Die Wirtschaft wettert Reaktionen auf die Vorratsdatenspeicherung

Redakteur: Stephan Augsten

Der Vorschlag zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung steht. Positiv ist hervorzuheben, dass der Speicherzeitraum mit maximal zehn Wochen gegenüber der ersten Regelung grundsätzlich kürzer ausfällt. Vielen Unternehmen und Verbänden stellt es aber noch immer die Nackenhaare auf.

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Die Übermittlung von Kommunikations- und Positionsdaten ist wieder auf den Weg gebracht.
Die Übermittlung von Kommunikations- und Positionsdaten ist wieder auf den Weg gebracht.
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Wie sinn- und wirkungsvoll ist eine Vorratsdatenspeicherung? Diese Frage kocht erneut hoch, nachdem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) seinen Vorschlag zur Neuregelung veröffentlicht hat. Insbesondere der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) kritisiert die neuen Regelungen.

BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün ließ am Mittwoch verlautbaren: „Wir haben gehofft, dass Justizminister Maas stark bleibt und eine anlasslose Datenspeicherung verhindert.“Davon ist man nun weit entfernt, die Enttäuschung über die „Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ ist dementsprechend groß.

In den Leitlinien ist nunmehr geregelt, dass Verkehrsdaten nach spätestens zehn Wochen und Standortdaten nach vier Wochen gelöscht werden müssen. Diese differenzierte Speicherfrist belastet nach Auffassung des BITMi „insbesondere kleine und mittelständische IT-Unternehmen, die nun dazu verpflichtet werden, diese Daten quasi vorab auszuwerten und zu sortieren“.

Die undefinierte Ankündigung einer Entschädigung auf Antrag durch das BMJV helfe an dieser Stelle nicht. „Es bedeutet mehr Bürokratie für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das ist schlecht“, erklärt Grün. Momentan sei aus der Regelung nicht einmal ersichtlich, welche Unternehmen oder Organisationen tatsächlich speichern sollen.

Das meinen die Verbände Bitkom und eco

Mit der Einigung von Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister de Maizière auf die „Leitlinien zur Höchstspeicherfrist“ gebe man der Vorratsdatenspeicherung letztlich nur einen neuen Namen. „An den Sachverhalten eines unsinnigen nationalen Alleingangs, eines Verbotes der Vorratsdatenspeicherung durch BGH und EuGH sowie an der nie nachgewiesenen Wirksamkeit ändert sich nichts“ kritisiert Grün.

Auch der IT-Branchenverband Bitkom äußerte sich zu den beschlossenen Eckpunkten zur Vorratsdatenspeicherung: „Die Unternehmen werden die geplanten gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung selbstverständlich umsetzen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Es sei aber wichtig, die Waage zwischen „dem hohen Gut der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte einerseits und berechtigten Sicherheitsinteressen andererseits“ zu finden.

Der aktuelle Vorschlag zeige dabei auch die Grenzen der Vorratsdatenspeicherung auf, meint Kempf: „Letztlich brauchen wir eine europäische Lösung. Ein rein nationaler Ansatz belastet ausschließlich die in Deutschland tätigen Unternehmen und ist in Zeiten grenzüberschreitender Kriminalität und terroristischer Aktivitäten nur bedingt effektiv.“ Eine erneute, jahrelange Hängepartie mit Unsicherheiten für die Unternehmen kommt gelte es zu vermeiden.

Der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. lehnt wie der BITMi den Vorschlag aus mehreren Gründen ab. Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht: „Die Leitlinien sind ein fauler Kompromiss. […] Sowohl technische als auch rechtliche Fragen bleiben unbeantwortet und die Unsicherheit der Unternehmen geht in die nächste Runde.“

Die Leitlinien eröffneten selbst einen Katalog neuer Fragen, zu den zentralen technischen und rechtlichen Parametern, die zur Umsetzung verpflichteten Unternehmen seien auf sich allein gestellt. Eine endgültige Bewertung des Vorhabens durch eco sei erst möglich, sobald der der erste konkrete Gesetzesentwurf vorliege. Trotzdem lehnt der Verband die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung – auch eine im Sinne des Leitlinienvorschlages – weiterhin grundsätzlich ab.

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