Berlin kämpft mit den Folgen eines massiven Stromausfalls, der Tausende Haushalte seit Tagen ohne Strom lässt. Der Vorfall wird als terroristischer Anschlag eingestuft, was Sorgen um die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland weckt. Die Umsetzung des notwendigen KRITIS-Dachgesetzes bleibt drängend.
Seit dem 3. Januar 2026 herrscht in Berlin der Ausnahmezustand. Ein großer Stromausfall legte nicht nur Teile der Stadt lahm, sondern sorgt auch für Sorgen um die Sicherheit kritischer Infrastrukturen.
Am 3. Januar 2026 beschädigte ein Brand fünf Hochspannungskabel, was zu einem großflächigen Ausfall führte.
Die Polizei ermittelt im Fall eines mutmaßlichen terroristischen Anschlags, nachdem sich die linksextremistische „Vulkangruppe“ zu dem Vorfall bekannt hat. Politiker haben den Anschlag als terroristisch eingestuft.
Es gibt wachsende Bedenken hinsichtlich des Schutzes kritischer Infrastrukturen in Deutschland, da Informationen darüber oft öffentlich zugänglich sind. Der BDEW fordert eine Neubewertung der Transparenzpflichten, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes zur Stärkung des Schutzes kritischer Infrastrukturen ist noch nicht in Kraft, was zu einem Umsetzungsverzug führt. Schnelle Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit werden gefordert.
28.000 Haushalte sind in Berlin der Deutschen Presse-Agentur (DPA) zufolge nun schon den vierten Tag ohne Strom. Während die Stadt mit den Wiederherstellungsmaßnahmen beschäftigt ist und die Polizei auf Hochdruck ermittelt, spricht die Politik von Terrorismus und Stimmen aus der Gesellschaft werden laut, die einen stärkeren Schutz kritischer Infrastrukturen fordern.
Am Samstagmorgen des 3. Januar 2026 brannte eine Kabelbrücke über dem Teltowkanal am südwestlichen Stadtrand Berlins. Dadurch wurden fünf Hochspannungskabel und zehn Mittelspannungskabel beschädigt, was zu einem riesigen Stromausfall führte. Daraufhin blieben Zehntausende Haushalte mehrere Tage ohne Strom und Heizung, auch das Mobilfunknetz sowie die öffentlichen Verkehrsmittel waren betroffen und sind teilweise immer noch eingeschränkt. Konkret waren 45.000 Haushalte und 2.200 Betriebe von dem Stromausfall betroffen. Schulen und Supermärkte in den betroffenen Stadtteilen blieben einige Tage lang geschlossen. Polizei und Feuerwehr sind weiterhin im Großeinsatz, um die Menschen in Berlin zu versorgen.
War der Stromausfall ein terroristischer Anschlag?
Die Polizei ermittelt umfangreich, um Informationen zu den Tätern hinter dem Brand zu finden. Denn von einem Unfall wird schon lange nicht mehr ausgegangen. Der DPA zufolge wurden bereits erste Zeugen vernommen und Videomaterial der Verkehrsbetriebe BVG ausgewertet. In einem Schreiben habe sich die linksextremistische sogenannte „Vulkangruppe“ zu dem Anschlag bekannt. Die Akteure der Gruppe seien der Polizei schon länger bekannt. Sie hätten mutmaßlich bereits mehrfach Bahnanlagen und das Stromnetz angegriffen. Berlins Bürgermeister Kai Wegner (CDU), Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sowie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stuften den Anschlag laut DPA als Terrorismus ein.
