Ein „wegweisendes Übereinkommen zur Cyberkriminalität“ hat nun die UN-Generalversammlung verabschiedet. Das Ziel der Konvention ist es, Cyberkriminalität effektiver zu bekämpfen. Doch der Preis dafür ist hoch.
Trotz Aufbegehren von IT-Sicherheitsexperten, Datenschutzexperten und Herstellern, wird die Cybercrime-Kovention der UN zur Ratifizierung vorgelegt werden.
(Bild: Daria - stock.adobe.com / KI-generiert)
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) hat Ende Dezember ein neues Übereinkommen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet. Die Generalversammlung nahm die Resolution ohne Abstimmung an. Die UN-Mitgliedstaaten hatten den Text über fünf Jahre lang mit Beiträgen der Zivilgesellschaft, akademischer Institutionen und des privaten Sektors ausgehandelt. Die treibenden Staaten hinter den Konvention waren allen voran Russland, China und Nordkorea.
Das UN-Übereinkommen will Cyberkriminalität effizienter und wirksamer verhindern und bekämpfen. Dies soll unter anderem durch die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit geschehen und durch die Bereitstellung technischer Hilfe und Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten, insbesondere für Entwicklungsländer.
„Wir leben in einer digitalen Welt, in der Informations- und Kommunikationstechnologien ein enormes Potenzial für die Entwicklung von Gesellschaften haben, aber auch die potenzielle Bedrohung durch Cyberkriminalität erhöhen. Mit der Annahme dieses Übereinkommens haben die Mitgliedstaaten die Instrumente und Mittel an der Hand, um die internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von Cyberkriminalität zu stärken und Menschen und ihre Rechte online zu schützen“, sagte der Präsident der UN-Generalversammlung Philémon Yang.
„Dies ist ein entscheidender Schritt vorwärts in unseren Bemühungen, Verbrechen wie sexuellen Kindesmissbrauch im Internet, ausgeklügelte Online-Betrügereien und Geldwäsche zu bekämpfen“, ergänzte UNODC-Exekutivdirektorin Ghada Waly.
Datenschutz- und IT-Experten, Netzaktivisten und Bürgerrechtler warnten schon seit Jahren vor der Verabschiedung der Konvention. In der Kritik steht nach wie vor, dass die Cybercrime-Konvention Staaten dient, Personen über Grenzen hinweg zu verfolgen. Und zu diesen Personen würden den Kritikern zufolge nicht nur Kriminelle gehören, sondern auch Regimekritiker, Aktivisten, Journalisten, Andersgläubige oder Homosexuelle.
Außerdem befürchten kritische Stimmen, dass zum Vorbeugen von Cyberkriminalität auch das präventive Sammeln von Daten gehören würde. Weitere Kritikpunkte sind:
der breite Geltungsbereich der Konvention. Denn sie betrifft nicht nur Internetkriminalität, sondern alle Verbrechen, die mittels Informationstechnologie begangen werden;
die umfassenden Befugnisse der Staaten. Dazu gehören ausgedehnte Überwachung, auch in Echtzeit und präventiv. Das bedeutet, dass die Staaten sensible Daten von Einzelpersonen und Unternehmen einfordern können, auch im Geheimen und auch von Investigativjournalisten oder von Beamten;
der optionale Schutz der Meinungsfreiheit. Zwar enthält die Cybercrime-Konvention hierzu einige Artikel, doch diese sind optional, die Staaten können sie also umsetzen oder nicht;
die Gefährdung der Cybersicherheit, wie Security-Experten explizit warnten. Denn zum einen würden die Gesetze der Cybercrime-Konvention erfordern, dass Hersteller gezwungen sind, Backdoors in ihre Systeme einzubauen. Dies ermögliche jedoch nicht nur Behörden den Zugriff, sondern auch Cyberkriminellen. Auch Penetrationstests, die explizit in Auftrag gegeben wurden, könnten der Konvention zufolge als unbefugtes Eindringen gewertet werden. Genauso könnten das Reverse Engineering und das Veröffentlichen von Forschungsergebnissen über Schwachstellen als Verbreitung gefährlicher Informationen gewertet werden.
„Die geplante Cybercrime Convention bei den Vereinten Nationen entpuppt sich als Überwachungsabkommen, das Menschenrechte mit Füßen tritt und weltweit IT-Sicherheitsfachleute und Journalisten gefährdet. Dieses Abkommen darf Europa nicht ratifizieren“, schrieb der Chaos Computer Club im August 2024.
Auch die Electronic Frontier Foundation (EFF) positionierte sich eindeutig gegen die Cybercrime-Konvention. Sie stellte ein Papier zusammen, das von 136 Justizexperten und internationalen Institutionen unterzeichnet wurde. Die EFF hatte gefordert, die Zivilgesellschaft in allen Phasen der Entwicklung und Ausarbeitung des Übereinkommens miteinzubeziehen. Schon als dieses vorgeschlagen wurde, hätten über 40 führende Organisationen und Experten für digitale Rechte und Menschenrechte die Delegation aufgefordert, gegen die Resolution zu stimmen. Denn sie sehen darin eine Bedrohung für die Menschenrechte.
Auch die Bug-Bounty-Plattform Hackerone positioniert sich gegen die Cybercrime-Konvention.
(Bild: X: @kenji@chaos.social / @Dennis_Kipker)
Die Bug-Bounty-Plattform Hackerone wandte sich in einem offenen Brief direkt an hochrangige US-Regierungsbeamte, um seine Bedenken zu äußern. Denn das Fehlen klarer Schutzmaßnahmen für die Arbeit von White Hat und Ethical Hackern würde deren Forschungsarbeit gefährden. „Obwohl das UN-Übereinkommen gegen Cyberkriminalität darauf abzielt, die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung böswilliger Cyberkrimineller zu verbessern, wirft das Übereinkommen ernsthafte Bedenken für diejenigen auf, die in der Sicherheitsforschung tätig sind, um die Cybersicherheit zu stärken und Menschen zu schützen. Die Bestimmungen des Vertrags in Bezug auf Sicherheitsforschung stimmen nicht mit den bewährten Verfahren überein, die von der US-Regierung gefördert werden, und mit den vom Justizministerium verabschiedeten Bundesrichtlinien, die Sicherheitsforschung in guter Absicht vor Strafverfolgung schützen“, heißt es in dem Schreiben. Hackerone äußert explizit die Sorge, dass einige Staaten die Konvention für sich nutzen und Vorschriften erlassen könnten, um Sicherheitsforscher zu unterdrücken und zu zensieren.
Stand: 08.12.2025
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Und auch Maximilian Funke-Kaiser, Mitglied des Deutschen Bundestages der Fraktion der Freien Demokraten, äußerte sich zur Debatte:
Die UN-Cybercrime-Konvention steht vor der Unterzeichnung - aber nicht ohne kritische Prüfung!
Zahlreiche Menschenrechts-NGOs warnen zurecht: Der Schutz von Journalisten, Whistleblowern und White-Hat-Hackern ist nicht ausreichend gesichert. Die Vorratsdatenspeicherung durch die…— Maximilian Funke-Kaiser (@max_fksr) January 7, 2025
Trotz der Warnungen und Bedenken der Experten, wird die Cybercrime-Konvention im Rahmen einer offiziellen Zeremonie, die 2025 in Vietnam stattfinden wird, unterzeichnet. Sie wird 90 Tage nach der Ratifizierung durch den 40. Unterzeichner in Kraft treten.