Kurz vor Fristende am 6. März 2026 Run auf BSI-Registrierungsportal

Quelle: dpa 3 min Lesedauer

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Mittlerweile haben sich rund 38,5 Prozent der von NIS 2 betroffenen Un­ter­nehmen beim BSI-Portal registriert. Obwohl die Frist dafür mitt­ler­wei­le ver­strichen ist, zeigt sich das BSI optimistisch.

Kurz vor Ende der Registrierungsfrist haben sich circa 6.600 Unternehmen beim BSI-Portal angemeldet, um ihren Pflichten nach NIS 2 nachzukommen.(Bild:  alphaspirit - stock.ad)
Kurz vor Ende der Registrierungsfrist haben sich circa 6.600 Unternehmen beim BSI-Portal angemeldet, um ihren Pflichten nach NIS 2 nachzukommen.
(Bild: alphaspirit - stock.ad)

Am Freitag, den 6. März 2026, endete eine wichtige Frist für schätzungsweise 29.850 Un­ter­nehmen in Deutschland. Bis zu diesem Stichtag hatten sie Zeit, sich beim BSI-Portal zu registrieren. Dies ist der erste Schritt für die Erfüllung der Pflichten der NIS-2-Richtlinie.

Vor Stichtag kaum Registrierungen

Wie die Deutsche Presse-Agentur (DPA) am Nachmittag des 6. März berichtete, habe sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht einmal jedes sechste Unternehmen, das unter NIS 2 fällt, beim Bun­des­amt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registriert. Zwei Wochen vor Ablauf der Frist haben sich lediglich 4.856 wichtige und besonders wichtige Einrichtungen beim Portal re­gis­triert. Eigentlich hätten sich nach Schätzung der Bundesregierung rund 29.850 Unternehmen und Organisationen beim BSI eintragen lassen müssen, die in den kritischen Bereichen der Infrastruktur aktiv sind. Die Registrierungspflicht ist ein Teil der NIS-2-Richtlinie der Euro­päi­schen Union für Cybersicherheit der kritischen Infrastruktur. Dabei geht es darum, dass die für das Gemeinwesen wichtigen Unternehmen künftig mehr machen müssen, um sich vor IT-Aus­fällen und Cyberangriffen zu schützen. Dazu gehören unter anderem Schulungen von Mitar­bei­tern, aber auch die Registrierung beim BSI. Außerdem müssen der Cybersecurity-Behörde in Bonn sämtliche Vorfälle gemeldet werden, die die Cybersicherheit betreffen. Er­heb­liche Si­cher­heitsvorfälle müssen binnen 24 Stunden gemeldet werden, innerhalb von 72 Stunden müssen aktualisierte Informationen bereitgestellt werden und nach einem Monat muss eine Ab­schluss­meldung eingereicht werden.

Registrierung für den Ernstfall

Bei der Registrierung muss jedes Unternehmen, das als „wesentliche“ oder „wichtige“ Ein­richtung eingestuft wird, seine Stammdaten und Kontaktinformationen beim BSI hinterlegen. Dies dient dazu, dass die Behörde im Falle einer großflächigen Cyber-Bedrohungslage die richtigen Ansprechpartner sofort erreichen und warnen kann, wenn etwa eine neue kritische Sicherheitslücke entdeckt wird.

Firmen, die die Frist versäumen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Von sofort an kann das BSI gegen die Unternehmen Zwangsgelder festsetzen, um die Registrierung zu erzwingen. Gleich­zei­tig können auch Bußgelder verhängt werden, da es sich um einen Verstoß gegen die Com­pli­ance-Pflichten handelt. In gravierenden Fällen kann die Bonner Behörde auch Auf­sichts­maß­nahmen einleiten, was oft mit tiefergehenden Prüfungen des gesamten Sicher­heits­kon­zepts einhergeht.

Ein Tag nach Fristende

24 Stunden später berichtete die DPA erneut. Kurz vor dem Ende der Registrierungsfrist haben sich noch rund 6.600 weitere Unternehmen beim BSI registriert. Damit waren es am 7. März 11.500 Unternehmen, die die Frist eingehalten haben. Somit fehlen allerdings weiterhin 18.350 NIS-2-betroffene Firmen. Dennoch zeigt sich das BSI optimistisch, was die generelle Be­reit­schaft zur Erfüllung der neuen Regelungen angeht. „Die signifikante Steigerung der Re­gis­trie­run­gen in den letzten Tagen lässt darauf schließen, dass kurzfristig viele weitere Re­gis­trie­run­gen erfolgen werden“, sagte eine BSI- Sprecherin. Daten zu einzelnen Sektoren – zur kritischen In­frastruktur zählen etwa große Energieversorger, Banken und IT-Dienstleister – werde das BSI zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

„Dem BSI ist bewusst, dass die Prüfung der Betroffenheit und die zweistufige Registrierung im Einzelfall aufwendig sein kann“, heißt es aus dem Bundesamt. Für Konzernregistrierungen und für die Registrierung kritischer Komponenten werde man daher in Kürze weitere Hilfe­stel­lun­gen veröffentlichen.

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