Nachbericht zum Insider Talk #7 Was EU-US-Privacy Shield für Cloud-Nutzer bedeutet
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Auf welcher rechtlichen Grundlage sind Datenübermittlungen in die USA noch möglich? Im Insider Talk „EU-US Privacy Shield“ diskutierten darüber Dr. Sibylle Gierschmann, Partnerin der Sozietät Taylor Wessing, und Alexander Filip, Leiter des Referats Internationaler Datenverkehr und Bußgeld des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht.

Nicht nur Cloud-Nutzer verfolgen gespannt die Entwicklung rund um EU-US Privacy Shield, sondern alle deutschen Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA übermitteln. Ein wichtiger Schritt bei der Bewertung des EU-US Privacy Shield ist die aktuelle Position der Artikel-29-Datenschutzgruppe.
Das Gremium hat zum „EU-US Privacy Shield“ zuletzt am 13. April 2016 detailliert Stellung genommen, der European Data Protection Supervisor am 30. Mai. Gegen den „EU-US Privacy Shield“ bestehen nach Auffassung der Artikel-29-Datenschutzgruppe, dem Zusammenschluss der Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Datenschutzbeauftragten, erhebliche Bedenken.
Die nationale Datenschutzkonferenz teilt diese Analyse und unterstützt die darin enthaltene Forderung an die EU-Kommission, vor einer Beschlussfassung substantielle Nachbesserungen vorzunehmen. Die Datenschutzkonferenz ist der Auffassung, dass auch der „EU-US Privacy Shield“ in seiner derzeitigen Form nicht ausreichend ist, das für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA erforderliche „angemessene Datenschutzniveau“ in den USA zu gewährleisten.
In der Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 20. April 2016 fordern die Aufsichtsbehörden zudem ein Klagerecht für Datenschutzbehörden, das Ziel ist: EU-Kommissionsentscheidungen wie die anstehende zu Privacy Shield müssen gerichtlich überprüfbar sein.
Das ist die aktuelle Situation bei Datenübermittlungen in die USA
Im Insider Talk haben zwei ausgewiesene Experten ihre Einschätzung der aktuellen Situation für Unternehmen dargelegt: Dr. Sibylle Gierschmann, Partnerin der Sozietät Taylor Wessing, und Alexander Filip, Leiter des Referats Internationaler Datenverkehr und Bußgeld des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht,.
Zum Insider Talk geladen hatten Peter Schmitz, Chefredakteur Security-Insider.de, und Oliver Schonschek, Technology Analyst und Co-Host. Sie stellten Fragen wie:
- Genügt Privacy Shield dem europäischem Recht oder nicht?
- Wie ist die Einschätzung aus der Sicht US-amerikanischer Stellen und Unternehmen?
- Was raten die Aufsichtsbehörden den deutschen Cloud-Nutzern in der aktuellen Lage?
- Sind die verbliebenen Instrumente zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus (EU-Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules (BCR)) weiter anwendbar?
Der Insider Talk zeigt: So steht es um den EU-US Privacy Shield
Im Insider Talk „EU-US Privacy Shield“ haben wir die Antworten auf diese drängenden Fragen festgehalten. Die Aufzeichnung des Insider Talks steht in der Mediathek von Security-Insider.de zum Abruf bereit.
Den Insider Talk Episode #7: „EU - US - Privacy Shield - Was kommt jetzt?“ gibt es als Video...
...und auch als Audio-Podcast.
Der nächste Insider Talk läuft voraussichtlich am Donnerstag, 14. Juli 2016, auf IP-Insider.de und greift das aktuelle Thema „Freies WLAN und die Folgen für Unternehmen“ auf. Wir sehen uns!
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