Security-Insider Podcast – Folge 116 So ergänzt das KRITIS-Dachgesetz die NIS-2-Richtlinie

Von Melanie Staudacher und Peter Schmitz 2 min Lesedauer

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Cybersicherheit mithilfe von NIS 2 und physischer Schutz mithilfe des KRITIS-Dachgesetz. Nachdem nun beide EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt wurden, stellt sich die Frage: Wie mit der Umsetzung im eigenen Unternehmen beginnen? Diese Folge des Security-Insider-Podcasts liefert Antworten.

Das KRITIS-Dachgesetz ist noch jung und es stehen viele Fragen offen: Ab wann ist eine Einrichtung eine kritische Anlage? Welche Pflichten und Fristen gelten? Wann muss was gemeldet werden? Dr. Daniel Meßmer gibt den Hörerinnen und Hörern von Security-Insider die Antworten.(Bild:  Vogel IT-Medien)
Das KRITIS-Dachgesetz ist noch jung und es stehen viele Fragen offen: Ab wann ist eine Einrichtung eine kritische Anlage? Welche Pflichten und Fristen gelten? Wann muss was gemeldet werden? Dr. Daniel Meßmer gibt den Hörerinnen und Hörern von Security-Insider die Antworten.
(Bild: Vogel IT-Medien)

Während sich die NIS-2-Richtlinie seit dem 6. Dezember 2025 auf die Verbesserung der IT-Sicherheit in Unternehmen und Behörden konzentriert, soll nun das KRITIS-Dachgesetz die physische Resilienz ergänzen. Das KRITIS-Dachgesetz gilt seit dem 17. März 2026. Wie auch bei NIS 2 ist es für Unternehmen derzeit nicht einfach zu bestimmen, ob sie vom KIRITS-Dach­gesetz betroffen sind. Zwar gibt es Richtwerte, ab wann eine Einrichtung als kritisch gilt, doch die Bestimmung der konkreten Schwellenwerte durch das Bundesministerium des Innern (BMI) steht noch aus.

Das besagt das KRITIS-Dachgesetz

Mit dem KRITIS-Dachgesetz verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an Betreiber kri­tischer Infrastrukturen. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie (EU) 2022/2557 in na­tio­na­les Recht um, die am 14. Dezember 2022 beschlossen und am 16. Januar 2023 in Kraft trat. Bei dem KRITIS-Dachgesetz, welches seit dem 17. März 2026 hierzulande gilt, handelt es sich um einen „All-Gefahren-Ansatz“, der den physischen Schutz kritische Anlagen verfolgt und die NIS-2-Richtlinie ergänzt. Betroffen sind die Sektoren Energie, Transport/Verkehr, Finanz-/Versicherungswesen, Gesundheit, Wasser, Abwasser, Ernährung, IT, Tele­kom­mu­ni­kation, Welt­raum und öffentliche Verwaltung. Diese müssen sich beim Bundesamt für Be­völ­ker­ungs­schutz und Katastrophenhilfe registrieren, Risikoanalysen und -bewertungen durchführen und Re­si­lienzmaßnahmen umsetzen.

Diese Vorgaben macht das KRITIS-Dachgesetz:

  • Nach ihrer Einstufung als „kritisch“ haben die Betriebe drei Monate Zeit, sich zu registrieren. Dies Pflicht gilt ab dem 19. Juli 2026.
  • Spätestens zehn Monate nach der Registrierung müssen sie verhältnismäßige Resilienzmaßnahmen umsetzen und einen aktuellen Resilienzplan vorhalten.
  • Sie müssen Vorfälle unverzüglich melden, spätestens binnen 24 Stunden nach Kenntnis, und binnen eines Monats einen Abschlussbericht übermitteln.

IT-Fachanwalt Dr. Daniel Meßmer gibt einen Überblick über den Status Quo, beantwortet die wichtigsten Fragen zu KRITIS-Dachgesetz und gibt Tipps zur Umsetzung der neuen Richtlinie, auch in Zusammenhang mit NIS 2. Viel Spaß beim Zuhören!

Im Gespräch mit Dr. Daniel Meßmer

Dr. Daniel Meßmer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht bei SKW Schwarz und leitet dort den Fachbereich IT & Digital Business. Mit langjähriger Erfahrung im Bereich Sicherheitsregulierung und Cyberresilienz unterstützt er Unternehmen bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit NIS2, dem KRITIS-Dachgesetz und dem Cyber Resilience Act.

Bildquelle: SKW Schwarz

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