Digital Services Act Neuer EU-Rechtsrahmen für digitale Dienste kommt

Von Dr. Dietmar Müller |

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Im Rahmen der Europäischen Digitalen Strategie bereitet derzeit die Europäische Kommission ein Gesetzespaket über digitale Dienstleistungen vor, das Digital Services Act, mit dem Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Online-Umfelds gefördert werden sollen.

Der Rechtsrahmen für digitale Dienstleistungen ist seit der Annahme im Jahr 2000 unverändert geblieben.
Der Rechtsrahmen für digitale Dienstleistungen ist seit der Annahme im Jahr 2000 unverändert geblieben.
(Bild: gemeinfrei© dimitrisvetsikas1969 / Pixabay)

Die Frist für entsprechende öffentliche Konsultation war am 2. Juni an- und am 8. September ausgelaufen. Mit dem neuen Rechtsrahmen für digitale Dienste sollen vor allem Bereiche überarbeitet werden, die bislang von der E-Commerce-Richtlinie geregelt werden. Diese Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr ist der aktuell gültige rechtliche Rahmen für Online-Dienste im EU-Binnenmarkt.

Rechtsrahmen seit 2000 unverändert

Problem: Der Rechtsrahmen für digitale Dienstleistungen ist seit der Annahme im Jahr 2000 unverändert geblieben. „Die Rolle von Online-Diensten hat sich in den vergangenen 20 Jahren gewandelt. Vormals galten sie als Nischenphänomen, heute sind sie fester Bestandteil des gesellschaftlichen Alltags“, erläutert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder, die Beweggründe für die Neufassung.

Die Online-Welt und der tägliche Einsatz digitaler Mittel verändern sich täglich. In den letzten Jahren wurden viele neue Wege entwickelt, um online zu kommunizieren, einzukaufen oder auf Informationen zuzugreifen, und diese Wege entwickeln sich ständig weiter. Obwohl die neuen Dienstleistungen, Technologien und Geschäftsmodelle viele Chancen im täglichen Leben der europäischen Bürgerinnen und Bürger mit sich gebracht haben, haben sie auch neue Risiken für die Bürger und die Gesellschaft insgesamt geschaffen und sie einer neuen Palette illegaler Waren, Aktivitäten oder Inhalte ausgesetzt.

Macht der großen Plattformen soll gebrochen werden

Dann ist da das Problem der Quasi-Monopolisten wie Apple, Google oder Facebook: Große Online-Plattformen sind in der Lage, immer wichtigere Plattformökosysteme in der digitalen Wirtschaft zu kontrollieren. In der Regel verfügen sie über die Möglichkeit, viele Unternehmen über ihre Dienste mit vielen Verbrauchern zu verbinden. Das macht es ihnen auch möglich, ihre Vorteile, wie z. B. ihren Zugriff auf große Datenmengen, aus einem Bereich ihrer Tätigkeit zu nutzen, um neue Dienste in benachbarten Märkten zu verbessern oder zu entwickeln.

Die EU strebt daher einen modernen Rechtsrahmen an, um die Sicherheit der Nutzer im Internet zu gewährleisten und innovative digitale Unternehmen wachsen zu lassen. Die Kommission ließ bereits im Vorfeld verlautbaren, dass die Grundprinzipien des derzeitigen Rechtsrahmens „zu beachten“ seien.

Wer ist für die eventuell kriminellen Inhalte verantwortlich?

Aus Bitkom-Sicht sollten im Rahmen des Digital Services Act auch neue Möglichkeiten der Verantwortungsübernahme von Plattformanbietern diskutiert werden – auf der Basis des Haftungsprivilegs. Bei der Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der betroffenen Anbieter im Digital Services Act plädiert Bitkom für einen differenzierten Ansatz, der die Vielfalt an Inhalten, angebotenen Diensten und insbesondere deren technische Architektur berücksichtigt. „Ein soziales Netzwerk muss andere Pflichten erfüllen als ein Cloud-Speicher oder eine Home-Sharing-Plattform“, so Rohleder. „Der Digital Services Act darf nicht alles über einen Kamm scheren, sondern muss der ausdifferenzierten digitalen Welt gerecht werden.“

„Haftungsprivileg, Verbot allgemeiner Überwachungspflichten und Herkunftslandprinzip sind Eckpfeiler des Internet. Sie müssen im Grundsatz erhalten bleiben und mit Augenmaß an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden “, sagte Rohleder. Ein erster Textentwurf des Digital Services Act wird gegen Jahresende erwartet.

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