Theoretisch ist der Schritt, On-premises-Anwendungen in die Cloud zu migrieren und dort zu betreiben, einfach nachzuvollziehen. Praktisch stellt die Bereitstellung sicherer IT-Infrastrukturen die größte Hürde dar.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt jetzt unmittelbar für alle Unternehmen die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Wir sprechen darüber mit Prof. Dr. Peter Bräutigam, Fachanwalt für IT-Recht bei der Noerr LLP, Honorarprofessor an der Universität Passau und Keynote-Speaker bei der IT-Security Management & Technology Conference 2018.
Für eine umfassende IT-Sicherheit müssen IT-Abteilungen heute auch Compliance-Risiken aus rechtlicher Sicht korrekt beurteilen können. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommen neue Herausforderungen auf Unternehmen zu. Wir sprechen darüber mit Prof. Dr. Peter Bräutigam, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei der Noerr LLP und Keynote-Speaker bei der IT-Security Management & Technology Conference.
Die Politik nimmt die Digitalisierung der Wirtschaft zu Recht sehr ernst – als Stichworte mögen die 2013 gestartete Initiative „Plattform Industrie 4.0“ und der „Nationale IT-Gipfel“ im November 2015 genügen. Ungeklärt bleibt bislang die Frage nach einem Eigentumsrecht für Daten. Muss das überhaupt reguliert werden? Eine gesetzliche Regelung sei vorerst nicht geboten, so ein Rechtsgutachten.
Der TÜV Rheinland bietet am 28. November in Nürnberg für die Partner von OEM- und ODM-Beziehungen ein Seminar an. Hier sollen Rechte, Pflichten und gegenseitige Abhängigkeiten beleuchtet werden.
Die Netzkündigung mit der Frist von einem Jahr ist zulässig. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss ein Automobilhersteller dafür „nachvollziehbare“ wirtschaftliche Gründe vorweisen.