Pro und Kontra ePrivacy-Verordnung Wirtschaft kontra Datenschutz bei der E-Privacy-Verordnung
Die E-Privacy-Verordnung, kurz ePVO, ist noch nicht beschlossen, doch Wirtschaftsvertreter warnen bereits vor den schwerwiegenden Folgen für das digitale Business. Ganze Geschäftsmodelle seien vor dem Aus. Datenschützer drängen jedoch darauf, keine Abstriche bei der neuen Verordnung zu machen. Wie ist die aktuelle Diskussion zu bewerten?
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Mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Unternehmen gab in einer Umfrage des BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft) an, dass sich die Datenschutzreform negativ beziehungsweise sehr negativ auf die Umsatzentwicklung auswirken wird. Mit Datenschutzreform ist neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR), die seit 25. Mai 2018 anzuwenden ist, auch die E-Privacy-Verordnung (auch ePrivacy-Verordnung, ePVO) gemeint, die noch keine Anwendung findet, da das Gesetzgebungsverfahren noch läuft.
„Falls die EU-Kommission eine E-Privacy-Verordnung in der aktuell diskutierten Fassung tatsächlich realisieren sollte, wird das dramatische Folgen für die globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen haben. Hier steht der Technologiestandort Deutschland auf dem Spiel“, meint der BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.
Mit der Kritik an der geplanten ePVO ist die Spitze des BVDW keineswegs allein: Der Online-Vermarkterkreis (OVK) im BVDW hat die möglichen Folgen des diskutierten Entwurfs der E-Privacy-Verordnung untersucht. Die Mehrheit der befragten Manager der OVK-Mitgliedshäuser rechnet mit einem Umsatzrisiko von mehr als 30 Prozent im digitalen Werbegeschäft.
Zahlreiche Verbände haben sich am 1. Juni 2018 und erneut am 25. Juni 2018 gemeinsam an den Bundeswirtschaftsminister gewandt, um auf das von ihnen wahrgenommene wirtschaftliche Risiko und auf ihren Diskussionsbedarf hinsichtlich des Verordnungsentwurfs hinzuweisen. Dabei sehen die beteiligten Verbände auch Unstimmigkeiten zwischen der E-Privacy-Verordnung und der DSGVO.
Der Digitalverband Bitkom weist darauf hin, dass die Internetnutzer die Informationen und Abfragen zu Cookies als störend empfinden. Die Mehrheit der Internetnutzer (55 Prozent) ist von den Cookie-Bannern genervt, so Bitkom. Danach kann rund die Hälfte (44 Prozent) nicht nachvollziehen, weswegen auf Cookies überhaupt hingewiesen werden muss. „Wer sich an Cookie-Bannern stört, wird womöglich bald ein noch schlechteres Surferlebnis beklagen“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Schuld daran sei die geplante E-Privacy-Verordnung, die nach derzeitiger Planung der EU zu deutlich mehr Einwilligungsabfragen führen wird.
Eine Studie von WIK Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (Wirtschaftliche Auswirkungen der Regelungen der ePrivacy-Verordnung auf die Online-Werbung und werbefinanzierte digitale Geschäftsmodelle) kommt insbesondere zu den folgenden Resultaten als Folgen der geplanten E-Privacy-Verordnung:
- 1. In Deutschland ist in der kurzen Frist von einer Reduktion des gesamten digitalen Werbebudgets von etwa einem Drittel auszugehen.
- 2. Die schon seit 2014 voranschreitende Entkopplung des europäischen Online-Werbemarktes vom Wachstum des US-amerikanischen Marktes wird sich beschleunigen.
