Der Deutsche Bundestag muss sich nach Einschätzung seiner Präsidentin Julia Klöckner stärker gegen Cyberattacken aus anderen Staaten schützen. Ihr Vorschlag: ein Bundestagspolizeigesetz.
Da der Bundestag seiner Präsidentin Julia Klöckner zufolge häufig zum Ziel von Cyberangriffen wird, fordert sie ein eigenes Polizeigesetz für das Parlament, um Besucher mit Gefährderpotenzial besser identifizieren zu können und die Cybersicherheit zu stärken.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)
„Wir verzeichnen leider zahlreiche Hacker-Angriffe. Der Bundestag ist ein begehrtes Ziel“, sagte Präsidentin des Deutschen Bundestags und CDU-Politikerin Julia Klöckner der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Wir werden unsere Abwehrfähigkeit zum Schutz vor Cyberangriffen weiter stärken müssen.“ Verbesserungsbedarf sieht Klöckner auch bei der Sicherheitsüberprüfung von Besuchern, die in den Bundestag kommen.
Bereits eine erfolgreiche Cyber-Attacke auf den Bundestag
Im Mai 2015 war die bislang größte Cyberattacke gegen den Bundestag bekannt geworden. Computer in zahlreichen Abgeordnetenbüros wurden mit Spionagesoftware infiziert, darunter auch Rechner im Büro der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Der Angriff hatte zur Folge, dass das IT-System des Parlaments generalüberholt werden musste. Die Bundesregierung ging von einer Beteiligung Russlands aus.
Für eine 2023 erfolgte Attacke auf E-Mail-Konten der SPD-Parteizentrale machte sie ebenfalls Russland verantwortlich. Unklar ist noch, wer hinter einem Angriff auf die CDU-Parteizentrale ein Jahr später steckt.
Der Bundestag habe eine „hohe Symbolik“, sagte Klöckner. „Wenn der Deutsche Bundestag etwa während einer Gesetzeslesung oder Abstimmung lahmgelegt werden würde und Fristen nicht eingehalten werden könnten, das wäre für Hacker ein Triumph.“ Aus Sicht der Bundestagspräsidentin geht es daher nicht nur um den Schutz des Parlaments. „Sich dagegen zu wehren, hat etwas mit Stabilisierung und Resilienz unserer Demokratie zu tun.“
Klöckner will bessere Möglichkeiten für Sicherheitskontrollen
Die Bundestagspräsidentin sieht auch Nachbesserungsbedarf bei der Sicherheit im Parlament. Konkret geht es um die Sicherheitsüberprüfung von Besuchern. „Was fehlt, ist eine gesetzliche Grundlage, die es zum Beispiel erlaubt, dass die Bundestagspolizei die Information erhält, wenn jemand als Gefährder eingestuft oder bereits in verfassungsgefährdender Weise auffällig geworden ist.“ Diese Informationen darf der Verfassungsschutz laut Klöckner nicht an die Bundestagspolizei übermitteln.
„Daher brauchen wir ein Bundestagspolizeigesetz. Es wäre ja absurd, wenn vorliegende schwerwiegende Erkenntnisse hier keine Anwendung fänden“, sagte Klöckner.
Neuer Anlauf für ein Bundestagspolizeigesetz
In der vergangenen Legislaturperiode war das Vorhaben gescheitert, ein Bundespolizeigesetz zu erlassen. „Jetzt klopfen wir gerade ab, wo es Übereinstimmung gibt, damit wir schnell zu einer Entscheidung kommen. Die genaue Ausformulierung obliegt dann den Fraktionen“, sagte Klöckner.
Zugangsregeln in der Vergangenheit immer wieder verschärft
Der Bundestag hatte in der Vergangenheit zum Schutz der Abgeordneten sowie der Beschäftigten die Zugangsregeln und Kontrollen mehrfach verschärft – zuletzt erst im vergangenen März. Damals wurde bestimmt, dass niemand Zugang zu den Gebäuden des Bundestags erhalten soll, der nach einer entsprechenden Überprüfung ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit oder die Sicherheit der Mitglieder und der Anwesenden im Bundestag darstellt.
Zudem wurde die Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Mitarbeiter der Abgeordneten und Fraktionen ohne physischen Zugang zum Bundestag, aber mit Zugriff auf dessen Informations- und Kommunikationssystem ausgeweitet.
Schärfere Überprüfungen für Erteilen eines Hausausweises
Der Bundestag zähle jedes Jahr zwei Millionen Besucher, so viele wie kein anderes Parlament, erläuterte Klöckner. „Alle müssen immer durch eine Sicherheitskontrolle. Warum? Wenn man einmal im Bundestag ist, kann man theoretisch überall hin. Hier ist in Plenarsitzungen teilweise die komplette Bundesregierung anwesend, es gibt keinen Schutz zwischen Besuchertribüne und Plenarsaal.“
„Wir machen Zulässigkeitsüberprüfungen, auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen Hausausweis beantragen“, sagte Klöckner. „Da gehen wir bei einigen sogar in die zweite Runde, wenn jemand schon einmal auffällig geworden ist. Das sind vereinzelte Fälle, aber es ist wahrnehmbar.“
Stand: 08.12.2025
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