Die EU-Kommission hat ein neues Cybersicherheitspaket vorgestellt, das eine Überarbeitung des Cybersecurity Acts und Änderungen an der NIS-2-Richtlinie beinhaltet. Diese Anpassungen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenheit von Unternehmen haben.
Das Ziel der EU-Kommission hinter der Änderung des Cybersecurity Acts besteht darin, die Cybersicherheitsresilienz und -kapazitäten zu stärken, um Unternehmen und Institutionen besser gegen wachsende Cyberbedrohungen zu schützen und gleichzeitig die Compliance-Anforderungen zu vereinfachen.
Vor wenigen Tagen hat die EU-Kommission ein neues Cybersicherheitspaket vorgelegt. Neben einer Überarbeitung des Cybersecurity Acts (CSA) sind darin auch einige Änderungen an der NIS-2-Richtlinie vorgesehen. Diese ist in Deutschland erst seit dem 6. Dezember 2025 offiziell in Kraft. Sollten die Vorschläge wie von der Kommission geplant umgesetzt werden, hätte dies auch Auswirkungen auf die NIS-2-Betroffenheit von Unternehmen, da die neuen Regelungen die Compliance-Anforderungen und Zertifizierungsstandards erheblich erweitern würden.
Der Cybersecurity Act, hierzulande auch Europäischer Rechtsakt zur Cybersicherheit genannt, trat am 27. Juni 2019 in Kraft. Kernelemente dieser Verordnung sind ein permanentes Mandat für die europäische Cybersicherheitsagentur European Union Agency for Cybersecurity, kurz ENISA, sowie die Einführung eines einheitlichen europäischen Zertifizierungsrahmens für IKT-Produkte, -Dienstleistungen und -Prozesse. Mit ihrem Vorschlag vom 20. Januar 2026, hat die EU-Kommission eine umfassende Reform des Cybersecurity Acts vorgestellt. Das Ziel ist es, die Cybersicherheitsresilienz und -kapazitäten der EU angesichts wachsender Cyberbedrohungen weiter zu stärken. Das neue „Cybersecurity Package“ soll zum einen sicherstellen, dass Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten werden, durch ein vereinfachtes Zertifizierungsverfahren von vornherein cybersicher sind, und zum anderen die Einhaltung bestehender EU-Cybersicherheitsvorschriften erleichtern und die ENISA stärken.
Für das Ziel sicherer digitaler Produkte hat bereits der Cyber Resilience Act (CRA), der am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Der CRA baut auf der EU Cybersecurity Strategy von 2020 und der EU Security Union Strategy auf. Zudem ergänzt der CRA andere Rechtsvorschriften in diesem Bereich, insbesondere die NIS-2-Richtlinie. Aus diesen Verkettungen wird bereits deutlich, wie eng verzahnt die verschiedenen EU-Regulierungen sind. Anpassungen des Cybersecurity Acts könnten also auch Auswirkungen auf andere Vorgaben haben.
Reduktion von Risiken durch Drittlandlieferanten mit Cybersicherheitsbedenken
Einführung eines vertrauenswürdigen Sicherheitsrahmens basierend auf harmonisierten, risikobasierten Ansätzen
Zertifizierungsverfahren und -programme
Einführung eines erneuerten europäischen Cybersicherheitszertifizierungsrahmens (ECCF) zur effizienteren Sicherheitsprüfung von Produkten und Dienstleistungen
Standardisierte Entwicklung von Zertifizierungssystemen innerhalb von zwölf Monaten
Die von der ENISA verwalteten Zertifizierungsprogramme sind freiwillig. Sie sollen es Unternehmen ermöglichen, die Einhaltung der EU-Gesetzgebung nachzuweisen und den Aufwand und die Kosten reduzieren.
