Tillmann Braun ♥ Security-Insider

Tillmann Braun

freier Redakteur

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Weil in der Blockchain Daten nicht gelöscht, galt diese bislang als nicht vereinbar mit der DSGVO. So sieht Art. 17 ein "Recht auf Vergessenwerden", d.h. auf die Löschung personenbezogener Daten, vor. Bei Kundendaten ein Problem!  (unsplash/Hitesh Choudhary)
Datenschutz

Kundendaten in DSVGO-zertifizierter Blockchain

Werden Informationen in einer Blockchain gespeichert, sind sie bestmöglich vor Manipulationen oder Löschung geschützt. Da die Daten damit quasi in Stein gemeißelt sind, galt die Technologie bislang allerdings als nicht vereinbar mit der DSGVO. Jetzt ist es gelungen, eine Digital-Identity-Plattform zu entwickeln, die Blockchains nutzt. Davon profitieren nicht nur die Endkunden, sondern auch die Unternehmen.

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