Kommentar zur eID-Strategie der Bundesregierung Blick auf den neuen Personalausweis

Autor / Redakteur: Joachim Jakobs / Stephan Augsten |

E-Mail, E-Commerce, E-Government: Elektronische Dienste und Vorgänge haben durchaus ihren Reiz, doch mit der Rechtssicherheit ist es nicht immer allzu weit her. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung mit dem neuen Personalausweis einen digitalen Identitätsnachweis etablieren. Doch hält der nPA, was die Regierung verspricht?

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Die Akzeptanz für den neuen Personalausweis steht und fällt mit der Komplexität.
Die Akzeptanz für den neuen Personalausweis steht und fällt mit der Komplexität.
(Bild: BMI)

Körperliche Anwesenheit beim Einkaufen hat durchaus seinen Reiz: Wer auf einem Flohmarkt ein Schnäppchen machen will, bekommt seine Ware und gibt im Gegenzug dem Verkäufer das Geld. Bei einem solchen Handelsgeschäft sind die Beteiligten nicht nur anonym. Der Kunde kann auch gleich vor Ort die Qualität der Ware in Augenschein nehmen, der Verkäufer die Echtheit des Geldes anhand der Sicherheitsmerkmale auf den Scheinen prüfen.

Treffen sich die Beteiligten hingegen auf einem virtuellen Flohmarkt wie eBay, haben sie ein Problem: Sie sehen weder den Vertragspartner noch das Geld oder die Ware und können lediglich auf die Redlichkeit des Gegenübers hoffen. Eine größere Rechtssicherheit entstünde für Käufer und Verkäufer, wenn jeder dem anderen seine Identität zuverlässig nachweisen würde.

Durch digitale Identitätsnachweise wären die Leistungspflichten belegbar und ein Vertragspartner könnte klagen, würde der andere vertragsbrüchig. Besondere Bedeutung hätte das bei immateriellen Rechtsgeschäften, bei denen keine Gegenstände ausgetauscht sondern lediglich Dienstleistungen erbracht werden. Diese Idee war der Geburtshelfer des nPA, so das Kürzel für den neuen Personalausweis.

Auf diesem Legitimationsdokument sind Lichtbild sowie Name, Anschrift und Geburtsdatum nicht nur aufgedruckt, sondern auch in elektronischer Form auf einem „kontaktlosen“ Chip enthalten. Dadurch kann die Identität einer Person nicht nur beim Zoll oder auf der Straße mit einem mobilen Lesegerät elektronisch geprüft werden. Auch im Internet gegenüber Behörden, (Finanz-)Dienstleistern und Einzelhändlern aller Art hat der Besitzer einen Identitätsnachweis.

Der nPA allein genügt nicht

Wer einen neuen Ausweis beantragt, erhält einen Brief per Post mit der Persönlichen Identifikationsnummer (PIN), dem ‚Personal Unblocking Key’ (PUK) und einem Sperrkennwort. Der Ausweis muss bei der Meldebehörde abgeholt werden. Außerdem sind zusätzliche Hard- und Software fürs elektronische Ausweisen notwendig: Bei Gebrauch wird der Ausweis auf einen Kartenleser gelegt.

Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt die „AusweisApp“ zur Verfügung, die auf dem Rechner installiert sein muss, damit sich Ausweis, Kartenleser und Computer verstehen. Die ‚AusweisApp2’ gibt es seit November 2014 für diverse Versionen von Mac OS und Windows; nicht mehr unterstützt werden hingegen künftige Versionen der GNU/Linux Distributionen von Ubuntu, Debian und OpenSuse.

Das Kartenlesegerät ist als Basis-, Standard- oder in einer Komfort-Version verfügbar. Die Luxusausführung verfügt auch über ein eigenes Display und eine separate Tastatur, um die PIN einzugeben.

Mit dem Basisleser „ID Token“ der Wormser Firma Kobil können etwa die Kunden der CosmosDirekt Versicherung den Stand ihrer Konten im Internetportal des Unternehmens prüfen, Geld überweisen und Versicherungen abschließen. Den ID Token können Unternehmer beispielsweise von der Datev für 19,90 Euro erwerben.

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