Einführung weitreichender Programme zur Stärkung der Cybersicherheitskompetenzen
Einhaltung von Vorschriften
Vereinfachung der Einhaltung von EU-Cybersicherheitsvorschriften für Unternehmen
Einführung einer neuen Kategorie kleiner Unternehmen zur Senkung der Compliance-Kosten
Anpassung der Zuständigkeitsregeln und Optimierung der Datenerfassung zu Ransomware-Angriffen
Stärkung der ENISA
Unterstützung der EU und Mitgliedstaaten bei der Identifikation und Reaktion auf Cyberbedrohungen
Bereitstellung von Frühwarnungen und Unterstützung nach Ransomware-Angriffen
Förderung der Entwicklung von qualifizierten Cybersicherheitsexperten in Europa
Die vorgeschlagenen Änderungen, die sich durch das neue Cybersicherheitspaket für die NIS-2-Richtlinie ergeben würden, zielen darauf ab, die Rechtssicherheit zu erhöhen und die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern. Von dieser Verbesserung wären insgesamt 28.700 Unternehmen, darunter 6.200 Kleinst- und Kleinunternehmen betroffen. Zudem soll damit eine neue Kategorie kleiner und mittelständischer Unternehmen eingeführt werden, um die Compliance-Kosten für etwa 22.500 Unternehmen zu senken. Die Änderungen würden zudem eine Vereinfachung der Zuständigkeitsregeln mit sich bringen und die Datenerfassung zu Ransomware-Angriffen optimieren, was eine präzisere Analyse und Reaktion ermöglichen würde. Darüber hinaus soll die Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Unternehmen durch die gestärkte Koordinierungsrolle der ENISA erleichtert werden. Das bedeutet, dass Unternehmen besser unterstützt würden und ihre Cybersicherheitsstrategien im Idealfall effektiver umsetzen könnten.
Sollte der neue Cybersecurity Act vom Europäischen Parlament und dem EU-Rat angenommen werden, würde er unmittelbar in Kraft treten. Und somit auch die Änderungen an NIS 2. Nach der Annahme hätten die EU-Mitgliedsstaaten ein Jahr Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und die entsprechenden Texte an die EU-Kommission zu übermitteln.
Der Bitkom hat sich zu der geplanten Revision des Cybersecurity Act geäußert. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Digitalverband folgende Vorteile und Schwächsen sieht:
Vorteile der Revision
Schwächen der Revision
Stärkung der ENISA zur Verbesserung der Cybersicherheitslage in der EU
Anspruch auf vereinfachte Vorgaben wird noch nicht vollständig eingelöst
Cybersicherheitszertifikate dienen künftig stärker als anerkannter Nachweis für andere EU-Vorgaben
Das Prinzip „ein Vorfall, eine Meldung“ wird durch parallel laufende Meldewege gefährdet
Rechtssicherheit durch Reduzierung von Doppelprüfungen
Notwendigkeit der Abstimmung zwischen unterschiedlichen Regelwerken bleibt ungelöst
Finanzielle Unterstützung für ENISA im nächsten EU-Haushaltszeitraum
Vorhandene nationale Pläne zur Nutzung ausländischer Komponenten müssen berücksichtigt werden
Einen wichtigen Aspekt bringt auch der Eco-Verband der Internetwirtschaft ein: „Positiv zu bewerten ist, dass die Kommission die zuständige EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA stärkt. Allerdings bleibt abzuwarten, ob dies am Ende tatsächlich zu mehr Agilität und Stakeholdernähe führt, oder nur wieder zu mehr Bürokratie. Auch die angestrebte Beschleunigung der Zertifizierung bewerten wir positiv. Wichtig ist, dass die Zertifizierung weiter international etablierte Standards wiederspiegelt und den Mitgliedsstaaten aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausgangslage ausreichend Zeit für die Umsetzung der neuen Regeln eingeräumt wird. Getätigte Investitionen dürfen nicht durch neue Regulierung obsolet werden.“
Security-Learning: Der Vorschlag der EU-Kommission für den Cybersecurity Act 2 und die Änderungen an der NIS-2-Richtlinie zeigen Fortschritte in der Cybersicherheitsstrategie Europas. Die Einführung eines erneuerten Zertifizierungsrahmens und die Stärkung der ENISA klingen vielversprechend und könnten Unternehmen helfen, sich besser gegen Cyberbedrohungen zu wappnen. Jedoch könnte die zusätzliche Belastung durch steigende Zertifizierungsanforderungen und verschärfte Aufsicht insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen herausfordernd sein. Während die Änderungen erst einmal positiv klingen, bleibt abzuwarten, wie sie in der Praxis umgesetzt werden und welche konkreten Auswirkungen sie auf die Unternehmen haben.
Stand: 08.12.2025
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