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Krankenhäuser müssen IT-Systeme härten
Bei den Geschäftsleitungen müsse das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass „nachhaltig gute Geschäfte die Berücksichtigung des Datenschutzes voraussetzen“. Eigentlich solle es für Krankenhausleitungen selbstverständlich sein, Datenschutzanforderungen in die Pflichtenhefte für IT-Systeme aufzunehmen.
Der Gesetzgeber verpflichtet datensammelnde Unternehmen zur Kontrolle von Zutritt, Zugang, Zugriff, Weitergabe, Eingabe, Auftrag und Verfügbarkeit. Außerdem sei „zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können“. So sollen Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität der Daten garantiert werden.
Wie aber kann der Arzt einem Richter nachweisen, dass er trotz seiner Sorgfalt unschuldig Opfer von Kriminellen wurde? Zum Beispiel durch Entwicklung eines Praxis-spezifischen Sicherheits- und Notfallkonzepts. Dazu hat das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die „IT-Grundschutz-Kataloge“ verfasst.
Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben außerdem eine „Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme“ veröffentlicht. Im Vorwort der zweiten Fassung vom März 2014 notieren die Autoren allerdings: „Die Orientierungshilfe ist bei den betroffenen Verbänden durchweg auf Interesse gestoßen, hat aber bei einigen Krankenhausbetreibern und Herstellern von Krankenhausinformationssystemen auch Kritik hervorgerufen.“
Neue Sicherheitskultur erforderlich
Claudia Eckert, Leiterin des Fachgebiets „Sicherheit in der Informatik“ an der Technischen Universität München, verlangt im September 2014 gegenüber dem Göttinger Tageblatt nach mehr als nur Technik und Organisationskonzepten – sie meint es sei eine „Kultur der Sicherheit“ notwendig; dazu zählt Eckert auch die Fähigkeit, mit Informationstechnologien umzugehen.
Nach Eckerts Auffassung mangelt es hier „an allen Ecken und Enden.“ Die neue Kultur der Sicherheit müsse nach Meinung der Professorin eine Gestaltungsaufgabe sein, die interdisziplinär erbracht werden müsse. Dann erst sei digitale Souveränität zu erreichen. Um aber Sicherheit messen zu können, müssten erst einmal neue Analyseverfahren geschaffen werden.
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