Die Enclaive GmbH will 3D-Verschlüsselung bieten;  die Daten sollen sicher verschlüsselt sein, wenn sie abgelegt sind, wenn sie transportiert werden und auch wenn sie verarbeitet werden –  mit Schlüsseln und Attest. (Bild: frei lizenziert)
Confidential Computing mit Enclaive.io

Vertrauenswürdige Datenverarbeitung in der hybriden Multicloud

Neue Anforderungen an die Cyber-Sicherheit digitaler Infrastrukturen - NIS2, DORA, CRA (Cyber Resilience Act) - schüren Verunsicherung. Genau hier setzt das Berliner Startup Enclaive GmbH an: Mit der weltweit ersten Multicloud-Plattform für Confidential Computing verspricht das Unternehmen, Arbeitslasten effektiv abzusichern und das ohne aufwendige Veränderungen an bestehenden Infrastrukturen.

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Bildergalerien

Ein starkes Datenschutzkonzept schützt Unternehmen nicht nur vor Bußgeldern, sondern wird zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil. (Bild: Esfandjar - stock.adobe.com)
Datenschutz wird zum Wettbewerbsvorteil

Wichtige Gründe für Datenschutz in Unternehmen

Datenschutz wird heute nicht mehr einem einzelnen IT- oder EDV-Beauftragten überlassen. Dafür ist das Thema zu wichtig geworden. Heute weiß jeder Gründer, dass es für verlässliche Datensicherheit saubere Verfahren, eine passgenaue IT-Infrastruktur und professionelle Ansprechpartner braucht. Aber worauf sollten Unternehmen an der Stelle achten und warum wird der Datenschutz heute zum knallharten Wirtschaftsfaktor?

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ERP-Systeme sind gerade zur Weihnachtszeit ein beliebtes Ziel von Cyberkriminellen. Deshalb müssen diese gerade jetzt optimal vor Angriffen geschützt sein. (Bild: Sergey Nivens - stock.adobe.com)
ERP-Sicherheit

Hacker kennen keine Feiertage

Cyberkriminelle schlagen meist dann zu, wenn die Unachtsamkeit am größten ist, beispielsweise in der Weihnachts- oder Urlaubszeit. Umso wichtiger ist es da für Unternehmen, dass ihre ERP-Systeme optimal vor Cyberangriffen geschützt sind.

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Der Autor: Dr. Christoph Matras ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei FPS in Frankfurt (Bild: ©2020 Michael Keinespel no publication without credit)
Kommentar von Dr. Christoph Matras, FPS

Data Scraping und Urheberrecht beim Training von KI-Modellen

Das Landgericht Hamburg hat als erstes europäisches Gericht zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Data Scraping für das Training von KI-Modellen entschieden (Urteil vom 27.09.2024, Az. 310 O 227/23). Dabei handelt es sich um eine richtungsweisende Entscheidung, die grundlegende Fragen zum Spannungsverhältnis zwischen Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht beleuchtet. Besonders im Fokus steht die Anwendung der urheberrechtlichen Schrankenregelungen zum Text- und Data-Mining gemäß §§ 44b und 60d UrhG.

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