Nach den Vorfällen in Frankreich ruft das BSI Betreiber kleiner Anlagen auf, Steuerungen vom Internet zu trennen. Die Empfehlung nennt vier Maßnahmen, die sich leicht umsetzen lassen, und verweist auf Angriffe in Polen und den USA.
BSI-Präsidentin Claudia Plattner wendet sich mit einer dringenden Forderung an Betreiber kleiner und kleinster industrieller Anlagen, ihre Systeme vor Cyberangriffen von außen zu schütze.
(Bild: @ BMI / Henning Schacht)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt, aus dem Internet erreichbare Steuerungsanlagen nach dem Stand der Technik abzusichern. Dazu hat es die Cybersicherheitsempfehlung „Gefährdung durch internetverbundene OT-Systeme“ veröffentlicht. Die Maßnahmen sind laut BSI leicht umsetzbar und senken das Risiko erfolgreicher Angriffe erheblich. Die Empfehlung richtet sich vor allem an Betreiber kleiner und kleinster industrieller Anlagen. Dazu zählen Anlagen der Energieerzeugung wie Wasserkraft-, Wind-, Solar- und Biogasanlagen, Müllverbrennung und Kraft-Wärme-Kopplung sowie Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung. Das Bundesamt nennt auch Anwendungen wie die Kühlung von Lebensmitteln.
Mit Blick auf Vorfälle in Frankreich kommentierte BSI-Präsidentin Claudia Plattner die Veröffentlichung der Empfehlungen: „Die Vorfälle in Frankreich zeigen deutlich, wie Cyberangriffe unseren Alltag beeinflussen und stören können. Dieser Angriff hätte jedes Land treffen können und kann auch jetzt jederzeit Nachahmer finden. Derartige Einfallstore laden regelrecht zu Sabotage ein. Wir fordern die Betreiber solcher Anlagen eindringlich auf, ihre Systeme sicher zu betreiben! Die Sicherheitsmaßnahmen liegen auf der Hand und sind unkompliziert umzusetzen.“
Cyberangreifer legten in der Nacht zum 12. Oktober die vernetzten Kühlsysteme von rund 700 französischen Supermärkten lahm. Sie sollen lang anhaltende Abtauzyklen ausgelöst haben, sodass sich Kühl- und Gefriergeräte teils auf bis zu 50 Grad erhitzten und Lebensmittel verdarben.
Wer Informationen über den Zustand einer Anlage schnell abrufen will, richtet dafür oft eine Portweiterleitung im Router ein. Damit lassen sich Daten per Webbrowser über ein Mobiltelefon abrufen, laut BSI „schlimmstenfalls von jedem“. Das Amt beschreibt, dass automatisierte Dienste das Internet permanent nach exponierten industriellen Steuerungssystemen durchsuchen. Angreifer nutzen die Ergebnisse immer schneller und teilautomatisiert. Dabei setzen sie unter anderem Skripte ein, die Künstliche Intelligenz erzeugt hat und die bekannte, nicht gepatchte Schwachstellen oder Fehlkonfigurationen ausnutzen. Fehlender Basisschutz und die Möglichkeit, OT-Geräte direkt anzugreifen, senken den Aufwand für Angreifer erheblich. Durch KI ist laut BSI zudem weniger oder kein Expertenwissen mehr nötig. Das erhöht den Kreis potenzieller Angreifer und die Skalierbarkeit.
Als Beispiele nennt das BSI in seiner Empfehlung zwei Fälle. Im August 2026 haben Angreifer auf Wasserversorger in den USA zugegriffen. Sie manipulierten dabei Prozesswerte und sperrten den Zugriff auf die Geräte, um eine Wiederherstellung zu erschweren. Betroffen waren mehr als 30 kommunale Betreiber. Und im Dezember 2025 richteten sich koordinierte Angriffe in Polen gegen zahlreiche Windparks, zwei Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerke und ein Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe. Bei einem kleineren Kraftwerk schalteten sie Turbine und Wasseraufbereitung ab, was dank schnellen Eingreifens nur einen kurzen Ausfall ohne Versorgungsunterbrechung zur Folge hatte.
Die Grundlage der Angriffe waren laut BSI triviale Schwächen: unveränderte Standard-Zugangsdaten, wiederverwendete Passwörter über mehrere Anlagen hinweg und eine Mobilfunkanbindung, die Kommunikation zwischen beliebigen Geräten im privaten Netz erlaubte. In der Empfehlung heißt es, es handle sich dabei um „rein destruktive Sabotageakte“, die nur begrenzte Auswirkungen auf die Versorgung hatten und einfach vermeidbar gewesen wären.
