BadBox missbraucht Internetverbindung BSI warnt vor vorinstallierter Schadsoftware

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

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Ein Schadprogramm namens BadBox wurde vom BSI auf bis zu 30.000 internetfähigen Produkten gefunden. Die Malware sei bereits beim Verkauf vorinstalliert gewesen. Mit Sinkholing soll verhindert werden, dass Cyber­kriminelle fremde Internetverbindungen missbrauchen.

Auf Geräten mit veralteter Firmware befürchtet das BSI vorinstallierte Malware.(Bild:  Dall-E / KI-generiert)
Auf Geräten mit veralteter Firmware befürchtet das BSI vorinstallierte Malware.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)

Bei 30.000 Geräten hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Kommunikation zwischen der Schadsoftware „BadBox“ und Cyberakteuren unterbunden. Betroffen waren Geräte wie digitale Bilderrahmen und Mediaplayer, die mit dem Internet verbunden waren und auf denen veraltete Android-Versionen liefen. Die Malware BadBox war auf diesen Geräten schon bei Auslieferung vorinstalliert. BSI-Präsidentin Claudia Plattner weist daraufhin, dass Schadsoftware auf internetfähigen Produkten kein seltenes Phänomen sei und appelliert: „Hier sind wir alle in der Pflicht: Hersteller und Händler haben die Verantwortung dafür, dass solche Geräte nicht auf den Markt kommen. Aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher können etwas tun: Schon beim Kauf sollte Cybersicherheit ein wichtiges Kriterium sein!“

Schadsoftware BadBox

Abgesehen davon, dass BadBox weitere Schadsoftware nachladen kann, sei, die Malware dem BSI zufolge in der Lage, unbemerkt Accounts für E-Mail- und Messenger-Dienste zu erstellen. Darüber würden die Cyberkriminellen anschließend Fake-News verbreiten. Weiterhin könne das Schadprogramm Werbebetrug, sogenannten Ad-Fraud, durchführen, indem es im Hintergrund Webseiten ansteuert. Außerdem fungiere BadBox als Residental-Proxy-Service. Dabei stelle sie die Internetverbindung des Nutzers Cyberakteuren zur Verfügung, die diese dann für Cyberangriffe oder die Verbreitung illegaler Inhalte nutzen würden.

BSI schützt Geräte mit Sinkholing

Derzeit leitet das BSI nach eigenen Angaben die Kommunikation betroffener Geräte mit den Kontrollservern der Täter um. Für diese Maßnahme stützt sich das Bundesamt auf das BSI-Gesetz § 7c und nutzt dafür die sogenannte Sinkholing-Technik. Dabei wird der Traffic von seinem ursprünglichen Ziel, in diesem Fall die Cyberkriminellen, zu einem anderen Ort, dem Sinkhole, weitergeleitet, welchen das BSI vorab festgelegt hat. Für diese Geräte bestehe keine akute Gefahr, solange das BSI die Sinkholing-Maßnahme aufrecht erhalte.

Allerdings bestehe jedoch für alle IT-Produkte mit veralteten Firmware-Versionen das Risiko, für Schadsoftware anfällig zu sein. Das BSI geht davon aus, dass neben den digitalen Bilderrahmen und Mediaplayern auch Smartphones und Tablets zu den infizierten Geräten gehören könnten. Entsprechende Geräte mit veralteter Firmware sollten vom Internet getrennt und nicht weiter benutzt werden. Nutzer, deren Geräte bereits als infiziert identifiziert wurden, werden von ihren Telekommunikationsanbietern darüber informiert. Da es sich bei den Geräten oftmals um baugleiche Produkte handle, die jedoch unterschiedliche Namen und Bezeichnungen hätten, könne das BSI keine konkreten Produktnennungen machen. Gängige Fragen zum Sinkholing und die Information über die Provier beantwortet das BSI hier.

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