Informationen über kritische Infrastrukturen sind frei zugänglich
„Unsere kritische Infrastruktur ist angreifbar“, sagte Wegner. „Sie ist tagtäglich in ganz Deutschland Angriffen ausgesetzt.“ Infolge des Anschlags in Berlin sorgen sich Bürgerinnen und Bürger um die Sicherheit der kritischen Infrastrukturen. Anschläge wieder der aktuelle in Berlin sind leider keine Einzelfäll. Bereits im September 2025 waren Zehntausende Haushalte im Südosten Berlins nach einem politisch motivierten Brandanschlag auf Strommasten teilweise tagelang ohne Strom. Und auch die Bahn wird immer wieder zum Opfer solcher Anschläge. So traf es 2022 Bahnanlagen in Berlin und Herne in Nordrhein-Westfalen, die Rede war von Sabotage. Die Auswirkungen waren großflächig, der Bahnverkehr in Norddeutschland fiel über Stunden aus. Auch Mobilfunkmasten trifft es gelegentlich. Und auch Flughäfen sind vor Angriffen nicht sicher. Im Herbst 2025 sorgten Drohnen über deutschen Flughäfen immer wieder für Störungen. Nach Angaben der Bundesregierung haben Drohnensichtungen an wichtigen Einrichtungen in Deutschland seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine stark zugenommen. „Wir gehen in weiten Teilen davon aus, dass diese Drohnen auch von feindlichen Mächten gesteuert sind“, sagte Dobrindt bei der Einweihung eines neuen Drohnenabwehrzentrums im Dezember 2025.
Die Täter würde viele Informationen über Deutschlands Infrastrukturen im Internet finden, sagte Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey dem Deutschlandfunk. Strom- und Gasnetzbetreiber seien rechtlich verpflichtet, ihre Infrastruktur öffentlich zu machen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) beklagte, dass dieses Wissen den Tätern somit „quasi auf dem Silbertablett“ präsentiert würde. „Wir brauchen deshalb eine umfassende und praxistaugliche Neubewertung bestehender Transparenzpflichten“, verlangte der Verband. Bei einer Anhörung im Bundestag erläuterte 50Hertz, Betreiber von Strom-Übertragungsnetzen, als Sachverständiger jüngst, was dies konkret bedeutet. Bei behördlichen Planungsverfahren, bei Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Öffentlichkeitsbeteiligungen müssten Betreiber Daten offenlegen. Diese würden detaillierte Karten, technische Parameter, Standortinformationen, Leitungs- und Trassenverläufe sowie Infrastrukturstrukturen beinhalten. Dies geschehe digital, dauerhaft und ohne wirksame Zugriffsbeschränkungen. Solche Daten könnten dann mit KI-basierten Suchmaschinen und Algorithmen systematisch gesammelt, aufbereitet und für Angriffe genutzt werden, warnte der BDEW.
Giffey hält laut DPA dagegen, dass 99 Prozent des Berliner Stromnetzes mit seinen etwa 35.000 Kilometern ohnehin unter der Erde liege. „Wir reden über ein Prozent, das noch oberirdisch verläuft. Es ist unser Ziel, auch dieses eine Prozent unter die Erde zu bringen“, sagte sie. Man werde aber immer verletzliche Stellen im Netz haben. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangte daraufhin mehr Redundanzen, also Parallelleitungen, die im Ernstfall genutzt werden können, sowie Videoüberwachung. „Kameras an Strommasten könnten bei der Strafverfolgung helfen, aber auch präventiv wirkenC, sagte der GdP-Landeschef Stephan Weh. Der BDEW fordert, dass Transparenz-, Informationsfreiheits- und Open-Data-Regelungen eingeschränkt werden, damit die Informationen über kritische Infrastrukturen nicht mehr öffentlich einsehbar sind und möglicherweise deren physische oder IT-Sicherheit gefährden könnten.
Stand: 08.12.2025
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Forderungen nach Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes
Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll ein sektorenübergreifender Rechtsrahmen für den physischen Schutz kritischer Anlagen geschaffen werden. Doch dieses befindet sich nach wie vor in der Umsetzungsphase. Grundlage für das KRITIS-Dachgesetz ist die CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience Directive) von der Europäischen Union, die im Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Die Umsetzungsfrist für die EU-Mitgliedsstaaten endete bereits am 17. Oktober 2024. Im September 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Dennoch befindet sich Deutschland im unionsrechtswidrigen Umsetzungsverzug, da das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Nicht nur kann ein solcher Verzug Strafzahlungen nach sich ziehen. Er verlängert auch die Zeit, in der kritische Infrastrukturen unzureichend geschützt sind.
