diese und weitere Fragen sprechen wir im Podcast mit Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann und geben auch konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von NIS2.

Wir sprechen im Security-Insider-Podcast mit Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann über Haftungsfragen im Rahmen der NIS-2-Richtlinie und geben auch gleich konkrete Handlungsempfehlungen.(Bild:  Vogel IT-Medien)
Wir sprechen im Security-Insider-Podcast mit Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann über Haftungsfragen im Rahmen der NIS-2-Richtlinie und geben auch gleich konkrete Handlungsempfehlungen.
(Bild: Vogel IT-Medien)

Bei vielen Unternehmen herrscht derzeit offene Ratlosigkeit, wenn es um das Thema NIS-2-Regulierung geht. Man hört durchaus mal Sätze wie „Muss ich mich da jetzt wirklich gleich drum kümmern?“ oder „Das ist zu viel Aufwand, da warten wir erstmal ab.“. Was dabei allerdings oft übersehen wird, sind die organisatorischen und persönlichen Haftungsaspekte der NIS2-Richtlinie. Einfach nur aussitzen, ist da wirklich keine sinnvolle Strategie.

Wir reden mit Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann von Teichmann International in dieser Folge des Security-Insider Podcast aber nicht nur über Haftung und mögliche Strafen, sondern auch darüber, in wie weit man als Un­ter­neh­men eigentlich für die Cyber­sicher­heit der eigenen Zulieferer und Dienstleister mitzuständig ist und was „angemessene Cybersicherheit“ eigentlich bedeutet.

Die Historie von NIS

Bis in Deutschland die NIS-2-Richtlinie in Krafttreten konnte, erfolgte eine regelrechte Odys­see aus Gesetzesentwürfen, Überarbeitungen und Abstimmungen. Doch seit wann gibt es die Richtlinie für Network and Information Security (NIS) überhaupt schon? Und wann wurde sie überarbeitet?

NIS trat erstmals am 6. Juli 2016 in Kraft. Rund viereinhalb Jahre später folgte ein erster Vor­schlag für eine Überarbeitung der NIS-Richtlinie. Damit wollte die EU ein umfassenderes und strengeres Regelwerk für die Cybersicherheit schaffen. Beschlossen und unterzeichnet wurde NIS 2 am 14. Dezember 2022 vom Europäischen Parlament und Rat. Die neue Richtlinie trat am 16. Januar 2023 in Kraft und wurde am 28. November 2022 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten der EU hatten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, NIS 2 in nationales Recht umsetzen. Deutschland hat mehrere Anläufe gebraucht, einen Gesetzesentwurf zu formu­lier­en. Am 13. November 2025 wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet und am 5. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt NIS 2 offiziell seit dem 6. Dezember 2025.

Im Gespräch mit Dr. Dr. Fabian Teichmann

Dr. Dr. Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und Chairman of the Board der Teichmann International (IT Solutions) AG. Er studierte Informatik an der Harvard University und absolvierte einen MBA an der University of Oxford. Teichmann lehrt an mehreren Universitäten, ist Autor zahlreicher Fachpublikationen und vermittelt praxisnahes Cybersecurity-Wissen über die Awareness-Plattform DeeplySecure.

Bild: Teichmann International / Urban Zintel

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