Cyberkriminelle verlangen vom Land Berlin nach einem tagelangen Hackerangriff Bitcoins in Millionenwert. Das Ultimatum läuft bald ab. Was passiert dann?
Die Hackergruppe Rhysida fordert ein Lösegeld von 30 Bitcoins, was rund zwei Millionen Euro sind.
(Bild: Gorodenkoff - stock.adobe.com)
Das Ultimatum, das Cyberkriminelle dem Land Berlin gestellt haben, läuft am Nachmittag ab. Die Erpresser sind bei einem Hackerangriff auf das Datennetz der Berliner Verwaltung in großem Stil an Daten und Dokumente gelangt. Nach Angaben der Senatskanzlei fordert eine professionelle Hackergruppe namens Rhysida ein Lösegeld von 30 Bitcoins, rund zwei Millionen Euro. Joachim Selzer, Sprecher des Chaos Computer Clubs, rechnet damit, dass zumindest Teile der riesigen Datenmenge dann veröffentlicht werden, wenn das Land Berlin sich nicht darauf einlässt, wie er der Deutschen Presse-Agentur (DPA) sagte.
Die gestohlenen Daten werden seit einer Woche im Darknet, einem nicht ohne Weiteres zugänglichen Teil des Internets, im Rahmen einer Versteigerung zum Kauf angeboten, die am Nachmittag endet. Rhysida hat bei dem Mitte August bekanntgewordenen Hackerangriff nach eigenen Angaben Daten im Umfang von fast 5,8 Terabyte gestohlen.
Darunter können auch personenbezogene Daten von Beschäftigten des Landes Berlin sowie von Bürgerinnen und Bürgern und von Unternehmen sein, wie die Senatskanzlei am Donnerstagabend mitteilte.
Das Mindestgebot bei der Auktion liegt bei 30 Bitcoins. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat am Freitag vergangener Woche erklärt, das Land werde der Forderung der Erpresser nicht nachkommen.
Cyberkriminelle könnten Daten an den Meistbietenden verkaufen
„Ich vermute, dass sie die leicht verkäuflichen Teile der Daten wie zum Beispiel Mailadressen dann auf dem Schwarzmarkt zum Kauf anbieten werden“, sagte Selzer. „Es war möglich, auf der Webseite der Gruppe seine Mailadresse zu hinterlassen und ein Gebot“, erklärte der IT-Experte. „Ich nehme an, dass in den vergangenen Tagen bereits Leute geboten haben und dass nach Ende des Ultimatums Kontakt zu diesen Leuten aufgenommen wird, um festzustellen, ob das wirklich ein ernst gemeintes Angebot ist.“
Für die Cyberkriminellen gibt es noch weitere Möglichkeiten: „Es kann natürlich sein, dass sie Daten, die für die Verwaltung peinlich sind, aber sich vielleicht nicht wahnsinnig gut verkaufen lassen, einfach nur zur Schau stellen“, so der IT-Administrator. „Auch um die Botschaft zu hinterlassen: 'Achtung, mit uns ist nicht zu spaßen'.“ Den Cyberkriminellen ist nach Selzers Einschätzung daran gelegen, ernst genommen zu werden, auch mit Blick auf künftige Erpressungsversuche.
Er geht davon aus, dass sie bei dem Angriff aufs Datennetz der Senatsverkehrsverwaltung und der Bauverwaltung an Daten gekommen sind, deren Veröffentlichung tatsächlich unangenehm werden könnte: „Die Hacker haben ja paar Seiten gezeigt, unter anderem mit Daten aus Disziplinarverfahren. Sie behaupten, auch Sicherheitsanalysen zur Angreifbarkeit der Berliner Wasserversorgung zu besitzen“, sagte Selzer.
„Und sie sind offenbar an Passwörter der Berliner Verwaltung im Klartext gekommen, von denen ein Teil schon veröffentlicht wurde. Ich hoffe sehr stark, dass genau diese Passwörter inzwischen geändert wurden.“ Die Hacker behaupten, sie hätten 5,8 Terabyte Daten bekommen. Das sind Zehntausende von Dokumenten, nach ihren Angaben darunter neben den Passwörtern unter anderem auch Infrastrukturdaten, E-Mails, Telefonnummern, Kontonummern.
Betroffene, deren Daten veröffentlicht werden, sollten Strafanzeige erstatten, empfiehlt die Senatskanzlei, über die Internetwache der Berliner Polizei oder bei jeder örtlichen Polizeidienststelle. Die Beschäftigten sind den Angaben zufolge bereits darüber informiert, dass ihnen Beratung zur Verfügung stehe.
Stand: 08.12.2025
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Fest steht: Die Cyberkriminellen haben bei ihrem Hackerangriff die Möglichkeit gehabt, tagelang ins Datennetz der Verwaltung einzudringen und Daten abfließen zu lassen. „Wenn die 5,8 Terabyte reine Textdaten wären, wäre das eine irrsinnige Datenmenge. Das ist mehr, als irgendein Mensch jemals in seinem Leben lesen könnte“, sagte Selzer. „Weil sich eben auch Bilddaten darunter befinden, relativiert sich das ein bisschen.“
Sollte das BSI bei Cyberangriffen mehr helfen dürfen?
Gleichzeitig beantwortet das Innenministerium eine Anfrage des Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz, die der DPA in Berlin vorliegt. Die Bundesregierung will die verfassungsrechtliche Grundlage für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unverändert belassen. Dies schränke die Möglichkeiten der Bonner Behörde zur Reaktion auf Cyberangriffe erheblich ein, beklagt von Notz.
„Die Bundesregierung wird den bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen ausschöpfen, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen“, heißt es in der Auskunft des Ministeriums. Es gebe bereits eine gute Zusammenarbeit mit den Ländern, darüber hinaus sei ohnehin eine Erweiterung der Befugnisse des BSI zur Entdeckung von und Vorbeugung gegen Cyberattacken vorgesehen. Auch eine finanzielle und personelle Stärkung sei geplant.
Nach Ansicht von von Notz reicht das nicht aus. Die aktuellen Vorgaben für das BSI seien zu eng. Seit Jahren gebe es sehr schwerwiegende IT-Angriffe. Gerade Länder und Kommunen würden immer wieder gezielt angegriffen, seien aber häufig sehr viel schlechter geschützt als Bundeseinrichtungen. „Gerade, wenn sie sich hochprofessionellen, oftmals teilstaatlichen Angreifern gegenübersehen, sind Länder und Kommunen mit der Abwehr häufig überfordert und dringend auf Unterstützung angewiesen.“
Bisher dürfe das BSI die Länder bei der Abwehr selbst schwerwiegender IT-Angriffe nur dann unterstützen, wenn diese Amtshilfe angefordert hätten, beklagte von Notz. „Dieses Prozedere ist nicht nur aufwendig, es kostet auch Zeit. Doch gerade bei Cyberangriffen ist es extrem wichtig, schnell zu handeln, um weitere Schäden abzuwenden.“
In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, das BSI zu stärken und es zu einer „Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit“ auszubauen.