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Grundrechte und Datenschutz auf der einen Seite, Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung auf der anderen – die sogenannte Vorratsdatenspeicherung steht seit Jahren in der Kritik und auch immer wieder vor Gericht – neue Verfahren sollen rechtskonformer werden. (Bild: Brian Jackson - stock.adobe.com)
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Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt

Auch nach der regierungsinternen Einigung auf das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) favorisierte „Quick-Freeze“-Verfahren hält Bundesinnenministerin Nancy Faeser an ihrer Forderung nach einer anlasslosen Speicherung von IP-Adressen fest. Bestärkt fühlt sich die SPD-Politikerin jetzt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 30. April 2024.

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