CLOUD Act vs. DSGVO Verschlüsselung und Tokenisierung reichen nicht!

Autor / Redakteur: Mark Neufurth / Peter Schmitz |

Der CLOUD Act stellt Unternehmen in Europa vor Herausforderungen. US-Behörden dürfen auf Daten zugreifen, die auf Servern in Europa liegen, solange sie von US-Hostern oder Cloud-Anbietern bzw. deren ausländischen Ablegern verarbeitet oder gespeichert wurden. US-Anbieter empfehlen daher, Daten technisch zu verschleiern. Doch schützt das die Daten vor dem Zugriff?

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Absolute Sicherheit bieten weder Verschlüsselung noch Tokenisierung. Die Kombination beider Technologien bietet dagegen schon ein akzeptables Schutzniveau.
Absolute Sicherheit bieten weder Verschlüsselung noch Tokenisierung. Die Kombination beider Technologien bietet dagegen schon ein akzeptables Schutzniveau.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay )

Neben den Anbietern selbst, weist auch die Datenschutz-Grundverordnung in Art. 32 darauf hin, personenbezogene Daten entweder zu verschlüsseln oder zu pseudonymisieren. Beide Möglichkeiten stellen für Daten in der Cloud eine Herausforderung dar.

Verschlüsselung: Wo liegt der Schlüssel?

Bei einer Ver- bzw. Entschlüsselung muss immer ein Schlüssel bereitgehalten werden, der geheim gehalten werden sollte. Stellt sich die Frage: Wie kann ein solcher Schlüssel sicher in die Cloud übertragen bzw. sicher verwaltet werden? Hier konkurrieren zwei Ansätze.

Bring Your Own Key: Hinter dem Begriff Bring Your Own Key (BYOK) steht das Konzept, dass der Kunde Daten auf der Plattform eines Cloud-Anbieters verschlüsselt ablegt und selbst den Schlüssel dazu erzeugt. Im Idealfall kann nur der Kunde selbst auf den Schlüssel zugreifen. Eine reine BYOK-Lösung weist jedoch Schwachstellen auf, denn der Cloud-Provider verfügt über die eingesetzte Verschlüsselungssoftware und damit über die Möglichkeit, sich selbst einen Masterkey zu generieren. Damit kann er verschlüsselte Daten entschlüsseln. Möglicherweise muss er sogar Behörden des Landes, in dem er seinen Sitz hat, Einblick in den Verschlüsselungscode gewähren.

Der CLOUD Act schreibt Cloud-Providern nicht explizit vor, Daten entschlüsseln zu müssen, verbietet es jedoch auch nicht ausdrücklich. Ansonsten würde der Schutzzweck dieser Norm – nämlich an bestimmte Daten zu gelangen – wirkungslos. Wirkt der Provider bei der Entschlüsselung mit, so verstößt er nicht gegen den CLOUD Act.

Der Cloud-Anbieter verfügt zudem über die zum Speichern eingesetzte Server-Hardware. Sobald Daten in der Cloud entschlüsselt werden, müssen sowohl Schlüssel als auch die zu verarbeitenden Daten zwangsläufig in den Arbeitsspeicher des Servers übertragen werden. Jeder, der Zugriff auf den Server, die Virtualisierung oder das Betriebssystem hat, kann den Arbeitsspeicher kopieren und entschlüsselte Daten auslesen bzw. den Schlüssel herausfischen.

Bring Your Own Encryption: Einen Schritt weiter geht Bring Your Own Encryption (BYOE). Hier generiert der Kunde nicht nur den Schlüssel. Zusätzlich besorgt er sich selbst einen passenden Kryptoalgorithmus und verwaltet diesen auch. Die Verschlüsselung obliegt hier nicht mehr dem Cloud-Anbieter. Kommerzielle Lösungen zur Verschlüsselung haben jedoch einen Pferdefuß: Ihr Source Code wird in der Regel nicht offenbart. Niemand weiß, ob nicht Hintertüren in diesen kommerziellen Lösungen eingebaut sind – sogenannte Backdoors.