Deshalb fordert der Eco-Verband, dass das KRITIS-Dachgesetz zügig verabschiedet und wirksam umgesetzt wird. Es brauche einen sektorenübergreifenden, praxistauglichen Rechtsrahmen, der den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen stärke und gleichzeitig konsequent mit den Anforderungen der IT- und Cybersicherheit – insbesondere im Kontext von NIS2 – verzahnt ist. „Der Stromausfall in Berlin macht unmissverständlich klar, dass kritische Infrastrukturen besser geschützt werden müssen – physisch wie digital“, erklärt Klaus Landefeld, Eco-Vorstand für Infrastruktur und Netze. Der Schutz kritischer Infrastrukturen müsse dauerhaft als prioritäres Thema auf der politischen Agenda verankert werden, um die Resilienz des Wirtschafts- und Digitalstandorts Deutschland zu gewährleisten, so die Forderung des Verbands.
So sieht der aktuelle Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz aus
Mit dem KRITIS-Dachgesetz sollen Anschläge auf kritische Infrastrukturen wie beim jüngsten Fall in Berlin verhindert werden. In dem dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf werden die wichtigsten kritischen Infrastrukturen in elf Sektoren definiert, darunter Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr. Der aktuelle Gesetzentwurf hat folgende Schwerpunkte:
Wichtigste KRITIS in Deutschland identifizieren Zunächst werden nach dem KRITIS-Dachgesetz die wichtigsten KRITIS Betreiber in Deutschland identifiziert. Hierbei handelt es sich um kritische Infrastrukturen, ohne die das Funktionieren der Wirtschaft insgesamt und folglich die Versorgungssicherheit der Bevölkerung im Bundesgebiet gefährdet ist.
Risikobewertung Es werden für die einzelnen kritischen Dienstleistungen nationale Risikobewertungen durchgeführt, auf deren Grundlage die Betreiber eigene Risikobewertungen durchführen sollen.
Mindestanforderungen Das Gesetz legt weiterhin Mindestanforderungen fest, die für alle Sektoren gelten. Dabei gilt der All-Gefahren-Ansatz: Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Die Betreiber müssen außerdem Vorfälle melden.
Welche Betreiber unter das Gesetz fallen, hängt von quantitativen und qualitativen Kriterien ab. Wenn eine Einrichtung zum Beispiel essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland ist und mehr als 500.000 Personen versorgt, zählt sie laut dem Entwurf zur kritischen Infrastruktur. Zudem soll das Ausmaß der wechselseitigen Abhängigkeiten der kritischen Infrastrukturen untereinander berücksichtigt werden. So hängen vom Energiesektor auch alle anderen Sektoren ab. Genauso sind Wasser und Transportwege für die jeweils anderen Sektoren unverzichtbar.
Jeder Betreiber soll in Zukunft verpflichtet werden, auf die spezifischen Risiken für seine Anlage mit passgenauen Maßnahmen zu reagieren. Diese müssen in Resilienzplänen dargestellt werden. Dabei muss jedes denkbare Risiko berücksichtigt werden (All-Gefahren-Ansatz). Resilienzmaßnahmen können etwa die Bildung von Notfallteams, Schulungen für Beschäftigte, Objektschutz und Maßnahmen zur Sicherstellung der Kommunikation, Notstromversorgung und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit und Ersatzversorgung sein. Eine Grundlage hierfür sind staatliche sowie betreiberseitige Risikoanalysen und Risikobewertungen, die erstellt werden müssen.
Außerdem werden die Betreiber kritischer Infrastrukturen künftig dazu verpflichtet, Vorfälle auf einem Onlineportal des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Die Erkenntnisse aus diesem Störungsmonitoring helfen dabei, Schwachstellen zu entdecken und Lücken zu schließen und insgesamt die Widerstandskraft kritischer Anlagen weiter zu erhöhen. Das KRITIS-Dachgesetz wird zudem die Regelungen des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ergänzen.