Datenschützer sehen bei Abstrichen die Privatsphäre in Gefahr
Die genannte WIK-Studie erfährt jedoch Kritik, unter anderem durch die Bundesdatenschutzbeauftragte. Sie sagte dazu: „Ich hätte mir gewünscht, dass man für eine Studie über die Auswirkungen der E-Privacy-Verordnung einen ausgewogeneren Ansatz gewählt hätte. Leider wurde die Chance vertan, im Rahmen der Studie beispielsweise auch neue Geschäftsmodelle mit datenschutzfreundlicherem Tracking des Nutzerverhaltens zu beleuchten. Das in der Studie skizzierte düstere Szenario dürfte daher niemanden überraschen, greift aber zu kurz.“
Die Bundesdatenschutzbeauftragte begründet ihre Position so: „Ich bin der festen Überzeugung, dass Internetnutzerinnen und -nutzer frei entscheiden sollten, ob ihr Surfverhalten gespeichert und analysiert werden darf. Dieses grundlegende Recht wird keineswegs zum Untergang der Werbewirtschaft und damit des Internets führen. Die Werbewirtschaft hat es jahrelang versäumt, freiwillige Maßnahmen wie die „Do-not-Track“-Einstellung in Browsern effektiv umzusetzen. Nun darf man sich nicht beschweren, wenn der Gesetzgeber dieses Manko behebt.“
Klaus Müller, Vorstand des vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband), fordert eine verbraucherfreundliche und starke Regulierung der digitalen Kommunikation: „Positiv ist, dass es Telekommunikationsdiensten nur mit Einwilligung oder zu statistischen Zwecken erlaubt werden soll, Kommunikationsmetadaten, wie beispielsweise Standortdaten zu verarbeiten. Dabei müssten sie geeignete Schutzmaßnahmen treffen und die Datenschutzgrundverordnung beachten. Dies ist ein annehmbarer Kompromiss. Cookies und ähnliche Technologien, mit denen Unternehmen das Verhalten und die Interessen von Verbrauchern online auswerten, sollen ebenfalls nur mit deren Einverständnis oder zu eng definierten Zwecken eingesetzt werden dürften. Für Surfer ist das ein Fortschritt.“
E-Privacy-Verordnung als Chance
Es gibt auch Stimmen aus der Digitalwirtschaft, die die Sicht der Daten- und Verbraucherschützer teilen: Die Online-Dienste ArmorText, CryptTalk, Lavabit, Protonmail, TeamDrive, Tresorit, Tutanota und Wire betonen in einem offenen Brief die unverzichtbare Rolle der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowohl beim Schutz der Daten von Einzelpersonen im Internet als auch bei der Steigerung des Vertrauens in die Sicherheit digitaler Dienste.
Diese Online-Dienste bezeichnen sich als datenschutzorientiert, bringen ihre Unterstützung für den Entwurf der E-Privacy-Verordnung zum Ausdruck und fordern dazu auf, Bestimmungen hinzuzufügen, die einen Schutz der Privatsphäre durch "Privacy by Design" (eingebauten Datenschutz) und "Privacy by Default" (datenschutzfreundliche Voreinstellungen) bei der Softwareentwicklung verpflichtend machen. Die Online-Dienste glauben zudem, dass „die Verordnung eine Chance für die Unternehmen in der EU bieten und Innovationen anstoßen wird. Sie wird datengetriebene Unternehmen zwingen, ihr Geschäftsmodell zu überdenken und eine dienstleistungsorientierte Wirtschaft zu schaffen, in der die Nutzer ihre Daten zunehmend mit Unternehmen teilen, die ihre Rechte respektieren und mit ihren Daten sorgfältig umgehen“.
Fazit: Es muss sich zeigen, wie das weitere Gesetzgebungsverfahren zur E-Privacy-Verordnung verläuft, welche Änderungen an dem Entwurf ggf. noch vorgenommen werden und wie die Einschätzung der Digitalwirtschaft dann aussieht.
Klar ist jedoch, dass auch ohne eine E-Privacy-Verordnung umfangreiche Datenschutz-Maßnahmen bei Online-Diensten zu ergreifen sind, denn die DSGVO ist seit 25. Mai 2018 bereits Realität im Datenschutzrecht, auch wenn sich die E-Privacy-Verordnung weiter verzögert. So haben die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz bereits Position bezogen, dass die datenschutzrechtlichen Aspekte des Telemediengesetzes (TMG) durch die bereits gültige DSGVO bedrängt werden, schon jetzt, bevor also die E-Privacy-Verordnung kommt. Diese Einschätzung teilen jedoch viele Wirtschaftsvertreter nicht, die Aufsichtsbehörden haben deshalb zum Dialog eingeladen.
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