Überblick DSGVO / GDPR Was bedeutet die Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen?
Der Datenschutz hat in Deutschland einen besonders hohen Stellenwert. Trotzdem befassen sich die Unternehmen hierzulande zu wenig mit der Datenschutzreform, die die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder General Data Protection Regulation (GDPR) der EU mit sich bringt.
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Deutschland hat im Vergleich zu vielen anderen Staaten einen hohen Anspruch an den Schutz personenbezogener Daten. Leider bringt ein hohes Datenschutzniveau auf nationaler Ebene nicht viel, wenn es um den internationalen Datenaustausch und um das Internet geht.
Mit Blick auf den digitalen Binnenmarkt in der EU muss der Datenschutz europäisch werden, mehr als dies heute der Fall ist. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) der EU wird genau dieses Ziel verfolgt.
„Die Datenschutz-Grundverordnung wird den Bürgern eine bessere Kontrolle ihrer personenbezogenen Daten ermöglichen. Gleichzeitig werden Unternehmen dank moderner, einheitlicher Regeln, die den Verwaltungsaufwand verringern und das Vertrauen der Verbraucher stärken, die Chancen, die der digitale Binnenmarkt bietet, besser nutzen können“, so die Europäische Kommission.
Hier einige Neuerungen der DSGVO / GDPR, die ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist:
- Das Datenschutzrecht in der EU soll (weitgehend) vereinheitlicht werden.
- Unternehmen haben bei grenzüberschreitendem Datenverkehr nur mit einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu tun, mit der an ihrem Hauptsitz (One-Stop-Shop-Mechanismus).
- Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas müssen dieselben Regeln befolgen, wenn sie Dienstleistungen in der EU anbieten (Marktortprinzip).
- Basis für die Wahl der Datenschutzmaßnahmen ist ein risikobasierter Ansatz.
- Der Datenschutz soll von der frühesten Entwicklungsphase an in die Produkte und Dienstleistungen eingebaut werden („Privacy by Design“).
- Die Informationen für Betroffene über die Datenverarbeitung (Datenschutzerklärungen) müssen klarer und verständlicher sein.
- Es gibt ein Recht auf Datenübertragbarkeit bei Wechsel des Anbieters und ein Recht auf Vergessenwerden, so dass auch die Datenempfänger informiert werden müssen, wenn die Löschpflicht eintritt.
- Die Meldepflichten und Sanktionen werden verschärft, wenn es zu einer Verletzung des Datenschutzes kommt.
Es besteht akuter Handlungsbedarf: Alle Stellen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, sind aufgefordert, die Übergangszeit bis Mai 2018 zu nutzen, um sich rechtskonform und datenschutzfreundlich aufzustellen.
Reinhard Dankert, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, hält den Übergangszeitraum von zwei Jahren für äußerst knapp bemessen: „Die Unternehmen müssen unverzüglich beginnen, ihre Prozesse zum Umgang mit personenbezogenen Daten zu analysieren, um sie rechtzeitig an die Erfordernisse der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung anpassen zu können“, erklärte der turnusmäßige Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder.
Bedeutung und Empfehlung für Unternehmen
Trotz der anstehenden Aufgaben zur Umsetzung der DSGVO / GDPR zeigen Umfragen wie die des Digitalverbandes Bitkom, dass Unternehmen in Deutschland die Datenschutzreform noch nicht ausreichend genug im Fokus haben. Demnach haben sich 44 Prozent der befragten Unternehmen noch nicht mit der neuen EU-Verordnung beschäftigt. Folgende Punkte müssen stärker ins Bewusstsein vordringen:
- Es wird vielfach übersehen, dass der 25. Mai 2018 keine weitere Umsetzungsfrist oder Verzögerung zulässt. Es handelt sich um eine echte „Deadline“. Im Gegensatz zu der bestehenden EU-Datenschutz-Richtlinie, die Niederschlag im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gefunden hat, handelt es sich bei der DSGVO / GDPR um eine Verordnung. Sie hat also Anwendungsvorrang vor den nationalen Gesetzen und gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat.
- Werden geforderte Maßnahmen nicht rechtzeitig oder unvollständig umgesetzt, drohen massive Sanktionen, die mit den bisherigen nach BDSG nicht vergleichbar sind.
- Wirklich einheitlich wird der Datenschutz in der EU nicht, denn es gibt zahlreiche Öffnungsklauseln, nach denen nationale Regelungen möglich sind. Hier müssen sich Unternehmen in Zukunft detailliert informieren, was in welchem EU-Land genau gilt.
- Nicht alles ist neu an der DSGVO bzw. GDPR, gerade Unternehmen aus Deutschland werden vieles bereits kennen, sofern sie denn das BDSG umfassend beachtet haben. Manches ändert sich nur geringfügig, aber auch dies muss beachtet werden.
- Vorhandene Einwilligungen zur Datenverarbeitung bleiben unter bestimmten Voraussetzungen auch unter der DSGVO / GDPR gültig. Trotzdem gibt es viele Bereiche im betrieblichen Datenschutz, die überarbeitet und angepasst werden müssen.
Unternehmen sollten sich nun zeitnah über die anstehenden Aufgaben orientieren und nach geeigneter Unterstützung suchen, wie zum Beispiel passenden Tools, die bei der Umsetzung helfen können.
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