Verwendet man Open Source zur Verschlüsselung, so finden Kunden zumindest meist sauberen Code vor. Allerdings lässt sich feststellen, dass Open Source-Tools zur Encryption meist nur Einzelplatzlösungen bieten. Sie lassen keine Gruppen oder Verwaltung unterschiedlicher Schlüssel zu. Zudem sind sie oft nicht so einfach und integriert anzuwenden, wie es die DSGVO für ‘Privacy-by-Design’ vorschreibt.

Fazit: In der Praxis gibt es derzeit keine Ideallösung für alle Anforderungen der Verschlüsselung in der Cloud. Hinzu kommt, dass einige Regulatoren Verschlüsselung in der Cloud als nicht akzeptabel einstufen, da sie grundsätzlich mathematisch reversibel ist und in der Cloud Datenstrecken abgehört werden können.

Tokenisierung: Tokenisierung ist verglichen mit Verschlüsselung ein grundlegend anderer Pseudonymisierungsansatz. Hier werden den Originalwerten per Zufall pseudonymisierte Werte zugeordnet und somit nur diese verfremdeten Daten statt des Originals in die Cloud übertragen. So fällt die primäre Gefahr der Entschlüsselung erst einmal geringer aus, zumal es keinen mathematischen Zusammenhang zwischen Original- und Verschlüsselungswert gibt. Die eigentlichen Daten sowie die Übersetzungstabelle lagern dann in der Regel im physischen Herrschaftsbereich des Unternehmens mit Verschleierungsbedarf.

Auf den zweiten Blick wird dieses Vorgehen jedoch zum Pferdefuß. Ohne Übersetzungstabelle, oft Look-up Vault genannt, kann aus Tokens niemals mehr eine Zuordnung von pseudonymisierten und originalen Daten abgeleitet werden. Wer also diese Übersetzungstabelle kapert, kann die Zuordnung verfälschen bzw. dort dann selbst Daten verknüpfen.

Eine Verschlüsselung dieser Übersetzungstabelle erhöht deren relative Sicherheit. Spätestens dann jedoch leiden Geschwindigkeit und Komfort der Datenverarbeitung. SaaS- oder IoT-Anwendungen können auf diese Weise kaum betrieben werden. Und egal ob verschlüsselt oder per Token verschleiert: Metadaten, die um die Datenverarbeitung herum entstehen, sind immer auslesbar.

Lösung: Der richtige Cloud-Anbieter

Absolute Sicherheit bieten weder Verschlüsselung noch Tokenisierung. Die Kombination beider Technologien, also das richtige Schlüssel-Handling gepaart mit Token-Einsatz bietet schon ein akzeptables Schutzniveau. Eine Voraussetzung muss hier jedoch auch gegeben sein: Der Kunde sollte einen Hosting- oder Cloud-Dienstleister wählen, der nicht gesetzlich gezwungen werden kann, pseudonymisierte Daten lesbar zu machen. Der US-CLOUD Act untersagt es US-Cloud-Anbietern beispielsweise nicht, Daten zu entschlüsseln – in welchem Auftrag auch immer. Dass sich US-Behörden nicht scheuen, ausländische Soft- und Hardware auszusperren, zeigt übrigens der aktuelle Fall Huawei. Deutsche und europäische Provider wie 1&1 IONOS müssen hier merklich mehr im Sinne des Kunden handeln. Und die DSGVO zwingt hier als alleinige rechtliche Regelung alle datenverarbeitenden Unternehmen zu größtmöglicher Sorgfalt im Interesse des Kunden.

Über den Autor: Mark Neufurth ist Senior Strategy Manager bei 1&1 IONOS. Mark Neufurth begann seine berufliche Laufbahn bei 1&1 Internet. Als Assistent des CEO führte er Marktanalysen durch, entwickelte Geschäftsstrategien und bereitete M&As mit vor. Danach betreute er als Produktmanager Internetzugangs- sowie Hostingprodukte wie 1&1 My Website und 1&1 Do-it-yourself. Seit 2012 konzentriert er sich auf den Cloud B2B-Markt und erstellt Marktanalysen für das Enterprise Cloud Geschäft von 1&1 IONOS.

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