Das BSI bewertet die Lage deutlich. Anlagen könnten in der „hochvolatilen geopolitischen Lage“ jederzeit verstärkt in den Fokus geraten, auch in Deutschland. Betreiber, die OT-Systeme ohne ausreichende Schutzmaßnahmen offen aus dem Internet zugänglich machen, handelten „grundsätzlich pflichtwidrig“ und nähmen die Gefahr eines unbefugten Zugriffs oder einer Störung zumindest billigend in Kauf. Kompromittierte Systeme könnten außerdem als Proxys dienen, um die Infrastruktur von Angreifern zu verschleiern.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Empfohlene Maßnahmen des BSI
Das BSI nennt vier Maßnahmen, die in dieser Reihenfolge umgesetzt werden sollten:
1. Direkten Zugriff aus dem Internet unterbinden: Betreiber sollen prüfen, ob ihre Anlagen aus dem Internet erreichbar sind, und Portweiterleitungen im Router auf Endgeräte deaktivieren. Auch Protokolle wie Modbus-TCP, S7Com und Profinet dürfen nicht über Portweiterleitungen exponiert werden. Verwaltungsoberflächen von Routern und Firewalls dürfen keinesfalls aus dem Internet erreichbar sein, die Verwaltung darf nur aus dem lokalen Netz erfolgen.
2. Zugriffe absichern: Benötigte Fernzugriffe sind durch ein VPN zu schützen. Betreiber sollen Passwörter und idealerweise Multifaktor-Authentifizierung einrichten, Standardzugänge deaktivieren und sichere Passwörter setzen. Ein reiner Passwortschutz reicht laut BSI nicht, weil Schwachstellen auch ohne Authentifizierung ausgenutzt werden können. Bei Anlagen mit Herstellerzugang in die Cloud sollen Betreiber prüfen, ob diese Verbindung dauerhaft nötig ist, und möglichst auf lokalen Betrieb umstellen.
3. Systeme aktuell halten: Software und Firmware sollen regelmäßig, idealerweise automatisiert, auf neue Versionen geprüft werden. Updates, die Sicherheitslücken beheben, sollen schnellstmöglich installiert werden. Das gilt besonders für exponierte Systeme wie Router und Fernzugänge.
4. Maßnahmen zur Routine machen: Angriffsflächen-Prüfung, Update- und Patch-Management sowie die Pflege von Inventar, Fernzugriffs-Dokumentation, Benutzern und Passwörtern sollen regelmäßig wiederholt werden.
So prüfen Betreiber, ob ihre Anlage erreichbar ist
Die Prüfung auf direkte Erreichbarkeit lässt sich laut BSI mit geringem bis mittlerem Aufwand selbst durchführen. Von innen kontrollieren Betreiber die Router-Konfiguration auf aktive Portweiterleitungen (Port Forwarding), NAT-Regeln (Network Address Translation) und UPnP-Einträge (Universal Plug and Play). Hat der Betreiber keinen administrativen Zugriff auf den Router, etwa weil ihn ein Systemintegrator verwaltet, geht das nicht direkt. Von außen lässt sich mit Webangeboten wie Ivre, Shodan und Censys prüfen, ob die öffentliche IP-Adresse bereits gelistet ist. Da nicht jedes System dort erscheint, empfiehlt das BSI zusätzlich einen Portscan der eigenen öffentlichen IP-Adresse, etwa mit dem Tool Nmap. Ein Portscan ist nur am eigenen Anschluss oder nach ausdrücklicher Freigabe des Anschluss- oder Netzbetreibers zulässig.
Das BSI nennt weitere Prüfpunkte. Dazu gehören ausgehende Verbindungen, die Geräte ins Internet oder in Dienstleisternetze aufbauen, und nicht dokumentierte Fernwartungszugänge über WLAN-Gateways oder LTE-Modems. Solche Zugänge sind dem Betreiber teils gar nicht bekannt. Bei privaten APNs (Access Point Names) warnt das Amt, dass die vermeintliche Abschottung trügerisch sein kann. Die Daten werden häufig unverschlüsselt übertragen, und ohne weitere Maßnahmen sind Querbewegungen zwischen getrennten Anlagen möglich. Firewall-Regeln sollen nur benötigte Verbindungen erlauben (Allow-Listing), und Netzbereiche wie Büro-IT, OT, Fernwartung und IIoT sollen klar voneinander getrennt sein.