Zwei Hürden für die EUDI-Wallet-Einführung Wissenslücken und fehlende eIDs bremsen die EUDI-Wallet aus

Von Thomas Joos 5 min Lesedauer

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Ab dem 2. Januar 2027 steht die EUDI-Wallet, die europäische digitale Brief­tasche für Identitätsnachweise, allen Bürgern in Deutschland kostenlos zur Verfügung. Nur zwei praktische Hindernisse stehen ihrer erfolgreichen Einführung noch im Weg: mangelndes Wissen in der Bevölkerung und eine oft inaktive eID-Funktion der Personalausweise. Unternehmen sollten sich auf einen längeren Übergang einstellen.

Viele deutsche Personalausweise verfügen zwar über eine eID-Funktion, doch nur wenige Bürger haben sie tatsächlich aktiviert und kennen ihren Nutzen. Genau das bremst die EUDI-Wallet-Einführung derzeit noch aus.(Bild: ©  SSP - stock.adobe.com)
Viele deutsche Personalausweise verfügen zwar über eine eID-Funktion, doch nur wenige Bürger haben sie tatsächlich aktiviert und kennen ihren Nutzen. Genau das bremst die EUDI-Wallet-Einführung derzeit noch aus.
(Bild: © SSP - stock.adobe.com)

Nur noch wenige Monate, dann wird allen deutschen Staatsbürgern die deutsche Version der europäischen digitalen Brieftasche, die EUDI-Wallet, zur Verfügung stehen. Zwei praktische Hindernisse stehen dem Erfolg ihrer Einführung allerdings noch im Weg. Nach wie vor zeigen sich viele Bürger schlecht oder überhaupt nicht über die Einführung der neuen Technologie informiert. Und vielen von ihnen mangelt es an einer zentralen Grundvoraussetzung: der Einsatzbereitschaft der eID-Funktion ihrer Personalausweise. Unternehmen, die ihren Kunden eine Identifizierung über die EUDI-Wallet ermöglichen müssen, sollten ihnen deshalb, zumindest für eine Übergangszeit, parallel laufend weitere ID-Verfahren anbieten können.

Am 2. Januar 2027 soll die Einführung der deutschen Version der EUDI-Wallet beginnen. Allen Bürgern der Bundesrepublik wird die Wallet dann kostenlos zur Verfügung stehen. Neben dem Nachweis ihrer digitalen Identität können ihre Besitzer auf ihre verifizierten Nachweise und Attribute, sogenannte EAAs, wie ihren Führerschein, ihre Zeugnisse, Tickets und Kundenkarten, bis hin zu Vollmachten speichern und abrufen. Das Anwendungspotential ist riesig, reicht bis zur volldigitalen Eröffnung eines Bankkontos, da mittels Wallet sogar qualifizierte elektronische Signaturen erstellt werden können.

An ihrer Entwicklung waren die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Bundesdruckerei und das Fraunhofer AISEC beteiligt. Dass sie am Ende zu einem vollen Erfolg werden wird, davon ist Markus Schuster, Head of Business Development beim Vertrauensdiensteanbieter Procilon und Vorstandsmitglied des Bitkom-Arbeitskreises Anwendung elektronischer Vertrauensdienste, überzeugt. Doch sieht er noch zwei praktische Hindernisse, die die Umstellung der ID-Infrastruktur auf das EUDI-Wallet-Verfahren für Unternehmen, aller Voraussicht nach, zu einem langwierigen Prozess machen werden.

Die Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Einführung

Um eine EUDI-Wallet einzurichten, muss die Identität ihres Besitzers mithilfe der Online-Ausweisfunktion seines Personalausweises elektronisch verifiziert, muss ein entsprechender digitaler Identitätsnachweis in seiner Wallet hinterlegt werden. Seit Mitte 2017 wird der Personalausweis mit bereits aktivierter eID-Funktionalität vergeben. In einem zweiten Schritt erhält der Inhaber dann zeitversetzt einen PIN-Brief mit fünfstelliger Transport-PIN. Über die AusweisApp und ein NFC-fähiges Smartphone kann er dann, nachdem er die Transport-Pin eingegeben hat, sich selbst eine sechsstellige PIN setzen und die eID einsatzbereit schalten, zum Beispiel für eine Übertragung in die Wallet.

Das Problem: In den vergangenen Jahren gab es nur wenige Anwendungsmöglichkeiten für die Online-Ausweisfunktion, wurde die eID-Funktion nur von einer kleinen Minderheit der Personalausweisbesitzer einsatzbereit gemacht und aktiv genutzt.

So gaben in einer kürzlich durchgeführten Bitkom-Befragung ganze 57 Prozent der Befragten an, die Online-Funktion ihres Personalausweises immer noch nicht einsatzbereit geschaltet zu haben. 21 Prozent erklärten, zwar über eine einsatzbereite eID zu verfügen, die PIN zur Herstellung ihrer Einsatzbereitschaft aber verloren oder vergessen zu haben. Nur 18 Prozent waren im Besitz einer einsatzbereiten eID und der dazugehörigen PIN.

