Der Bundestag hat am Freitag ein zweites IT-Sicherheitsgesetz beschlossen, das unter anderem wichtige Infrastruktur wie Mobilfunk- und Energienetze schützen soll. Zu den Neuerungen gehört, dass das Bundesinnenministerium den Einsatz sicherheitsrelevanter Komponenten verbieten kann, wenn der Hersteller von der Regierung eines anderen Landes kontrolliert wird oder bereits an gefährlichen Aktivitäten beteiligt war.
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