Folgen einer Zentralisierung im Datenschutz
Praxis-Check: Wie kann die neue Datenschutzaufsicht aussehen?

Von Dipl.-Phys. Oliver Schonschek 5 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Auf politischer Ebene wird über eine Bündelung oder Zentralisierung der Datenschutzaufsicht in Deutschland diskutiert. Die Aufsichtsbehörden der Länder sehen darin Nachteile für die Wirtschaft, aus dem Rechtsbereich kommen Hinweise, dass eine Zentralisierung auf Bundesebene auf Pro­ble­me stoßen könnte. Doch was hätte die Wirtschaft von der Bündelung? Ein Praxis-Check zur laufenden Diskussion.

Der Datenschutz soll in Deutschland einfacher werden, wenn es nach der Föderalen Modernisierungsagenda geht. Wir machen einen Praxis-Check zur laufenden Diskussion.(Bild: ©  MH - stock.adobe.com)
Der Datenschutz soll in Deutschland einfacher werden, wenn es nach der Föderalen Modernisierungsagenda geht. Wir machen einen Praxis-Check zur laufenden Diskussion.
(Bild: © MH - stock.adobe.com)

Weniger Bürokratie, beschleunigte Verfahren und effizientere staatliche Strukturen: Das ist das Ziel der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern. Dazu gehört auch eine Vereinfachung im Datenschutzrecht, so die Bundesregierung. Die Modernisierungsagenda besagt unter anderem: „Der Bund wird in Abstimmung mit den Ländern die Datenschutz­aufsicht für den nichtöffentlichen Bereich bis spätestens 31.12.2027 reformieren und dabei gegebenenfalls auch die Aufgabenverteilung im Föderalstaat neu justieren“.

Ziel ist demnach die Sicherstellung der einheitlichen Rechtsauslegung und -anwendung sowie Erhöhung der Effizienz im Zusammenspiel der Aufsichtsbehörden. Hierzu können ins­be­son­dere die Bündelung von Kompetenzen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) oder Aufsichtsbehörden der Länder (beispielsweise durch Zuständigkeitskonzentration und/oder One-Stop-Shop-Regelungen), eine bessere Einbindung der DSK (Datenschutzkonferenz) und/oder die Einführung eines Kohärenzverfahrens unter Nutzung der Möglichkeiten des Art. 87 Abs. 3 GG auf Bundesebene oder im Wege von Staatsverträgen zwischen den Ländern gehören. Der Bund prüft zudem die Aufhebung der Pflicht zur Bestellung eines Landesdatenschutzbeauftragten.