Die PIN-Zurücksetzung als Nadelöhr

Dieses Problem ist weit größer, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Denn der seit Februar 2022 angebotene kostenfreie PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst, der PIN-Briefe postalisch zustellt, wurde vor einiger Zeit ausgesetzt. Stand August 2026 gilt die Aussetzung noch immer. Wer seine PIN vergessen hat oder seinen PIN-Brief nicht mehr findet, kann seine PIN deshalb derzeit nur auf einem Weg zurücksetzen lassen: durch die persönliche Vorsprache auf dem Bürgeramt. Ein erheblicher Aufwand, der die meisten Deutschen wahrscheinlich noch für geraume Zeit von der Herstellung der Einsatzbereitschaft ihrer eID zurückschrecken lassen dürfte.

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Dasselbe gilt für ein weiteres Problem: defekte eIDs. Wenn der Chip auf dem Personalausweis nicht mehr antwortet, muss der gesamte Ausweis umständlich auf dem Amt neu ausgestellt, dann wieder aktiviert und wieder über den Brief-PIN und die Erstellung einer neuen eigenen PIN einsatzbereit gemacht werden.

Der Informationsfluss ist noch stark ausbaufähig

Die zweite große Herausforderung sieht Schuster darin, dass die Einführung der EUDI-Wallet in der deutschen Öffentlichkeit bislang nur wenig Aufmerksamkeit erfahren hat. Eine breite, an die Bürger gerichtete Informationskampagne, die ihnen den Zweck, die Funktionen und die Sicherheitsaspekte der EUDI-Wallet beleuchtet, die sie dazu animiert, ihre eID einsatzbereit zu machen, steht nach wie vor aus.

Kein Wunder, dass in einer weiteren Bitkom-Umfrage vom Frühjahr diesen Jahres 52 Prozent der Befragten angaben, sie hätten von dem europäischen Projekt EUDI-Wallet noch nie etwas gehört. 18 Prozent erklärten, den Begriff EUDI-Wallet immerhin schon einmal gehört zu haben, konnten ihn aber nicht näher definieren. Nur 25 Prozent gaben an, über die EUDI-Wallet und ihre Einsatzmöglichkeiten Bescheid zu wissen.

Natürlich ist zu erwarten, dass das federführende Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hier in den kommenden Monaten, bis zur offiziellen Einführung der Wallet, noch aktiver in Erscheinung treten wird. Bereits in Planung ist etwa, der deutschen EUDI-Wallet einen eigenen, eingängigeren Namen zu geben. Erste Informationsinitiativen sind auch bereits angelaufen. Vor kurzem etwa, fand in Berlin die EUDI ON 2026 statt. Primäre Zielgruppe dieser Veranstaltung waren allerdings die an der Wallet-Infrastruktur beteiligten Akteure und nicht die späteren Nutzer.

Folgen für Unternehmen

Die Durchsetzung des EUDI-Wallet-Verfahrens als neuer dominanter ID-Infrastruktur werden diese beiden Hürden natürlich nicht verhindern, mit hoher Wahrscheinlichkeit aber verzögern. Schuster geht davon aus, dass der Übergang zur neuen Technologie in der Praxis nicht abrupt und schnell sondern eher schrittweise und langsam vonstatten gehen wird. Die umfassende Einführung der EUDI-Wallet wird Zeit erfordern und parallele Strukturen zur Identifizierung.

Unternehmen in regulierten Branchen, etwa Banken, Gesundheits- und Energieunternehmen, sowie die großen Plattformen, die gesetzlich verpflichtet sind, die neue Technologie in ihre Systeme zu integrieren, werden sich auf die Notwendigkeit eines mehrjährigen Parallelbetriebs ihrer Identifikationsinfrastrukturen einstellen müssen. Sie werden ihre bestehenden ID-Verfahren, wie VideoIdent und PostIdent, weiterbetreiben müssen. Zumindest solange, bis der größte Teil ihrer Kunden auf die EUDI-Wallet umgestiegen ist. Parallel dazu werden sie das Wallet-Verfahren in ihre Onboarding-Strecken einbinden müssen; durch die Integration einheitlicher, EU weit standardisierter Schnittstellen, ein EUDI Wallet Gateway, in ihre Systeme. Unternehmen, die ihre Kunden frühzeitig über die Möglichkeiten der neuen EUDI-Wallet und die Notwendigkeit der eID-Aktivierung ihrer Personalausweise informieren, werden sich diese Übergangszeit etwas verkürzen können. Ganz darum herumkommen werden sie aber nicht.

Fazit

Nur zwei praktische Hürden stehen der umfassenden Durchsetzung der EUDI-Wallet in Deutschland ab dem 2. Januar 2027 noch im Weg: eine nach wie vor klaffende Wissenslücke innerhalb der Bevölkerung sowie die fehlende eID-Einsatzbereitschaft vieler Personalausweise. Es ist deshalb davon auszugehen, dass es einige Zeit dauern wird, bis die Technologie in Deutschland eine dominante Position bei der digitalen Identifizierung einnehmen wird. Unternehmen, die in der Pflicht stehen, ihren Kunden eine Identifizierung über die EUDI-Wallet zu ermöglichen, sollten sich deshalb noch nicht von ihren alten ID-Infrastrukturen verabschieden. Die Notwendigkeit eines Parallelbetriebs des neuen Wallet-Verfahrens und der alten Identifizierungsverfahren wird noch geraume Zeit fortbestehen.

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