Stimmungsbild aus der Praxis Nachweise, Meldefristen und Risikomanagement bremsen NIS 2

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Acht Monate nach Inkrafttreten von NIS 2 kämpfen viele Unternehmen weiterhin mit der praktischen Umsetzung. Besonders aufwendig sind laut einer Befragung des Verbands Eco Dokumentationspflichten, Meldeprozesse und das Risikomanagement.

Dokumentations- und Nachweispflichten, Meldewege sowie Risikoanalyse und Risikomanagement zählen laut eco-Stimmungsbild zu den größten praktischen Hürden bei der NIS-2-Umsetzung.(Bild:  KI-generiert)
Dokumentations- und Nachweispflichten, Meldewege sowie Risikoanalyse und Risikomanagement zählen laut eco-Stimmungsbild zu den größten praktischen Hürden bei der NIS-2-Umsetzung.
(Bild: KI-generiert)

Einer Umfrage des Eco-Verbands der Internetwirtschaft geht hervor, dass mehr als ein Drittel der bereits beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrierten Unternehmen den NIS-2-Registrierungsprozess als „sehr kompliziert“ bewertet. 53 Prozent stuften ihn als „in Ordnung“ ein. Aus Sicht des Verbands verdeutlicht dies, dass die Registrierung zwar ein wichtiger Einstieg ist, aber noch keine belastbare NIS-2‑Umsetzung sicherstellt.

Knapp 18 Prozent der teilnehmenden Unternehmen gaben an, die NIS-2-Anforderungen vollständig umgesetzt zu haben. Rund 36 Prozent befinden sich nach eigener Einschätzung planmäßig in der Umsetzung. Weitere knapp 18 Prozent berichteten von Verzögerungen. Der zusätzliche Aufwand ist dabei für nahezu alle Befragten spürbar. Rund 15 Prozent bewerten ihn als sehr hoch, jeweils rund 38 Prozent als hoch beziehungsweise mittel. Kein Unternehmen gab an, dass NIS 2 keinen zusätzlichen Aufwand verursacht.

Nachweise und Meldewesen als größte Baustellen

Bei den konkreten Herausforderungen nannten die Befragten vor allem Nachweispflichten und Audits. Sie entfielen auf rund 26 Prozent der Nennungen. Dahinter folgen Meldeprozesse mit den vorgesehenen 24- und 72-Stunden-Fristen mit rund 25 Prozent sowie Risikoanalyse und Risikomanagement mit rund 21 Prozent.

Ulrich Plate, Leiter der Eco-Kompetenzgruppe KRITIS, betont, dass NIS 2 nicht als reine Compliance-Aufgabe verstanden werden dürfe. Unternehmen müssten regulatorische Anforderungen in funktionierende Prozesse übersetzen, mit klaren Verantwortlichkeiten, belastbaren Meldewegen, dokumentierten Risiken und einem wirksamen Lieferkettenmanagement.

Das BSI hatte im Juni Feedback zu seinen NIS-2-Unterstützungsangeboten eingeholt, darunter zur Betroffenheitsprüfung, Geschäftsleitungsschulungen und Informationsmaterialien. Eco begrüßt diesen Ansatz, fordert jedoch stärker praxisorientierte Hilfen.

Die Ergebnisse beruhen auf einer Kurzabfrage unter 38 Unternehmen aus dem Eco‑Umfeld und sind nicht repräsentativ. Da einzelne Fragen freiwillig beantwortet wurden, variiert die Zahl der Antworten je nach Fragestellung. Die Umfrage liefert damit vor allem ein Stimmungsbild aus der Praxis.

NIS-2-Podcastserie: Alle Folgen im Überblick

NIS 2 ist eines der zentralen Themen des Security-Insider Podcasts im ersten Halbjahr 2026. In sechs Folgen haben wir die Richtlinie aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Von den grundlegenden Fragen über die persönliche Haftung von Geschäftsführung und Vor­stän­den bis zur pragmatischen Umsetzung im Mittelstand. Ergänzend geht es um die Synergien zwi­schen NIS 2 und dem Cyber Resilience Act (CRA), um das Zu­sam­men­spiel mit dem KRITIS-Dachgesetz und darum, wie NIS 2 sogar die Produktion verändert.

Alle Folgen der Serie:

  1. NIS 2: Die wichtigsten Fragen
  2. NIS 2: Haftung für Geschäftsführung
  3. NIS 2: Pragmatismus für den Mittelstand
  4. NIS 2 und CRA: Synergien nutzen
  5. NIS 2 und KRITIS-Dachgesetz
  6. NIS 2 verändert die Produktion

(ID:50930288)

Jetzt Newsletter abonnieren

Täglich die wichtigsten Infos zur IT-Sicherheit

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung